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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1954 - III ZR 337/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,5402
BGH, 08.04.1954 - III ZR 337/52 (https://dejure.org/1954,5402)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1954 - III ZR 337/52 (https://dejure.org/1954,5402)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1954 - III ZR 337/52 (https://dejure.org/1954,5402)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - III ZR 337/52
    Das Revisionsgericht kann auf entsprechende Rüge nur nachprüfen, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen ausser acht gelassen sind (BGHZ 3, 162 [175/176]).

    Zunächst ist allgemein darauf hinzuweisen, dass die nach § 287 ZPO vom Tatrichter zu treffenden Feststellungen sein richterliches Ermessen gegenüber § 286 ZPO im erheblichen Maße ausdehnen, so dass er in noch stärkerem Umfang als bei § 286 ZPO nicht unbedingt auf jedes einzelne Vorbringen der Parteien oder jedes einzelne Beweisangebot oder -mittel einzugehen und sich mit ihnen ausdrücklich auseinanderzusetzen braucht (vgl. BGHZ 3, 162 [175]; 6, 62 [63]).

  • BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51

    Schätzungsgrundlagen im Urteil

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - III ZR 337/52
    Zur Ermöglichung dieser Prüfung muss jedoch das Tatsachengericht die tatssächlichen Grundlagen seiner nach § 287 ZPO getroffenen Entscheidung und ihre Auswertung in den Urteilsgründen ausreichend darlegen (BGHZ 6, 62).

    Zunächst ist allgemein darauf hinzuweisen, dass die nach § 287 ZPO vom Tatrichter zu treffenden Feststellungen sein richterliches Ermessen gegenüber § 286 ZPO im erheblichen Maße ausdehnen, so dass er in noch stärkerem Umfang als bei § 286 ZPO nicht unbedingt auf jedes einzelne Vorbringen der Parteien oder jedes einzelne Beweisangebot oder -mittel einzugehen und sich mit ihnen ausdrücklich auseinanderzusetzen braucht (vgl. BGHZ 3, 162 [175]; 6, 62 [63]).

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - III ZR 337/52
    Die gegen diesen Teil der Begründung des Berufungsurteils erhobenen Angriffe der Revision sind im wesentlichen unzulässige Rügen gegen die vom Vorderrichter im Rahmen des § 287 ZPO vorgenommenen, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich nicht unterliegenden Tatsachenfeststellungen, denn auch die Frage des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem konkreten Haftungsgrund und dem Schaden unterliegt der tatrichterlichen Würdigung nach § 287 ZPO (BGHZ 2, 138 [140]; 4, 192 [196]; 7, 287 [295]).
  • BGH, 11.05.1951 - I ZR 106/50

    Adäquater Kausalzusammenhang

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - III ZR 337/52
    Die gegen diesen Teil der Begründung des Berufungsurteils erhobenen Angriffe der Revision sind im wesentlichen unzulässige Rügen gegen die vom Vorderrichter im Rahmen des § 287 ZPO vorgenommenen, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich nicht unterliegenden Tatsachenfeststellungen, denn auch die Frage des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem konkreten Haftungsgrund und dem Schaden unterliegt der tatrichterlichen Würdigung nach § 287 ZPO (BGHZ 2, 138 [140]; 4, 192 [196]; 7, 287 [295]).
  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 115/51

    Offenbarungseidstermin und Amtshaftung

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - III ZR 337/52
    Die gegen diesen Teil der Begründung des Berufungsurteils erhobenen Angriffe der Revision sind im wesentlichen unzulässige Rügen gegen die vom Vorderrichter im Rahmen des § 287 ZPO vorgenommenen, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich nicht unterliegenden Tatsachenfeststellungen, denn auch die Frage des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem konkreten Haftungsgrund und dem Schaden unterliegt der tatrichterlichen Würdigung nach § 287 ZPO (BGHZ 2, 138 [140]; 4, 192 [196]; 7, 287 [295]).
  • RG, 10.09.1935 - III 42/35

    1. Hat die Streitverkündung des minderjährigen, durch seinen Vater vertretenen …

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - III ZR 337/52
    Bei einer wirklich zweifelhaften Rechtslage muss jedenfalls auch der Anwalt die Möglichkeit verschiedener Entscheidungen in Rechnung stellen und seine Maßnahmen danach einrichten (vgl. RGZ 151, 259 [263/264] = JW 36, 2533 Nr. 6 mit Anm; RGZ 148, 321 [325]; RG in WarnRspr 1921 Nr. 103 = JW 1921, 893).
  • RG, 15.05.1936 - III 273/35

    Hat ein Rechtsanwalt bei der Ausführung eines Auftrags die Möglichkeit einer …

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - III ZR 337/52
    Bei einer wirklich zweifelhaften Rechtslage muss jedenfalls auch der Anwalt die Möglichkeit verschiedener Entscheidungen in Rechnung stellen und seine Maßnahmen danach einrichten (vgl. RGZ 151, 259 [263/264] = JW 36, 2533 Nr. 6 mit Anm; RGZ 148, 321 [325]; RG in WarnRspr 1921 Nr. 103 = JW 1921, 893).
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