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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,161
BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53 (https://dejure.org/1953,161)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1953 - III ZR 21/53 (https://dejure.org/1953,161)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1953 - III ZR 21/53 (https://dejure.org/1953,161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stellvertretung kraft Vollmacht - Übertragung der Amtsgewalt - Änderung der Bezirksgrenzen der Gerichtsbezirke - Konversion von Verwaltungsakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 367
  • NJW 1954, 73
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (6)

  • RG, 14.03.1913 - III 406/12

    Revisibles Recht

    Auszug aus BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53
    Es wird an der Rechtsprechung des Reichsgerichts festgehalten, daß es für die Frage der Revisibilität einer Rechtsnorm entscheidend auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Revisionsverhandlung ankommt (HRR 1937, 1034 u.a.) und daß in den Fällen, in denen ein nicht revisibles Gesetz auf ein revisibles verweist, das angewendete Gesetz grundsätzlich nur das nicht revisible Gesetz ist (RGZ 82, 47 [49] u.a.).

    Eine Ausnahme ist nur dann zu machen, wenn das Landesgesetz die an sich revisiblen Torschriften nicht lediglich als Landesrecht übernommen hat, wenn also z.B. das Landesgesetz durch Verweisung auf - an sich in dem in Betracht kommenden Rechtsgebiet nicht geltende - bundesrechtliche Vorschriften diese nicht nur als inhaltlich mit dem Bundesrecht übereinstimmendes Landesrecht, sondern gerade als Bundesrecht übernehmen wollte (RGZ 82, 47 [49]; 89, 360 [361]; 120, 198 [200]; Stein-Jonas Schönke Anm. IV F zu § 549 ZPO;… Baumbach 20. Aufl. Am 1 B zu § 549 ZPO;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutsche Zivilprozeßrechts 5. Aufl S 647).

    Die Rechtslage ist mithin hier - ebenso wie in dem vom Reichsgericht in RGZ 82, 47 (49/50) entschiedenen Falle - die gleiche, wie wenn das Sparkassengesetz statt der Verweisung auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung diese Bestimmungen unter Abänderung der Bezeichnungen (Verwaltungsrat statt Gemeinderat usw.) wörtlich übernommen hätte.

  • BGH, 08.11.1951 - IV ZR 10/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53
    Soweit die angefochtene Entscheidung jedoch auf nichtrevisiblem Recht beruht, können Verstösse gegen die genannten verfahrensrechtlichen Bestimmungen nur dann ausnahmsweise mit Erfolg gerügt werden, wenn vom Standpunkt der Auslegung aus, die das Berufungsgericht dem nichtrevisiblen Recht gibt, die Urteilsbegründung verfahrensrechtlich zu beanstanden ist (BGHZ 3, 342 [346/47] in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts).
  • BGH, 16.10.1952 - III ZR 87/51

    Grenzen der Nachprüfung von Landesrecht

    Auszug aus BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53
    Ob es sich insoweit, als danach die Bestimmungen der §§ 110 ff DGO auch über den Bereich des Berufungsgerichts hinaus noch Geltung haben, lediglich um eine rein tatsächliche Übereinstimmung der Rechtslage handelt, die zur Herstellung der nach § 549 ZPO erforderlichen Identität der in verschiedenen Oberlandesgerichtsbezirken geltenden Rechtsnormen nicht ausreicht (BGHZ 7, 299 [300]), oder ob eine zur Begründung der Revisibilität ausreichende Identität der.
  • BGH, 02.03.1953 - V BLw 110/52

    Pachtantritt. Änderung des Pachtzinses

    Auszug aus BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53
    Es bedarf daher keiner Stellungnahme dazu, ob hier auch diejenigen Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen nach den vom Senat in BGHZ 9, 110 [BGH 02.03.1953 - V BLw 110/52] aufgestellten Grundsätzen ganz allgemein ein erst nach Erlaß des Berufungsurteils eingangenes neues Gesetz in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen ist.
  • RG, 22.02.1928 - V 45/27

    Staatsangehörigkeit früherer Elsaß-Lothringer.

