Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1961 - III ZR 228/59 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begründetheit der Zustimmung zur Grundbuchberichtigung und Herausgabe der Grundstücke bei Nichtigkeit des Grundbuchs - Enteigungsentschädigung bei Nichtigkeit des Enteignungsbeschlusses durch Willkürhandlung - Enteignungscharakter von Eingriffen in einen eingerichteten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (19)
- BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54
Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers
Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 228/59
Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, die in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen ihre Bestätigung findet, sind Verwaltungsakte nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie so grob und offenkundig fehlerhaft sind, daß ihnen die Nichtigkeit "an der Stirn geschrieben" steht, so wenn beispielsweise im Recht für diesen Akt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Ermächtigung zu finden ist, wenn die Behörde den Verwaltungsakt aus ganz unsachlichen Beweggründen vorgenommen hat, die außerhalb aller verwaltungsmäßigen Erwägungen liegen, oder wenn es sich um einen dem Bereich hoheitlicher Betätigung unzweifelhaften fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt (vgl. BGHZ 4, 10; 4, 302 [BGH 15.01.1952 - IV ZB 87/51] ; 14, 240 [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54] /245; III ZR 15/59 vom 17. Oktober 1960).Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte anschließend in mehreren Entscheidungen ausgeführt, daß dieser Grundsatz zwar dem Verwaltungsrecht "nicht fremd sei", aber im Grundstücksenteignungsrecht jedenfalls in Preußen bis 1939 keine allgemeine Geltung erlangt habe; die einzelnen zeitlich und sachlich weit auseinanderfallenden Vorschriften des Grundstücksenteignungsge rechtes sähen so verschiedenartige Maßnahmen vor, daß die Frage immer nur nach dem im Einzelfall anzuwendenden Sondergesetz zu entscheiden sei; so gewähre die Dritte Notverordnung vom 6. Oktober 1931 (RGBl I 537/551), die zur Förderung vorstädtischer Kleinsiedlungen leichtere Enteignungsmöglichkeiten geschaffen hatte, einen Anspruch auf Rückenteignung gegen Erstattung der Entschädigung, wenn das enteignete Grundstück nicht innerhalb eines Jahres für die Zwecke der Enteignung verwendet war; das sei ein rein privat-rechtlicher Anspruch (BGHZ 3, 292; 9, 395 [BGH 06.10.1952 - I VRG 11/52] ; 12, 357 [BGH 26.02.1954 - V ZR 68/52] ; 14, 240 [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54] ; 18, 253 [BGH 13.10.1955 - II ZR 44/54] ; MDR 1955, 224).
- BGH, 13.07.1954 - V ZR 26/53
Rückübereignung nach Enteignung
Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 228/59
Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, die in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen ihre Bestätigung findet, sind Verwaltungsakte nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie so grob und offenkundig fehlerhaft sind, daß ihnen die Nichtigkeit "an der Stirn geschrieben" steht, so wenn beispielsweise im Recht für diesen Akt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Ermächtigung zu finden ist, wenn die Behörde den Verwaltungsakt aus ganz unsachlichen Beweggründen vorgenommen hat, die außerhalb aller verwaltungsmäßigen Erwägungen liegen, oder wenn es sich um einen dem Bereich hoheitlicher Betätigung unzweifelhaften fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt (vgl. BGHZ 4, 10; 4, 302 [BGH 15.01.1952 - IV ZB 87/51] ; 14, 240 [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54] /245; III ZR 15/59 vom 17. Oktober 1960).Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte anschließend in mehreren Entscheidungen ausgeführt, daß dieser Grundsatz zwar dem Verwaltungsrecht "nicht fremd sei", aber im Grundstücksenteignungsrecht jedenfalls in Preußen bis 1939 keine allgemeine Geltung erlangt habe; die einzelnen zeitlich und sachlich weit auseinanderfallenden Vorschriften des Grundstücksenteignungsge rechtes sähen so verschiedenartige Maßnahmen vor, daß die Frage immer nur nach dem im Einzelfall anzuwendenden Sondergesetz zu entscheiden sei; so gewähre die Dritte Notverordnung vom 6. Oktober 1931 (RGBl I 537/551), die zur Förderung vorstädtischer Kleinsiedlungen leichtere Enteignungsmöglichkeiten geschaffen hatte, einen Anspruch auf Rückenteignung gegen Erstattung der Entschädigung, wenn das enteignete Grundstück nicht innerhalb eines Jahres für die Zwecke der Enteignung verwendet war; das sei ein rein privat-rechtlicher Anspruch (BGHZ 3, 292; 9, 395 [BGH 06.10.1952 - I VRG 11/52] ; 12, 357 [BGH 26.02.1954 - V ZR 68/52] ; 14, 240 [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54] ; 18, 253 [BGH 13.10.1955 - II ZR 44/54] ; MDR 1955, 224).
- BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
Requisitionsansprüche. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 228/59
Innerhalb eines Rechtsstreites gibt es aber für einzelne Anspruchsgrundlagen keine Verweisung (BGHZ 13, 145/153).
- BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 228/59
Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, die in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen ihre Bestätigung findet, sind Verwaltungsakte nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie so grob und offenkundig fehlerhaft sind, daß ihnen die Nichtigkeit "an der Stirn geschrieben" steht, so wenn beispielsweise im Recht für diesen Akt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Ermächtigung zu finden ist, wenn die Behörde den Verwaltungsakt aus ganz unsachlichen Beweggründen vorgenommen hat, die außerhalb aller verwaltungsmäßigen Erwägungen liegen, oder wenn es sich um einen dem Bereich hoheitlicher Betätigung unzweifelhaften fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt (vgl. BGHZ 4, 10; 4, 302 [BGH 15.01.1952 - IV ZB 87/51] ; 14, 240 [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54] /245; III ZR 15/59 vom 17. Oktober 1960). - BGH, 13.10.1955 - II ZR 44/54
Haftung des Erwerbers für Altschulden bei schwebend unwirksamen Übernahmevertrag
Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 228/59
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte anschließend in mehreren Entscheidungen ausgeführt, daß dieser Grundsatz zwar dem Verwaltungsrecht "nicht fremd sei", aber im Grundstücksenteignungsrecht jedenfalls in Preußen bis 1939 keine allgemeine Geltung erlangt habe; die einzelnen zeitlich und sachlich weit auseinanderfallenden Vorschriften des Grundstücksenteignungsge rechtes sähen so verschiedenartige Maßnahmen vor, daß die Frage immer nur nach dem im Einzelfall anzuwendenden Sondergesetz zu entscheiden sei; so gewähre die Dritte Notverordnung vom 6. Oktober 1931 (RGBl I 537/551), die zur Förderung vorstädtischer Kleinsiedlungen leichtere Enteignungsmöglichkeiten geschaffen hatte, einen Anspruch auf Rückenteignung gegen Erstattung der Entschädigung, wenn das enteignete Grundstück nicht innerhalb eines Jahres für die Zwecke der Enteignung verwendet war; das sei ein rein privat-rechtlicher Anspruch (BGHZ 3, 292; 9, 395 [BGH 06.10.1952 - I VRG 11/52] ; 12, 357 [BGH 26.02.1954 - V ZR 68/52] ; 14, 240 [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54] ; 18, 253 [BGH 13.10.1955 - II ZR 44/54] ; MDR 1955, 224). - BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50
Durchführung des Vierjahresplans
Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 228/59
Das ist hier der Fall, denn der Kläger hält die im Enteignungsverfahren ergangenen Entscheidungen für nichtig, unwirksam oder beseitigt, und macht die sich dann ergehenden privat-rechtlichen Ansprüche geltend, nämlich einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs oder auf Herausgabe oder Auflassung der Grundstücke (vgl. BGHZ 5, 76). - BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55
Beseitigung alter Wehrmachtsanlagen. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 228/59
