Rechtsprechung
| BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Rechtscharakter des selbständigen Maklerprovisionsversprechens
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Allgmeine Voraussetzungen für die Entstehung des Maklerlohnanspruches gemäß § 652 Abs. 1 BGB; Anspruch des Maklers auf die Provision im Falle eines Verkaufes des Grundstückes durch den Auftraggeber selbst ohne Mitwirkung des Maklers; Auslegung und rechtliche Handhabung ...
- zimmermann-notar-rostock.de
Auslegung eines "selbständigen" Provisionsversprechens
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 652, 518
Erfolgsunabhängiges selbständiges Provisionsversprechen; Maklerleistung; Exposé; An-zeigenschaltung; Kausalität; Schenkung - ra.de
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Vertragsinhaltsfreiheit, Auslegung eines "selbständigen" Provisionsversprechens; Abgrenzung zur Schenkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 652 § 518
Zustandekommen eines erfolgsunabhängigen Provisionsversprechens zugunsten eines Maklers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auslegung eines "selbständigen" Provisionsversprechens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auslegung eines selbständigen Provisionsversprechens
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Selbstständiges Provisionsversprechen
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Auslegung, selbständiges Provisionsversprechen, Abgrenzung Provisionszusage / Schenkungsversprechen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Erfolgsunabhängiges Provisionsversprechen zu Gunsten eines Maklers
Besprechungen u.ä. (3)
- bethgeundpartner.de
(Entscheidungsbesprechung)
Makler: Wann ist ein selbständiges Provisionsversprechen notariell zu beurkunden?
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Vertragsinhaltsfreiheit, Auslegung eines "selbständigen" Provisionsversprechens; Abgrenzung zur Schenkung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Maklerprovision ohne echte Maklerleistung? (IMR 2006, 205)
Verfahrensgang
- LG München I, 06.11.2003 - 31 O 2733/03
- OLG München, 06.07.2004 - 18 U 5578/03
- BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 55
- MDR 2007, 328
- NZM 2006, 939
- NZM 2008, 19
- VersR 2007, 243
- WM 2007, 173
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99
Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers
Auszug aus BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04
Wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (vgl. BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 - III ZR 240/99 - NJW 2000, 3781 f und vom 6. Februar 2003 - III ZR 287/02 - NJW 2003, 1249, 1250).Es kann sich bei der Provision um einen verschleierten Teil des Kaufpreises handeln; das "selbständige" Provisionsversprechen kann gegeben werden, um die Veräußerungsbereitschaft des an einer Maklerleistung verhinderten Versprechensempfängers zu fördern; die Provision kann Vergütung für gewisse, nicht unter § 652 BGB fallende Dienstleistungen sein; nur wenn es an jeder Gegenleistung fehlt, kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) aufgefasst werden (…vgl. BGHZ aaO; Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 aaO 3782 …und vom 6. Februar 2003 aaO; BGH, Urteil vom 15. April 1987 - IVa ZR 53/86 - NJW-RR 1987, 1075).
Das Berufungsgericht hat den zuletzt genannten, im geschäftlichen Verkehr allerdings von vornherein fern liegenden (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 2000 aaO) Fall eines Schenkungsversprechens angenommen.
- BGH, 06.02.2003 - III ZR 287/02
Anspruch des Maklers auf Provision bei enger wirtschaftlicher Verflechtung mit …
Auszug aus BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04
Wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (vgl. BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 - III ZR 240/99 - NJW 2000, 3781 f und vom 6. Februar 2003 - III ZR 287/02 - NJW 2003, 1249, 1250).Es kann sich bei der Provision um einen verschleierten Teil des Kaufpreises handeln; das "selbständige" Provisionsversprechen kann gegeben werden, um die Veräußerungsbereitschaft des an einer Maklerleistung verhinderten Versprechensempfängers zu fördern; die Provision kann Vergütung für gewisse, nicht unter § 652 BGB fallende Dienstleistungen sein; nur wenn es an jeder Gegenleistung fehlt, kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) aufgefasst werden (…vgl. BGHZ aaO;… Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 aaO 3782 und vom 6. Februar 2003 aaO; BGH, Urteil vom 15. April 1987 - IVa ZR 53/86 - NJW-RR 1987, 1075).
- BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89
Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage
Auszug aus BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04
Wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (vgl. BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 - III ZR 240/99 - NJW 2000, 3781 f und vom 6. Februar 2003 - III ZR 287/02 - NJW 2003, 1249, 1250). - BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 53/86
Rechtsnatur eines Provisionsversprechens
Auszug aus BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04
Es kann sich bei der Provision um einen verschleierten Teil des Kaufpreises handeln; das "selbständige" Provisionsversprechen kann gegeben werden, um die Veräußerungsbereitschaft des an einer Maklerleistung verhinderten Versprechensempfängers zu fördern; die Provision kann Vergütung für gewisse, nicht unter § 652 BGB fallende Dienstleistungen sein; nur wenn es an jeder Gegenleistung fehlt, kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) aufgefasst werden (…vgl. BGHZ aaO;… Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 aaO 3782 …und vom 6. Februar 2003 aaO; BGH, Urteil vom 15. April 1987 - IVa ZR 53/86 - NJW-RR 1987, 1075).
- BGH, 20.11.2008 - III ZR 60/08
Vereinbarung einer Vergütung eines mit einem Verkäufer verflochtenen Dritten im …
Welchen rechtlichen Charakter die Vereinbarung hat, ist durch Auslegung unter Berücksichtigung der konkreten Einzelumstände zu ermitteln (vgl. Senatsurteile vom 12. Oktober 2006 - III ZR 331/04 - NJW-RR 2007, 55;… vom 6. Februar 2003 aaO; BGH, Urteil vom 6.März 1991 - IV ZR 53/90 - NJW-RR 1991, 820, 821).Es kann sich insoweit auch um einen verschleierten Teil des Kaufpreises handeln (Senatsurteil vom 12. Oktober 2006 aaO; BGH, Urteil vom 15. April 1987 - IVa ZR 53/86 - NJW-RR 1987, 1075).