    Auszug aus BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53
    Eine Ausnahme ist nur dann zu machen, wenn das Landesgesetz die an sich revisiblen Torschriften nicht lediglich als Landesrecht übernommen hat, wenn also z.B. das Landesgesetz durch Verweisung auf - an sich in dem in Betracht kommenden Rechtsgebiet nicht geltende - bundesrechtliche Vorschriften diese nicht nur als inhaltlich mit dem Bundesrecht übereinstimmendes Landesrecht, sondern gerade als Bundesrecht übernehmen wollte (RGZ 82, 47 [49]; 89, 360 [361]; 120, 198 [200]; Stein-Jonas Schönke Anm. IV F zu § 549 ZPO;… Baumbach 20. Aufl. Am 1 B zu § 549 ZPO;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutsche Zivilprozeßrechts 5. Aufl S 647).
  • RG, 01.02.1917 - VI 366/16

    Allgem. Gütergemeinschaft; Revisibilität. BGB. § 1480. ZPO. § 743

    Auszug aus BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53
    Eine Ausnahme ist nur dann zu machen, wenn das Landesgesetz die an sich revisiblen Torschriften nicht lediglich als Landesrecht übernommen hat, wenn also z.B. das Landesgesetz durch Verweisung auf - an sich in dem in Betracht kommenden Rechtsgebiet nicht geltende - bundesrechtliche Vorschriften diese nicht nur als inhaltlich mit dem Bundesrecht übereinstimmendes Landesrecht, sondern gerade als Bundesrecht übernehmen wollte (RGZ 82, 47 [49]; 89, 360 [361]; 120, 198 [200]; Stein-Jonas Schönke Anm. IV F zu § 549 ZPO;… Baumbach 20. Aufl. Am 1 B zu § 549 ZPO;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutsche Zivilprozeßrechts 5. Aufl S 647).
  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung - …

    Wird eine Vorschrift des Bundesrechts auf der Grundlage des Landesrechts herangezogen, um das Landesrecht zu ergänzen oder auszulegen, wird die Vorschrift Teil des Landesrechts und entzieht sich damit revisionsrechtlicher Überprüfung (stRspr; vgl BSG Urteil vom 5.12.1989 - 5 RJ 7/88 - Juris RdNr 14; BVerwGE 57, 204; BVerwG Beschluss vom 28.3.2007 - 10 B 43/06 - Juris RdNr 4 und Urteil vom 7.6.2006 - BVerwG 4 C 7.05 - NVwZ 2006, 1065, 1066; BGHZ 10, 367, 371;… vgl im Übrigen auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 162 RdNr 6a). So liegt der Fall auch hier.
  • BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58

    Ersatz von Anwaltskosten

    Denn daraus, daß die Deutsche Rechtsanwaltsgebührenordnung auf einem Sachgebiet, für das bundesrechtlich eine Regelung nicht getroffen war, für "entsprechend" anwendbar erklärt worden ist, ergibt sich, daß das Land Hessen die Bestimmungen der Deutschen Rechtsanwaltsgebührenordnung nicht etwa als Bundesrecht übernommen hat, daß es sich vielmehr auch insoweit um Landesrecht handelt (vgl. BGHZ 10, 367, 371).
  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 3/17 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Anforderungen an die Revisionsbegründung …

    Ob die Rechtsauffassung zutrifft, ist dagegen eine Frage der Begründetheit der Revision (…vgl zB BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 3 RdNr 18;… BSGE 70, 186 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4 = Juris RdNr 21; BSG Urteil vom 5.12.1989 - 5 RJ 7/88 - Juris RdNr 11 bzgl zugelassener Revision;… BSGE 55, 115, 116 = SozR 1500 § 162 Nr. 17; BFH Urteil vom 13.11.1996 - I R 120/94 - Juris; BFHE 180, 490 = BStBl II 1996, 535; BFH Urteil vom 17.1.1996 - II R 88/94 - Juris; BVerwGE 102, 95, 99; BGH Urteil vom 14.7.2011 - III ZR 196/10 - Juris RdNr 7 ff; BGHZ 10, 367, 368; RG JW 1937, 2201 Nr. 15; RGZ 158, 318, 320; RG HRR 1937, 1034 mwN).
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