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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2005 - III ZR 271/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2210
BGH, 03.02.2005 - III ZR 271/04 (https://dejure.org/2005,2210)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2005 - III ZR 271/04 (https://dejure.org/2005,2210)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - III ZR 271/04 (https://dejure.org/2005,2210)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 697; StPO § 98
    Verwaltungsrecht/Allgemeines - Öffentlich-rechtliche Verwahrung

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Beschlagnahme - Der Ort der Rückgabe einer beschlagnahmten Sache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 988
  • MDR 2005, 774
  • NStZ 2005, 391
  • StV 2005, 486
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 20.02.2004 - 303 S 16/03

    Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - III ZR 271/04
    Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben; das Landgericht (NJW 2004, 2455) hat sie abgewiesen.
  • BGH, 16.05.2019 - III ZR 6/18

    Rückgabe von in einem Strafverfahren beschlagnahmten Gegenständen gegenüber nicht …

    Die verwahrende Justizbehörde ist nicht verpflichtet, die Sachen an den Beschlagnahmeort oder den Wohnsitz des Berechtigten zurückzubringen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 3. Februar 2005 - III ZR 271/04, NJW 2005, 988).

    Dies gelte auch für beschlagnahmte Gegenstände (Hinweis auf Senat, Urteil vom 3. Februar 2005 - III ZR 271/04, NJW 2005, 988, 989).

    Die Rückgabepflicht ist Holschuld und nicht Bringschuld (Senat, Urteil vom 3. Februar 2005 - III ZR 271/04, NJW 2005, 988).

    Denn die Entstehung eines Folgenbeseitigungsanspruchs setzt voraus, dass durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, der noch andauert (Senat, Urteil vom 3. Februar 2005 aaO S. 989 = juris Rn. 10;… BVerwGE 140, 34, 37 Rn. 18 mwN).

  • OLG Saarbrücken, 10.07.2012 - 4 U 143/11

    Haftung des Entsorgungsträgers: Schadensersatz wegen Verschrottung eines …

    Rn. 52 Ein solches wird nicht durch die Willenseinigung Privater begründet, sondern durch Maßnahmen auf Grund öffentlichen Rechts, wobei das Verwahrungsverhältnis außer durch öffentlich-rechtlichen Vertrag einseitig durch Verwaltungsakt und Inbesitznahme oder durch bloße Inbesitznahme begründet werden kann (vgl. RGZ 166, 218 (221 f); BGHZ 34, 349 (354); BGH, NJW 2005, 988;… Tremml/Karger/Luber, Der Amtshaftungsprozess, 3. Auflage, Rdn. 392 f;… MünchKomm(BGB)-Hüffer, aaO., § 688 BGB, Rdnr. 60;… Staudinger-Reuter, aaO., Vorbem zu §§ 688 ff BGB, Rdnr. 48;… Ossenbühl, aaO., S. 341).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage …

    Diese Frage kann von den Zivilgerichten nach allgemeinen materiell- und verfahrensrechtlichen Grundsätzen entschieden werden, ohne dass ein Kompetenzkonflikt mit der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht entsteht (vgl. auch BGH, Urt. v. 3. Februar 2005 - III ZR 271/04, NJW 2005, 988).
  • OLG Schleswig, 21.12.2017 - 11 U 68/17

    Amtshaftung im öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis: Pflicht der …

    Zwar bestand aufgrund der strafprozessualen Beschlagnahme ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis, auf das die zivilrechtlichen Vorschriften über die Verwahrung entsprechend anwendbar sind (vgl. BGH NJW 2005, 988, 989).
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2017 - 5 W 11/17

    Dinglicher Arrest nach Abschluss des Strafverfahrens: Zuständigkeit bei Antrag …

    Diese Frage könne von den Zivilgerichten nach allgemeinen materiell- und verfahrensrechtlichen Grundsätzen entschieden werden, ohne dass ein Kompetenzkonflikt mit der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht entstehe (Urt. v. 03.02.2005 - III ZR 271/04 - NJW 2005, 988).

