Rechtsprechung
| BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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BGB § 675
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anlageberatung durch ein selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse: Aufklärungspflicht über erwartete Vertriebsprovisionen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 280 BGB, § 675 BGB
Anlageberatung durch ein selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse: Aufklärungspflicht über erwartete Vertriebsprovisionen - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Behandlung eines selbstständigen Unternehmens der "Finanzgruppe" einer Sparkasse wie einen freien Anlageberater im Hinblick auf die Aufklärungspflichten über die bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Selbstständiges Beratungsunternehmen in der Finanzgruppe einer Sparkasse als freier Anlageberater - keine Aufklärungspflicht über Rückvergütungen
- Betriebs-Berater
Behandlung selbständiger Beratungs-Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse als freie Anlageberater
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675
Behandlung eines selbstständigen Unternehmens der "Finanzgruppe" einer Sparkasse wie einen freien Anlageberater im Hinblick auf die Aufklärungspflichten über die bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kapitalanlage - Anlageberatung durch Tochterfirma einer Bank
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Anlageberatungstochter der Sparkasse
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Tochterfirma einer Sparkasse wird wie freier Anlagevermittler behandelt
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 675
Keine Aufklärungspflicht über Rückvergütungen bei selbstständigem Beratungsunternehmen in der Finanzgruppe einer Sparkasse als freier Anlageberater
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Behandlung selbständiger Beratungsunternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse als freie Anlageberater
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Sparkasse Köln -, Aufklärungspflicht über Provisionen durch Tochtergesellschaft eines Kreditinstituts, Rückvergütung, kick-backs, freier Anlageberater, Tochtergesellschaft Kreditinstitut, Interessenkollision, Interessenkonflikt
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Behandlung selbständiger Beratungsunternehmen der Finanzgruppe" einer Sparkasse als freie Anlageberater
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kick-back Rechtsprechung ist nicht auf Vertriebsgesellschaften anzuwenden
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
100 %ige Tochtergesellschaft einer Sparkasse muss nicht über Provisionen aufklären
Verfahrensgang
- LG Köln, 06.04.2010 - 3 O 515/08
- OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 57/10
- BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 2952
- ZIP 2012, 1596
- MDR 2012, 1108
- VersR 2013, 634
- WM 2012, 1574
- WM 2014, 581
- BB 2012, 2061
- BB 2012, 2272
- DB 2012, 2451
- NZG 2012, 1072
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (9)
- BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10
Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur …
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11
Ein selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100%ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (Fortführung BGH, 10. November 2011, III ZR 245/10, NJW-RR 2012, 372; BGH, 3. März 2011, III ZR 170/10, NJW-RR 2011, 913 und BGH, 15. April 2010, III ZR 196/09, BGHZ 185, 185).Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provision geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers - dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist -, dieserhalb bei dem Anlageberater nachzufragen (…Senatsurteile vom 10. November 2011 - III ZR 245/10, NJW-RR 2012, 372 Rn. 11; 3. März 2011 - III ZR 170/10, NJW-RR 2011, 913, Rn. 20 f;… vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185 Rn. 11 ff).
Rn. 13 Die unterschiedliche Beurteilung der Pflichten der Bank als Anlageberater, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ungefragt über regelmäßig umsatzabhängige Provisionen aufzuklären hat, die aus offen ausgewiesenen Provisionen wie z.B. Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen gezahlt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3229; vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3227 und vom 24. August 2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3231), im Gegensatz zu den freien, nicht bankgebundenen Anlageberatern folgt aus der unterschiedlichen Erwartungshaltung, die der Anleger bei gebotener typisierender Betrachtungsweise an seinen Anlageberater hat (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2011 aaO Rn. 18).
Von einem Anlageberater kann nicht verlangt werden, dass er seine Kunden ohne Anlass oder Nachfrage über die Höhe gegebenenfalls sämtlicher Provisionen für die Vermittlung der in seinem Beratungsprogramm enthaltenen Anlagen aufklärt (…vgl. Senatsurteil vom 15. April 2010 aaO Rn. 13; vom 3. März 2011 - III ZR 170/10 aaO Rn. 21).
- BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09
Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur …
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11
Ein selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100%ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (Fortführung BGH, 10. November 2011, III ZR 245/10, NJW-RR 2012, 372; BGH, 3. März 2011, III ZR 170/10, NJW-RR 2011, 913 und BGH, 15. April 2010, III ZR 196/09, BGHZ 185, 185).Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provision geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers - dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist -, dieserhalb bei dem Anlageberater nachzufragen (…Senatsurteile vom 10. November 2011 - III ZR 245/10, NJW-RR 2012, 372 Rn. 11;… 3. März 2011 - III ZR 170/10, NJW-RR 2011, 913, Rn. 20 f; vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185 Rn. 11 ff).
