Rechtsprechung
| BGH, 15.02.1971 - III ZR 217/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung der die Unwirksamkeit beeinträchtigenden Verfügungen des Vorerben vor dem Eintritt des Nacherbfalles - Möglichkeit der Einwilligung zu einer Eintragung eines die Unwirksamkeit eines Wohnrechts nach Eintritt der Nacherbfolge feststellenden Vermerks - ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1952 - IV ZR 24/52
Entgeltlichkeit der Verfügung eines Vorerben
Auszug aus BGH, 15.02.1971 - III ZR 217/67
Da die Mutter die tatsächlichen Verhältnisse kannte, ist dem Berufungsgericht auch dahin zuzustimmen, daß sie nicht den in der Vergangenheit liegenden, unentgeltlich gewährten und hingenommenen Leistungen nachträglich den Charakter der Entgeltlichkeit gehen konnte (vgl. BGB RGRK § 516 Anm. 17;… Staudinger a.a.O. Anm. 14; BGHZ 7, 274, 279) [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52] .Das Berufungsgericht hat deshalb mit Recht die Bestellung des Wohnrechts als im ganzen unwirksam erachtet (§ 2113 Abs. 2 BGB; BGHZ 7, 274, 279 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52] ; BGB RGRK § 2113 Ann. 30).
- BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
Grundstückskauf. Währungsreform
Auszug aus BGH, 15.02.1971 - III ZR 217/67
Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 5, 173, 182, 7, 274, 278 [BGH 15.02.1952 - V ZR 54/51] /9 m.w.N.) brauchen die besonderen Voraussetzungen, einer Schenkung nach § 2113 Abs. 2 BGB nicht vorzuliegen. - BGH, 22.02.1962 - II ZR 119/61
Stützen einer erneuten Klage auf eine erst nach Schluss der Berufungsverhandlung …
Auszug aus BGH, 15.02.1971 - III ZR 217/67
Daß er diese Möglichkeit nicht ausgenutzt hat, führt nicht dazu, die Rechtskraft des Urteils auf einen Tatbestand zu erstrecken, über den nicht erkannt worden ist (BGH NJW 1962, 915, 916) [BGH 22.02.1962 - II ZR 119/61] .
- OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 41/17
Erbengemeinschaft: Anteilige Verwahrung eines zum Nachlass gehörenden …
Anerkanntermaßen ist jedoch die Einziehung einer Geldforderung gegenüber einem Miterben treuwidrig, wenn mit Sicherheit abzusehen ist, dass die Schuld durch die Auseinandersetzungsforderung des Miterben gedeckt ist (BGH, Urteil vom 15. Februar 1971 - III ZR 217/67, FamRZ 1971, 643; RG, Urteil vom 4. Juni 1934 - IV 76/34, HRR 1934, Nr. 1458;… Staudinger/Löhnig (2016) BGB § 2039 Rn. 22;… Gergen, in: MünchKomm-BGB 7. Aufl., § 2039 Rn. 32b;… Bayer, in: Erman, BGB 15. Aufl., § 2039 Rn. 5; vgl. auch OLG Marienwerder, OLGE 3, 172, 174 sowie - zum umgekehrten Fall - RG, Urteil vom 13. Juni 1918 - IV 386/17, RGZ 93, 196, 197).
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