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte anschließend in mehreren Entscheidungen ausgeführt, daß dieser Grundsatz zwar dem Verwaltungsrecht "nicht fremd sei", aber im Grundstücksenteignungsrecht jedenfalls in Preußen bis 1939 keine allgemeine Geltung erlangt habe; die einzelnen zeitlich und sachlich weit auseinanderfallenden Vorschriften des Grundstücksenteignungsge rechtes sähen so verschiedenartige Maßnahmen vor, daß die Frage immer nur nach dem im Einzelfall anzuwendenden Sondergesetz zu entscheiden sei; so gewähre die Dritte Notverordnung vom 6. Oktober 1931 (RGBl I 537/551), die zur Förderung vorstädtischer Kleinsiedlungen leichtere Enteignungsmöglichkeiten geschaffen hatte, einen Anspruch auf Rückenteignung gegen Erstattung der Entschädigung, wenn das enteignete Grundstück nicht innerhalb eines Jahres für die Zwecke der Enteignung verwendet war; das sei ein rein privat-rechtlicher Anspruch (BGHZ 3, 292; 9, 395 [BGH 06.10.1952 - I VRG 11/52] ; 12, 357 [BGH 26.02.1954 - V ZR 68/52] ; 14, 240 [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54] ; 18, 253 [BGH 13.10.1955 - II ZR 44/54] ; MDR 1955, 224). - BGH, 17.01.1952 - IV ZR 167/50
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 228/59
Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, die in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen ihre Bestätigung findet, sind Verwaltungsakte nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie so grob und offenkundig fehlerhaft sind, daß ihnen die Nichtigkeit "an der Stirn geschrieben" steht, so wenn beispielsweise im Recht für diesen Akt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Ermächtigung zu finden ist, wenn die Behörde den Verwaltungsakt aus ganz unsachlichen Beweggründen vorgenommen hat, die außerhalb aller verwaltungsmäßigen Erwägungen liegen, oder wenn es sich um einen dem Bereich hoheitlicher Betätigung unzweifelhaften fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt (vgl. BGHZ 4, 10; 4, 302 [BGH 15.01.1952 - IV ZB 87/51] ; 14, 240 [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54] /245; III ZR 15/59 vom 17. Oktober 1960). - BGH, 27.04.1953 - III ZR 200/51
Rückgabe zur Verfügung beorderter Kraftfahrzeuge
Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 228/59
Zu dem sogenannten Rückenteignungsrecht hatte der jetzt erkennende III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 27. April 1953 anläßlich der Enteignung eines Kraftwagens ausgeführt, daß dem deutschen Verwaltungsrecht der Satz durchaus nicht fremd sei, daß behördliche Eingriffe in die Privatrechtssphäre tunlichst rückgängig zu machen seien, sobald ihr Grund entfällt; der Senat hatte dort die Mißachtung dieses Grundsatzes als Amtspflichtverletzung gewertet (BGHZ 9, 295). - BGH, 26.02.1954 - V ZR 68/52
Enteignung zwecks Wohnungsbau
Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 228/59
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte anschließend in mehreren Entscheidungen ausgeführt, daß dieser Grundsatz zwar dem Verwaltungsrecht "nicht fremd sei", aber im Grundstücksenteignungsrecht jedenfalls in Preußen bis 1939 keine allgemeine Geltung erlangt habe; die einzelnen zeitlich und sachlich weit auseinanderfallenden Vorschriften des Grundstücksenteignungsge rechtes sähen so verschiedenartige Maßnahmen vor, daß die Frage immer nur nach dem im Einzelfall anzuwendenden Sondergesetz zu entscheiden