Von einem Anlageberater kann nicht verlangt werden, dass er seine Kunden ohne Anlass oder Nachfrage über die Höhe gegebenenfalls sämtlicher Provisionen für die Vermittlung der in seinem Beratungsprogramm enthaltenen Anlagen aufklärt (vgl. Senatsurteil vom 15. April 2010 aaO Rn. 13;… vom 3. März 2011 - III ZR 170/10 aaO Rn. 21).
- BGH, 10.11.2011 - III ZR 245/10
Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht des bankmäßig ungebundenen Beraters …
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11
Ein selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100%ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (Fortführung BGH, 10. November 2011, III ZR 245/10, NJW-RR 2012, 372; BGH, 3. März 2011, III ZR 170/10, NJW-RR 2011, 913 und BGH, 15. April 2010, III ZR 196/09, BGHZ 185, 185).Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provision geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers - dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist -, dieserhalb bei dem Anlageberater nachzufragen (Senatsurteile vom 10. November 2011 - III ZR 245/10, NJW-RR 2012, 372 Rn. 11;… 3. März 2011 - III ZR 170/10, NJW-RR 2011, 913, Rn. 20 f;… vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185 Rn. 11 ff).
- BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10
Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu …
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11
Rn. 13 Die unterschiedliche Beurteilung der Pflichten der Bank als Anlageberater, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ungefragt über regelmäßig umsatzabhängige Provisionen aufzuklären hat, die aus offen ausgewiesenen Provisionen wie z.B. Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen gezahlt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3229; vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3227 und vom 24. August 2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3231), im Gegensatz zu den freien, nicht bankgebundenen Anlageberatern folgt aus der unterschiedlichen Erwartungshaltung, die der Anleger bei gebotener typisierender Betrachtungsweise an seinen Anlageberater hat (…vgl. Senatsurteil vom 3. März 2011 aaO Rn. 18). - BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10
Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung; …
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11
Rn. 13 Die unterschiedliche Beurteilung der Pflichten der Bank als Anlageberater, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ungefragt über regelmäßig umsatzabhängige Provisionen aufzuklären hat, die aus offen ausgewiesenen Provisionen wie z.B. Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen gezahlt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3229; vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3227 und vom 24. August 2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3231), im Gegensatz zu den freien, nicht bankgebundenen Anlageberatern folgt aus der unterschiedlichen Erwartungshaltung, die der Anleger bei gebotener typisierender Betrachtungsweise an seinen Anlageberater hat (…vgl. Senatsurteil vom 3. März 2011 aaO Rn. 18). - BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 2514/11
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur …
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11
Diese Differenzierung der Aufklärungsbedürftigkeit der Anleger zwischen einer Beratung durch eine Bank und auf der anderen Seite durch einen freien, nicht an eine Bank gebundenen Anlageberater ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, NJW 2012, 443). - BGH, 24.08.2011 - XI ZR 191/10
Kapitalanlageberatung: Erfolglose Gehörsrüge gegen …
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11
Rn. 13 Die unterschiedliche Beurteilung der Pflichten der Bank als Anlageberater, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ungefragt über regelmäßig umsatzabhängige Provisionen aufzuklären hat, die aus offen ausgewiesenen Provisionen wie z.B. Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen gezahlt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3229; vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3227 und vom 24. August 2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3231), im Gegensatz zu den freien, nicht bankgebundenen Anlageberatern folgt aus der unterschiedlichen Erwartungshaltung, die der Anleger bei gebotener typisierender Betrachtungsweise an seinen Anlageberater hat (…vgl. Senatsurteil vom 3. März 2011 aaO Rn. 18). - BGH, 27.09.2011 - II ZR 221/09
Revision: Beschränkung der Zulassung auf die Höhe des Anspruchs
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11
Die Beschränkung ergibt sich jedoch aus der Auslegung der Urteilsgründe, was hinreichend ist (vgl. st. Rspr., BGH, Urteil vom 27. September 2011 - II ZR 221/09, WM 2011, 2223 Rn. 18 mwN). - BGH, 16.12.2010 - III ZR 127/10
Beschränkung der Revisionszulassung auf eine von mehreren zur Begründung des …
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11
Der Vorwurf der unterbliebenen oder fehlerhaften Aufklärung über die von einem Anlageberater vereinnahmten Provisionen und Rückvergütungen kann eindeutig von anderen gerügten Pflichtverstößen, wie zum Beispiel einer sonst nicht anlagegerechten Beratung oder unzureichenden Risikoaufklärung, abgegrenzt und in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht selbständig beurteilt werden (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10, WM 2011, 526 Rn. 6).
- BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18
Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in …
Zwar kann sich auch bei - wie hier - uneingeschränkter Zulassung der Revision im Tenor des angefochtenen Urteils eine Beschränkung der Zulassung aus den Gründen ergeben (zB Senat…, Beschluss vom 1. September 2016 - III ZR 271/15, juris Rn. 4; Urteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, WM 2012, 1574 Rn. 8; jeweils mwN). - BGH, 10.01.2019 - III ZR 109/17
Anlageberatungsvertrag: Wirksamkeit einer vom Berater vorformulierten Bestätigung …
Rn. 14 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich eine Beschränkung der Revisionszulassung auch aus den Urteilsgründen ergeben (…z.B. Senatsurteil vom 18. Oktober 2018 - III ZR 497/16, WM 2018, 2179, Rn. 11;… Senatsbeschluss vom 27. März 2014 - III ZR 387/13, juris Rn. 4 m.zahlr.w.N.; Senatsurteile vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, WM 2012, 1574 Rn. 8 …und vom 5. Mai 2011 - III ZR 91/10, NJW-RR 2011, 1106 Rn. 22; BGH…, Beschluss vom 8. Mai 2012 - XI ZR 261/10, WM 2012, 1211 Rn. 6 mwN;… Urteil vom 27. September 2011 - II ZR 221/09, WM 2011, 2223 Rn. 18). - BGH, 18.10.2018 - III ZR 497/16
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung hinsichtlich zweier …
Dies kann der Fall sein, wenn die Zulassung nur wegen einer bestimmten Rechtsfrage ausgesprochen wird (…Senatsbeschluss vom 27. März 2014 - III ZR 387/13, juris Rn. 4 m.zahlr.w.N.; Senatsurteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, WM 2012, 1574 Rn. 8; BGH…, Urteil vom 27. September 2011 - II ZR 221/09, WM 2011, 2223 Rn. 18).
- BGH, 10.03.2022 - III ZR 51/21
Formularmäßiger Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Angemessenheit der vorgesehenen …
Zwar kann sich auch bei - wie hier - uneingeschränkter Zulassung der Revision im Tenor des angefochtenen Urteils eine Beschränkung der Zulassung aus den Gründen ergeben (…vgl. zB Senat, Urteile vom 27. Juni 2019 - III ZR 93/18, NVwZ 2019, 1696 Rn. 7 und vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, WM 2012, 1574 Rn. 9 …sowie Beschluss vom 1. September 2016 - III ZR 271/15, juris Rn. 4; jeweils mwN). - BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12
Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern: …
Die Beschränkung ergibt sich jedoch aus der Auslegung der Urteilsgründe, was hinreichend ist (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, WM 2012, 1574 Rn. 8; BGH…, Urteil vom 27. September 2011 - II ZR 221/09, WM 2011, 2223 Rn. 18; jeweils mwN).Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Beschränkung der Revision auf eine von mehreren zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Anlageberater vorgetragenen - eigenständigen und hinreichend voneinander abgrenzbaren - Pflichtverletzungen möglich (…grundlegend Beschluss vom 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10, WM 2011, 526 Rn. 5 f; siehe auch Urteil vom 19. Juli 2012 aaO).
- BGH, 16.05.2019 - III ZR 176/18
Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit …
Die Auffassung der Klägerin, eine 100%ige Tochtergesellschaft einer Bank (wie hier die Beklagte als Tochter der P. AG) sei - wie eine Bank selbst und damit anders als ein freier Anlageberater - immer verpflichtet, ihre Kunden ungefragt über die Höhe der von ihr erwarteten Vergütung aufzuklären, steht in Widerspruch zur Senatsrechtsprechung (siehe nur Urteile vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, WM 2012, 1574 Rn. 12 ff;… vom 6. Dezember 2012 - III ZR 307/11, WM 2013, 119 Rn. 14 f …und vom 18. April 2013 - III ZR 225/12, BKR 2013, 288 Rn. 15 f), von der abzuweichen die Ausführungen der Anschlussrevision keine Veranlassung geben. - BGH, 06.12.2012 - III ZR 307/11
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" …
Es wird daran festgehalten, dass ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100%ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 19. Juli 2012, III ZR 308/11, NJW 2012, 2952).Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provision geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers - dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist -, dieserhalb bei den Anlageberatern nachzufragen (vgl. nur Senatsurteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, NJW 2012, 2952 Rn. 12 mwN).
Rn. 15 b) Ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100 %ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2012 aaO Rn. 14).