- AG Berlin-Charlottenburg, 02.07.2014 - 231 C 51/14
Berechnung von Maklerprovision: Zubehör des Hauses ist mit zu berücksichtigen!
Im Übrigen kann wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit eine Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (BGH, BeckRS 2006, 12963). - FG Düsseldorf, 27.04.2015 - 1 K 3636/13
Bundesligaverein bekommt im Streit um Vorsteuerabzug aus …
In diesem Fall würde eine Vergütung für jedwede Leistung des Spielervermittlers im Interesse des Klägers erfolgen, selbst wenn die Voraussetzungen für einen Maklervertrag nicht erfüllt seien (Hinweis auf BGH v. 12.10.2006 III ZR 331/04).
- OLG Koblenz, 18.06.2007 - 12 U 1799/05
Anwendung des 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB bei Rückforderung von Leistungen in …
Das selbständige Provisionsversprechen kann zwar auch die "Veräußerungsbereitschaft" fördern (vgl. BGH NJW-RR 2007, 55, 56) und dadurch in der Konstellation des Schwarzkaufes einen gewissen "Druck" auf die beiden Vertragsparteien dahin ausüben, dass sie den formunwirksamen Vertrag durchführen und den Mangel heilen (vgl. BGH WM 1970, 1517, 1518). - OLG München, 03.03.2010 - 20 U 4248/09
Maklervertrag: Provisionsanspruch außerhalb eines Maklervertrages; Rechtsnatur …
Es kann sich bei der Provision um einen verschleierten Teil des Kaufpreises handeln; das "selbständige" Provisionsversprechen kann gegeben werden, um die Veräußerungsbereitschaft des an einer Maklerleistung verhinderten Versprechensempfängers zu fördern; die Provision kann Vergütung für gewisse, nicht unter § 652 BGB fallende Dienstleistungen sein; nur wenn es an jeder Gegenleistung fehlt, kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) aufgefasst werden (BGH st. Rspr. vgl. NJW-RR 2007, 55 m.w.Nw.).Diese Feststellung ist jedenfalls hinreichend für die Annahme, dass der Beklagte das Provisionsversprechen nicht ohne jede Gegenleistung schenkweise hingegeben hat, was im geschäftlichen Verkehr ohnehin von vorneherein fern liegenden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2006, III ZR 331/04, NJW-RR 2007, 55 m.w.Nw.) Hierbei verbieten sich allzu strenge Anforderungen an die Entgeltlichkeit (…BGH a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 198/07
Maklervertrag: Vermittlung der Finanzierung eines Objektes
Soweit sich die Klägerin insoweit auf eine Entscheidung des BGH vom 12.10.2006 (NJW-RR 2007, 55) bezieht, lag dieser Entscheidung der Fall zugrunde, dass der Käufer selbst einen Kaufinteressenten gefunden hatte, gleichwohl aber dem Makler vor Abschluss des Kaufvertrages zugesichert haben soll, er zahle beim Verkauf des Hauses auf jeden Fall eine Maklerprovision und zwar vor dem Hintergrund bereits geleisteter Dienste des Maklers, der bereits Verkaufsbemühungen entfaltet hatte. - OLG München, 06.12.2017 - 20 U 1946/17
Vereinbarung einer "Abbruchgebühr" bei einem Immobilienprojekt
Die Annahme eines Schenkungsversprechens - das im geschäftlichen Verkehr von vornherein fern liegt - kommt nur in Betracht, wenn es an jeder Gegenleistung fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2006 - III ZR 331/04, juris Rn. 11 f). - LG Hamburg, 27.02.2013 - 329 O 370/12
Maklerprovisionsanspruch: Begründung einer Zahlungsverpflichtung im notariellen …
Rn. 22 Wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (BGH, Urt. v. 12.10.2006 - III ZR 331/04 - NJW-RR 2007, S. 55-56, zitiert nach juris Rn. 19 m. w. N.;… OLG München, Urt. v. 03.03.2010 - 20 U 4248/09 - zitiert nach juris Rn. 34). - OLG Zweibrücken, 20.11.2008 - 4 U 106/08
Provision bei Zwangsversteigerung: AGB-Klausel unwirksam!
Richtig weist die Berufung zwar darauf hin, dass hierzu ausreichte, wenn den Beklagten alle tatsächlichen Umstände bekannt waren, aus denen sich ergab, dass der Kläger für den anstehenden Erwerb durch Zwangsversteigerung keine Provision beanspruchen konnte, und es nicht darauf ankam, ob die Beklagten das aufgrund ihrer Rechtskenntnisse erkennen konnten (BGH, Urteil vom 6. Februar 2003 - III ZR 287/02 - 5. Oktober 2000 - III ZR 240/99 - bei Juris); das ist deshalb bei der Prüfung der Frage mit zu berücksichtigen, ob die Parteien im vorliegenden Einzelfall eine isolierte Provisionsvereinbarung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - III ZR 331/04 -) getroffen haben. - LG Frankfurt/Main, 13.02.2024 - 6 O 21/23 Die Annahme eines solchen Ausnahmefalls liegt im geschäftlichen Verkehr allerdings von vornherein fern (BGH NZM 2006, 939 Rn.10 f.).
- LG Hamburg, 06.03.2007 - 309 S 181/06
Mischmietverhältnis: Provisionsanspruch des vertragsvermittelnden Verwalters
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".