    Etwaige Schadensersatzansprüche des Klägers aus Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG) oder wegen Verletzung eines durch die Beschlagnahme begründeten öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses, für welche die Zivilgerichte zuständig sind (vgl. BGH, Urt. v. 03.02.2005 - III ZR 271/04 - NJW 2005, 988), blieben jedenfalls neben etwaigen Entschädigungsansprüchen nach dem StrEG bestehen (…vgl. BGH, Urt. v. 09.11.1978 - III ZR 116/77 - NJW 1979, 425;… Meyer, StrEG, 8. Aufl. 2011, § 2 Rdn. 56).

  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 3 Ws 813/10

    Beschlagnahme: Zuständigkeit für eine Klage auf Herausgabe nach Abschluss des …

    Dies ergibt sich daraus, dass Beschlagnahme oder Arrest nach allgemeiner Auffassung in dem Moment enden, in dem das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. BGH, StV 2005, 486 f, zit. nach Juris;… KK-Nack, StPO, 6. Aufl., § 98 Rn. 32;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 98 Rn. 29).

    Nach diesem Zeitpunkt sind für Herausgabeansprüche nach § 985 BGB oder aber aus öffentlich-rechtlichem Verwahrungsverhältnis ausschließlich die Zivilgerichte zuständig (vgl. BGH, StV 2005, 486 f, zit. nach Juris; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2010, Az. 2 Ws 236/10, zit. nach Juris).

  • OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20

    Kostenbescheid, ; Aufwendungsersatz, ; öffentlich-rechtliche Verwahrung; …

    Dies rechtfertigt es, die gesetzlichen Regelungen für die Abwicklung eines beendeten Verwahrungsverhältnisses auch auf die Beendigung einer Beschlagnahme oder Sicherstellung anzuwenden (…vgl. BGH, Urt. v. 16. Mai 2019 a. a. O. Rn. 16 und 20; Urt. v. 3. Februar 2005 - III ZR 271/04 -, juris Rn. 9).
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.08.2024 - 18 Qs 14/24

    Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahme von (Original-) Geschäftsunterlagen, …

    Rn. 56 In allen Fällen besteht die Möglichkeit, von den in öffentlich-rechtlicher Verwahrung (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2005 - III ZR 271/04; Urteil vom 16.05.2019 - III ZR 6/18; LG Hamburg, Urteil vom 20.02.2004 - 303 S 16/03) befindlichen Unterlagen durch Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§§ 152 GVG; 404 Satz 2 2. Hs. AO) Kopien fertigen zu lassen.
  • LG Saarbrücken, 22.12.2016 - 4 O 354/15

    Beendigung Strafverfahren, Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände, Zuständigkeit

    Dies ergibt sich daraus, dass Beschlagnahme oder Arrest nach allgemeiner Auffassung in dem Moment enden, in dem das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (BGH, StV 2005, 486 f).
  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 28 U 139/10

    Gewährleistungsansprüche des Käufers eines Gebrauchtwagens; Anspruch auf …

    Hier hat der Kläger das Nutzungsrecht durch eine staatliche Zwangsmaßnahme, nämlich eine polizeiliche Sicherstellung, die ein öffentlich-rechtliches Verwahrverhältnis begründet (siehe BGH, Urteile vom 9. April 1987 - III ZR 3/86, BGHZ 100, 335; vom 3. Februar 2005 - III ZR 271/04, NStZ 2005, 391), vorübergehend verloren.
  • VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04

    Mahnwache; Volkstrauertag; Gedenktag; Sondernutzungserlaubnis; Reichweite; …

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2017 - 18 Qs 49/17

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Datenbeschlagnahme nach Erledigung der …

  • OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 1012/10

    Zur Haftung bei mangelnder Asservierung einer Schusswaffe

  • LG Berlin, 20.12.2021 - 526 Qs 26/21

    Einziehung von Banknoten bei Verdacht der Geldwäsche

  • VG Oldenburg, 30.01.2008 - 2 A 969/07

    Bargeld; Beweisantizipation; Dauerverwaltungsakt; Durchsuchung; Eigenbesitz; …

  • VG Düsseldorf, 15.05.2007 - 20 L 10/07

    Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Entschädigung für den Vollzug von …

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