- OLG Celle, 31.08.2016 - 11 U 3/16
Grob fahrlässige Unkenntnis eines Anlegers im Hinblick auf das Lesen der …
Rn. 145 a) Bei der Abgrenzung, ob ein Unternehmen verpflichtet ist, über ihm zufließende Provisionen ohne Rücksicht auf deren Höhe aufzuklären, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "in den Vordergrund zu stellen", ob "es sich in diesen Fällen bei den Beratern um selbstständige juristische Personen handelt, die selbst kein Kreditinstitut sind und keine klassischen Bankgeschäfte betreiben" (ständige Rechtsprechung des III. Zivilsenats, vgl. nur BGH…, Urteil vom 7. März 2013 - III ZR 160/12, juris, Rn. 12; ausführlich hierzu Schlick, WM 2014, 581 f.). - BGH, 18.04.2013 - III ZR 225/12
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen durch …
Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provision geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers - dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist -, dieserhalb bei den Anlageberatern nachzufragen (vgl. nur Senatsurteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, NJW 2012, 2952 Rn. 12 mwN).Rn. 16 b) Ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100 %ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (vgl. Senatsurteile vom 19. Juli 2012 aaO Rn. 14 …und vom 6. Dezember 2012 - III ZR 307/11, WM 2013, 119 Rn. 15).
- BGH, 16.10.2012 - XI ZR 368/11
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber eine Beschränkung auf eine von mehreren zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung vorgetragenen Pflichtverletzungen möglich (…BGH, Urteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 8 und XI ZR 178/10, WM 2011, 2261 Rn. 8 sowie Urteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, WM 2012, 1574 Rn. 8;… Beschluss vom 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10, WM 2011, 526 Rn. 6). - OLG Bremen, 02.10.2013 - 1 U 6/13
Pflicht einer anlageberatenden Tochtergesellschaft einer Sparkasse zur Aufklärung …
- BGH, 18.04.2013 - III ZR 83/12
Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bzgl. der …
- BGH, 23.02.2021 - XI ZR 191/17
Prospekthaftung der anlageberatenden Bank: Falsche Angaben zu Kfz-Stellplätzen …
- BGH, 04.03.2014 - XI ZR 178/12
Haftung einer Direktbank: Beschränkte Revisionszulassung hinsichtlich eines …
- LG Düsseldorf, 03.02.2017 - 10 O 239/15
Haftung für fehlerhafte Anlageberatung bei Beteiligung an einem geschlossenen …
- OLG Hamm, 23.07.2013 - 34 U 53/10
Medienfonds VIP 4 - Schadensersatz auf der Grundlage eines fehlerhaften …
- LG Frankfurt/Main, 08.03.2013 - 28 O 313/12
- BGH, 07.03.2013 - III ZR 160/12
Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einer Anlageberatung wegen …
- BGH, 06.12.2012 - III ZR 311/11
Schadensersatzanspruch gegen einen Anlageberater wegen unterbliebener Aufklärung …
- BGH, 16.04.2013 - XI ZR 332/12
Wirksamkeit der Beschränkung der Zulassung der Revision auf eine …
- OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 38/15
Pflichten eines freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberaters zur anleger- …
- OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - 16 U 30/15
Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Beteiligung an einem …
- OLG Brandenburg, 04.03.2015 - 4 U 46/14
Beteiligung an einem Immobilienfonds: Verjährung von auf einer Verletzung der …
- BGH, 06.12.2012 - III ZR 310/11
Behandlung von Tochtergesellschaften von Sparkassen hinsichtlich der …
- BGH, 06.12.2012 - III ZR 39/12
Schadensersatzanspruch gegen einen Anlageberater wegen einer unterbliebenen …
- BGH, 20.01.2015 - XI ZR 386/13
Beschränkung der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich …
- BGH, 14.05.2013 - XI ZR 431/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in …
- OLG München, 27.11.2012 - 5 U 1345/12
Anlageberatung: Rechtliche Einstufung bei Auslagerung der Beratungstätigkeit auf …
- OLG Hamm, 17.12.2013 - 34 U 110/11
Schadensersatzansprüche von Anlegern der Medienfonds VIP 2 und VIP 3
- OLG Frankfurt, 28.04.2014 - 23 U 81/13
Fehlerhafte Anlageberatung beim Kauf einer Beteiligung an Schiffsfonds
- OLG München, 02.06.2025 - 17 U 2376/21
Restkaufgelder, Unentgeltliche Leistung, Schadensersatzpflicht, …
- OLG Hamm, 14.11.2013 - 34 U 147/11
Schadensersatzansprüche von Anlegern der Medienfonds VIP 2 und VIP 3
- BGH, 30.01.2013 - III ZR 184/12
Aufklärungspflichten eines freien Anlageberaters über ihm zufließende Provisionen
- LG Kempten, 04.02.2015 - 22 O 1064/13
Keine schadensersatzrelevante Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einer …
- LG Bonn, 16.10.2013 - 20 O 56/13
Schadensersatzbegehren aus einer mittelbaren Beteiligung als Treuhandkommanditist …
- OLG Bremen, 14.06.2013 - 2 U 122/12
Aufklärungspflicht der Bank über Provisionsrückvergütungen bei einer …
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