sei; so gewähre die Dritte Notverordnung vom 6. Oktober 1931 (RGBl I 537/551), die zur Förderung vorstädtischer Kleinsiedlungen leichtere Enteignungsmöglichkeiten geschaffen hatte, einen Anspruch auf Rückenteignung gegen Erstattung der Entschädigung, wenn das enteignete Grundstück nicht innerhalb eines Jahres für die Zwecke der Enteignung verwendet war; das sei ein rein privat-rechtlicher Anspruch (BGHZ 3, 292; 9, 395 [BGH 06.10.1952 - I VRG 11/52] ; 12, 357 [BGH 26.02.1954 - V ZR 68/52] ; 14, 240 [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54] ; 18, 253 [BGH 13.10.1955 - II ZR 44/54] ; MDR 1955, 224). - BGH, 06.10.1952 - I VRG 11/52
- BGH, 15.01.1952 - IV ZB 87/51
Wertpapierbereinigung. "Oder"-Depot
- BGH, 17.10.1960 - III ZR 15/59
Zulässigkeit der Neufestsetzung von Versorgungsbezügen auf Grund einer …
- BGH, 26.10.1951 - V ZR 69/50
Rückübereignung von Siedlungsland
- BGH, 22.09.1959 - VI ZR 4/57
Rechtsmittel
- BGH, 10.07.1952 - III ZR 162/51
Rechtsmittel
- BGH, 10.10.1960 - III ZR 143/59
Anwendbarkeit des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) - Haftung der Gemeinde …
- BGH, 07.01.1955 - V ZR 102/53
Rechtsmittel
- BGH, 30.05.1960 - III ZR 35/59
- BGH, 12.10.1971 - VI ZR 87/69
Rechtsweg für den Anspruch auf Rückzahlung einer Subvention auf dem Gebiet der …
Dann aber ergibt sich auch der Rückerstattungsanspruch aus dem öffentlichen Recht, so daß für ihn nur der Verwaltungsrechtsweg offensteht (vgl. BGHZ 32, 273, 276 [BGH 09.05.1960 - III ZR 32/59]; BGH VerwRspr 14, 307, 311; LM § 13 GVG Nr. 84 m.w.N.). - BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 29.88
Anspruch auf Rückübereignung fehlgeschlagener Enteignungen - Enteignung durch …
Auch wenn die Rückabwicklung einer zweckverfehlten Enteignung als deren "Kehrseite" bezeichnet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1961 - III ZR 228/59 - WM 1961, 539 ), folgt daraus nicht, daß der Enteignungsbegünstigte sein Recht als von vornherein mit einem Rückübereignungsanspruch des früheren Eigentümers belastet erworben hätte (…andere Auffassung Schmidt-Aßmann in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 102 Rdnr. 11). - BGH, 12.10.1965 - VI ZR 92/64
Verkehrssicherungspflicht des Benutzers eines Fabrikgrundstücks
Die Pflicht zur Sicherung des Verkehrs ergibt sich aus dem Gedanken, daß derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, auch verpflichtet ist, den anderen eine ausreichende Sicherheit zu bieten (Urteil des BGH vom 30.1.1961 - III ZR 228/59 - VersR 1961, 371). - BGH, 11.10.1962 - III ZR 135/61
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung kann das Anmeldeverfahren im Prozeß nachgeholt werden und können Prozeßerklärungen die im Anmeldeverfahren erforderlichen Erklärungen ersetzen, zumal auch Erklärungen, die als Anmeldungen gedeutet werden können, gemäß § 28 AKG diese Wirkung auch dann behalten, wenn sie gegenüber einer unzuständigen Stelle, also beispielsweise bei irgend einem Gericht abgegeben sind (vgl. BGH V ZR 189/58 vom 9. März 1960 = NJW 1960, 1003; III ZR 174/58 vom 10. März 1960 = MDR 1960, 478; III ZR 228/59 vom 30. Januar 1961 = WM 1961, 539; III ZR 139/60 vom 21. Juni 1961 - WM 1961, 1106; III ZR 157/60 vom 21. Dezember 1961 = BGHZ 36, 245).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".