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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2004 - III ZR 256/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6535
BGH, 23.09.2004 - III ZR 256/03 (https://dejure.org/2004,6535)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2004 - III ZR 256/03 (https://dejure.org/2004,6535)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2004 - III ZR 256/03 (https://dejure.org/2004,6535)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Judicialis

    KAGG § 20 Abs. 5; ; AuslInvestmG § 12 Abs. 5; ; BGB § 195; ; StBerG § 68

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen einer unrentablen Geldanlage; Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten eines Steuerberaters; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Prospekthaftung; Fehlerhafte Ablehnung der Vernehmung von Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; StBerG § 68; ZPO § 286
    Haftung des Steuerberaters für eine unrentierliche Kapitalanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kapitalanlage - Prospekthaftung: Verjährung des Anspruchs gegen Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerberater haftet bei falscher Anlagenberatung

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Steuerberater haftet für Empfehlung

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Steuerberater haftet bei falscher Anlageempfehlung

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - III ZR 256/03
    Zwar verjährt ein Schadensersatzanspruch wegen Prospekthaftung im engeren Sinne in bestimmten Fällen entsprechend den inzwischen außer Kraft getretenen § 20 Abs. 5 KAGG und § 12 Abs. 5 AuslInvestmG spätestens innerhalb von drei Jahren ab Kauf (z.B.: BGHZ 83, 222, 226; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2000 - II ZR 84/99 - VersR 2002, 107, 108;… Bamberger/Roth/Henrich, BGB, § 195 Rn. 16).

    Richten sich die Ansprüche jedoch, wie hier, gegen Personen, die aufgrund der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens haften, gelten die genannten Verjährungsvorschriften nicht analog (BGHZ 83, 222, 227; OLG München OLGR 2000, 188, 189).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - III ZR 256/03
    Er war deshalb zur richtigen und vollständigen Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluß der Interessenten von besonderer Bedeutung waren, verpflichtet (vgl. z.B.: Senatsurteil vom 13. Januar 2000 - III ZR 62/99 - NJW-RR 2000, 998).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - III ZR 256/03
    (2) Ob sich die Verjährung der gegen den Beklagten gerichteten Ansprüche nach § 195 BGB in der hier im Ansatz noch maßgeblichen bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (vgl. Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB) richtet oder die kürzere Verjährungsfrist des § 68 StBerG maßgebend ist (vgl. hierzu BGHZ 115, 213, 226), kann auf sich beruhen.
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 84/99

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - III ZR 256/03
    Zwar verjährt ein Schadensersatzanspruch wegen Prospekthaftung im engeren Sinne in bestimmten Fällen entsprechend den inzwischen außer Kraft getretenen § 20 Abs. 5 KAGG und § 12 Abs. 5 AuslInvestmG spätestens innerhalb von drei Jahren ab Kauf (z.B.: BGHZ 83, 222, 226; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2000 - II ZR 84/99 - VersR 2002, 107, 108;… Bamberger/Roth/Henrich, BGB, § 195 Rn. 16).
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 291/80

    Steuerliche Beratung

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - III ZR 256/03
    Geschädigt ist der falsch beratene Vertragspartner erst dann, wenn der zu befürchtende Vermögensverlust oder dessen konkrete Gefahr tatsächlich eintritt und der Kapitalverlust nicht nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu befürchten ist (BGHZ 83, 328, 333 f;… Bamberger/Roth/Henrich, BGB, § 199 Rn. 13).
  • OLG München, 21.12.1999 - 25 U 3744/99

    Schadenersatzansprüche eines Anlegers wegen des Erwerbs einer …

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - III ZR 256/03
    Richten sich die Ansprüche jedoch, wie hier, gegen Personen, die aufgrund der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens haften, gelten die genannten Verjährungsvorschriften nicht analog (BGHZ 83, 222, 227; OLG München OLGR 2000, 188, 189).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 180/04

    Hemmung der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater aufgrund …

    Ob § 68 StBerG anwendbar ist, hängt davon ab, ob die Tätigkeit im Rahmen eines Steuerberatungsmandats erfolgt oder einen ausreichenden Zusammenhang mit einer steuerberatenden Tätigkeit aufweist (vgl. BGHZ 115, 213, 226; BGH, Urt. v. 23. September 2004 - III ZR 256/03, zitiert nach juris;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, aaO Rn. 858 ff).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04

    Verjährung von Ansprüchen aus dem Steuerberatungsvertrag

    Etwas anderes kann aber dann in Frage kommen, wenn das Unternehmen, in welches der Beratene investiert, anfangs noch wirtschaftlich gesund ist (BGH BGHReport 2005, 157 und Senat a.a.O.).

    In einem derartigen Fall ist der falsch beratene Vertragspartner erst dann geschädigt, wenn der zu befürchtende Vermögensverlust oder dessen konkrete Gefahr tatsächlich eintritt und der Kapitalverlust nicht nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu befürchten ist (BGH BGHReport 2005, 157).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Schaden solange noch nicht eingetreten sei, solange der Berater berechtigt geltend machen könne, es lasse sich noch nicht absehen, ob sich die Empfehlung der Anlage doch als sachgemäß erweise (BGHReport 2005, 157).

    Ein derartiger Auskunftsvertrag hätte den Beklagten als Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Zedenten von besonderer Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 23.9.2004 - III ZR 256/03 = Bl. 274 ff. GA, veröffentlicht in BGHReport 2005, 157; BGH NJW 2000, 2503).

    Das unterscheidet die vorliegende Situation von Fällen, wie sie in der Rechtsprechung häufiger anzutreffen sind und etwa auch dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.9.2004 (Bl. 274 ff. GA, veröffentlicht in BGHReport 2005, 157) zugrunde liegen: Dort ging es ebenfalls um einen Immobilienfonds, zu dem der Anlageinteressent unzureichend bzw. fehlerhaft über das im Zeitpunkt der Anlageentscheidung vorhandene Interesse an der Anmietung der Gewerbeeinheiten informiert worden war.

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