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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,454
BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00 (https://dejure.org/2001,454)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2001 - III ZR 288/00 (https://dejure.org/2001,454)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2001 - III ZR 288/00 (https://dejure.org/2001,454)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 675

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 675
    Haftung des Treuhänders eines geschlossenen Immobilienfonds für verlorene Einlagen der Gesellschafter bei vertragswidriger Freigabe des Eigenkapitals vor Schließung des Fonds

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geschlossener Immobilienfonds: Schadensersatzverpflichtung des Treuhänders? (IBR 2002, 51)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 888
  • ZIP 2001, 2230
  • MDR 2002, 80
  • NZBau 2002, 94
  • VersR 2002, 723
  • WM 2001, 2262
  • WM 2262, 2264
  • BauR 2002, 621
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00
    Dieser Tatbestand liegt vor, wenn der Schaden wenigstens dem Grunde nach erwachsen, ferner wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne daß feststehen muß, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht entfernt liegenden Möglichkeit des künftigen Auftretens bisher noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung gerechnet werden kann (BGHZ 100, 228, 231 f; 114, 150, 152 f).

    In diesen Fällen kann und muß der Ablauf der Verjährungsfrist durch Erhebung einer Klage auf Feststellung der Pflicht, den noch nicht bezifferbaren entstandenen und entstehenden Schaden zu ersetzen, unterbrochen werden (BGHZ 114, 150, 153).

  • BGH, 11.05.1989 - VII ZR 12/88

    Pflichten eines Mittelverwendungstreuhänders innehralb eines Bauherrenmodells

    Auszug aus BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß derartige Steuervorteile zwar an sich nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung zugunsten des Geschädigten zu berücksichtigen sind, jedoch dann nicht, wenn davon auszugehen ist, daß sie durch eine Nachversteuerung wieder entfallen werden, wobei es im Schadensersatzprozeß auf die genaue Höhe der endgültigen Versteuerung nicht ankommt (vgl. BGHZ 74, 103, 114 ff; BGH, Urteile vom 25. Februar 1988 - VII ZR 152/87 - MDR 1988, 665 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 12/88 - NJW-RR 1989, 1102, 1103 f).

    Entgegen der Revision durfte das Berufungsgericht diese Grundsätze auch im Rahmen des vorliegenden Anlagemodells anwenden (vgl. - im Zusammenhang mit einem Bauherrenmodell - Urteil vom 11. Mai 1989 aaO).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00
    Ein Treuhandvertrag, den - wie hier nach dem gewählten Vertragstext - eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als "Treugeber" abschließt, betrifft - unbeschadet dessen, daß die neuere Rechtsprechung ihr sogar Rechtsfähigkeit zuerkennt (s. das für BGHZ vorgesehene BGH-Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 - WM 2001, 408) - in erster Linie die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Bindung.
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00
    Eine vom übereinstimmenden Willen der Parteien abweichende Auslegung kommt dann nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 14. Februar 1997 - V ZR 32/96 - ZIP 1997, 1206; vgl. auch BGHZ 87, 150, 152 ff; BGH, Urteil vom 24. Juli 1998 - V ZR 74/97 - NJW 1998, 3196).
  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied …

    Auszug aus BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00
    Dieser Tatbestand liegt vor, wenn der Schaden wenigstens dem Grunde nach erwachsen, ferner wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne daß feststehen muß, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht entfernt liegenden Möglichkeit des künftigen Auftretens bisher noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung gerechnet werden kann (BGHZ 100, 228, 231 f; 114, 150, 152 f).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§ …

    Auszug aus BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß derartige Steuervorteile zwar an sich nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung zugunsten des Geschädigten zu berücksichtigen sind, jedoch dann nicht, wenn davon auszugehen ist, daß sie durch eine Nachversteuerung wieder entfallen werden, wobei es im Schadensersatzprozeß auf die genaue Höhe der endgültigen Versteuerung nicht ankommt (vgl. BGHZ 74, 103, 114 ff; BGH, Urteile vom 25. Februar 1988 - VII ZR 152/87 - MDR 1988, 665 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 12/88 - NJW-RR 1989, 1102, 1103 f).
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im …

