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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1952 - III ZR 233/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,116
BGH, 14.02.1952 - III ZR 233/51 (https://dejure.org/1952,116)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1952 - III ZR 233/51 (https://dejure.org/1952,116)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1952 - III ZR 233/51 (https://dejure.org/1952,116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zum Tätigwerden der Polizei bei Vorliegen einer Anscheinsgefahr - Anspruch auf Ersatz eines Vermögensnachteils eines Anscheinsstörers - Anspruch auf Erstattung eines Verdienstausfalls bedingt durch die Wegnahme von Fahrzeugpapieren durch die Polizei - Verfolgung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 144
  • NJW 1952, 586
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus BGH, 14.02.1952 - III ZR 233/51
    Die Beklagte hat hier diese Möglichkeit, durch Einlegung der selbständigen Anschlussrevision ausgenutzt, Während die unselbständige Anschlussrevision nur ein angriffsweise wirkender Antrag innerhalb des von dem Revisionskläger eingelegten Rechtsmittels ist, wie der Grosse Senat für Zivilsachen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 17. Dezember 1951 - GSZ 2/51 - näher ausgeführt hat, stellt die selbständige Anschlussrevision, wie sich aus den Bestimmungen der §§ 556 Abs. 2, 522 Abs. 2 ZPO ergibt, ein selbständiges Angriffsmittel dar.
  • RG, 12.03.1937 - III 168/36

    1. Findet Art. 124 des bayerischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen …

    Auszug aus BGH, 14.02.1952 - III ZR 233/51
    Die Entscheidung über die Kosten folgt aus §§ 91, 97 ZPO Da die Vorschrift des § 71 GVGüber die ausschliessliche Zuständigkeit der Landgerichte nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch auf Kommunalbeamte angewendet wird, ist es geboten, auch die Kostenvorschrift des § 97 Abs. 3 ZPO den Kommunalverbänden gegenüber anzuwenden, wenn es sich in dem Rechtsstreit um einen Anspruch aus Amtspflichtverletzung ihrer Beamten handelt und die Revision von ihrer Seite eingelegt worden ist (RGZ 154, 257 [265]).
  • RG, 21.12.1934 - III 161/34

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage aus Amtspflichtverletzung auf …

    Auszug aus BGH, 14.02.1952 - III ZR 233/51
    Die Bestimmung des § 97 Abs. 3 ZPO will der öffentlichen Körperschaft die Kosten der Revision dann auferlegen, wenn sie von der Bestimmung des § 547 Nr. 2 ZPO Gebrauch macht, ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes Revision einzulegen (RGZ 146, 257 [262]).
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 253/12

    Enteignender Eingriff: Entschädigungsanspruch des Vermieters für Schäden der …

    So hat der Senat etwa demjenigen, der schuldhaft den Anschein einer polizeilichen Gefahr hervorgerufen hat, keinen Anspruch aus enteignendem Eingriff für die aus der polizeilichen Maßnahme resultierenden Folgen zugebilligt, weil nicht in die Rechtsphäre eines Unbeteiligten eingegriffen worden sei, sondern der Betroffene, wenn auch nicht für eine objektive Gefahr, aber doch für eine Sachlage verantwortlich sei, die eine Pflicht der Polizei zum Eingreifen begründet habe, sodass er nicht als unbeteiligter Dritter angesehen werden könne (vgl. Urteil vom 14. Februar 1952 - III ZR 233/51, BGHZ 5, 144, 152).
  • BGH, 15.12.2016 - III ZR 387/14

    Kein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch aus Amtshaftung oder …

    Bei Geltendmachung eines Anspruchs aus enteignendem Eingriff ist das Vorliegen eines Sonderopfers der von der Beschlagnahme eines Presseerzeugnisses betroffenen Kapitalgesellschaft regelmäßig zu verneinen, wenn das Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden durch ein bewusst riskantes Verhalten eines Gesellschaftsorgans veranlasst worden ist (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 14. Februar 1952, III ZR 233/51, BGHZ 5, 144 und vom 14. März 2013, III ZR 253/12, BGHZ 197, 43).

    Vielmehr ist der Betroffene für eine Sachlage verantwortlich, die eine Pflicht der Polizei zum Handeln begründet hat (Senatsurteile vom 14. Februar 1952 - III ZR 233/51, BGHZ 5, 144, 152 …und vom 14. März 2013 aaO).

  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als …

    Rechtsprechung und Schrifttum stimmen ungeachtet aller insbesondere terminologischen Unterschiede jedenfalls in der Sache seit langem darin überein, daß die Ordnungsbehörde - entsprechend dem Zweck der polizeilichen Gefahrenabwehr - auch dann eingreifen kann, wenn (nur) der durch Tatsachen begründete Verdacht oder Anschein einer Gefahr besteht (vgl. Senatsurteile BGHZ 5, 144, 149, 152; 43, 196, 204 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62]; BVerwGE 45, 51, 58; 49, 36, 44; PrOVGE 77, 333, 338 f.; OVG Münster DVBl 1979, 733 f. = NJW 1980, 138 f. und DVBl 1982, 653 f.;… Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr 9. Aufl. § 13 Nr. 2 c S. 225 ff.; Schenke in: Steiner, Bes.

    Dieses Ergebnis entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 5, 144, 152 m. Anm. Pagendarm LM PrPVG § 14 Nr. 1; BGHZ 43, 196, 204 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] m. Anm. Kreft LM ViehseuchenG Nr. 4/5; vgl. auch VGH Baden-Württemberg DVBl 1990, 1047;… aus dem Schrifttum vgl. Wolff/Bachof VerwR III 4. Aufl. § 125 Rn. 22 S. 55;… Götz aaO Rn. 131, 288;… Schenke aaO Rn. 38, 93, 232;… Drews/Wacke/Vogel/Martens aaO § 13 Nr. 2 c S. 227 und § 33 Nr. 3 a S. 668 f.; Breuer in: Gedächtnisschrift Martens 1987 S. 317, 347, 348;… Schleberger aaO S. 36, 130/131).

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