    Auszug aus BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00
    Darüber hinaus sei die Würdigung des Berufungsgerichts auch mit dem Grundsatz der interessengerechten Auslegung (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1998 - V ZR 360/96 - NJW 1998, 3268 und vom 3. April 2000 - II ZR 194/98 - NJW 2000, 2099) nicht zu vereinbaren.
  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen …

    Auszug aus BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00
    Dies sind indessen Erwägungen, die - worauf schon das Berufungsgericht zutreffend hingewiesen hat - zum Fragenkreis eines rechtmäßigen Alternativverhaltens des Schädigers gehören, für den der Schädiger (der Beklagte) darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. nur Senatsurteile BGHZ 143, 362 und vom 7. Dezember 2000 - III ZR 84/00 - WM 2001, 861).
  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 194/98

    Auslegung eines Vertrages; Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines …

    Auszug aus BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00
    Darüber hinaus sei die Würdigung des Berufungsgerichts auch mit dem Grundsatz der interessengerechten Auslegung (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1998 - V ZR 360/96 - NJW 1998, 3268 und vom 3. April 2000 - II ZR 194/98 - NJW 2000, 2099) nicht zu vereinbaren.
  • BGH, 07.12.2000 - III ZR 84/00

    Amtshaftung bei entschädigungspflichtiger Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00
    Dies sind indessen Erwägungen, die - worauf schon das Berufungsgericht zutreffend hingewiesen hat - zum Fragenkreis eines rechtmäßigen Alternativverhaltens des Schädigers gehören, für den der Schädiger (der Beklagte) darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. nur Senatsurteile BGHZ 143, 362 und vom 7. Dezember 2000 - III ZR 84/00 - WM 2001, 861).
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 78/91

    Ablehnung einer Zeugenvernehmung bei Auslegung eines Vertragstextes

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 152/87

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf den Schadensersatzanspruch im Rahmen eines …

  • BGH, 24.07.1998 - V ZR 74/97

    Unwirksamkeit eines notariellen Vertrages über den Kauf eines Grundstücksanteils

  • BGH, 14.02.1997 - V ZR 32/96

    Rechtsfolgen der Verjährung des Auflassungsanspruchs

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe etwa BGHZ 74, 103, 114 ff.; BGH, Urteil vom 11. Oktober 2001 - III ZR 288/00, WM 2001, 2262, 2264 m.w.Nachw.) stellen Steuernachforderungen, die nach Rückabwicklung eines steuersparenden Rechtsgeschäfts zu erwarten sind, grundsätzlich keinen Schaden gemäß § 249 BGB dar, weil durch sie die aus der Anlageentscheidung erwachsenen Steuervorteile kompensiert werden, die andernfalls zugunsten des Schädigers schadensmindernd zu berücksichtigen wären.
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …

    Vielmehr muß die Beklagte darlegen und im Bestreitensfalle beweisen, daß der Investor auch dann, wenn sie sich rechtzeitig um eine zügige Bebauung gekümmert hätte, wegen seiner Liquiditätsschwierigkeiten außerstande gewesen wäre, den Block vertragsgemäß zu erstellen (vgl. BGHZ 143, 362, 365 f.; BGH, Urt. v. 11. Oktober 2001, III ZR 288/00, NJW 2002, 888, 890;… MünchKomm-BGB/Oetker, § 249 Rdn. 218 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2007 - IX ZR 122/04

    Haftung des Steuerberaters für unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit der …

    a) Steuervorteile, die dem Geschädigten in adäquatem Zusammenhang mit der Pflichtverletzung des Steuerberaters zufließen, sind auf den Schadensersatzanspruch grundsätzlich anzurechnen (BGH, Urt. v. 11. Oktober 2001 - III ZR 288/00, NJW 2002, 888, 890;… Urt. v. 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02, NJW 2004, 1868, 1870;… ferner Fischer, aaO Rn. 1082;… Zugehör WM aaO S. 26).
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