Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1980 - III ZR 35/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerspruch gegen die Festsetzungen eines Umlegungsplanes nach Ablauf der Widerspruchsfrist - Bestimmung der Frist für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unanfechtbarkeit einer vom Gericht gewährten Wiedereinsetzung - Unmöglichkeit der Änderung eines ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 66, 71, 153 BBauG.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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BauGB § 66; BauGB § 73
Anfechtbarkeit des Umlegungsplans und seiner Bekanntmachung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Papierfundstellen
- MDR 1981, 389
- DVBl 1981, 395
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.06.1964 - IV C 105.63
Wirksamer Verzicht des Rechtsbehelfs erst nach Zustellung der Entscheidung - …
Auszug aus BGH, 20.11.1980 - III ZR 35/79
Zu dieser Frage braucht jedoch nicht Stellung genommen zu werden (vgl. dazu BVerwG DVBl 1964, 874;… Eyermann/Fröhler a.a.O. § 69 Rdn, 1;… Kopp a.a.O. § 69 Anm. 5;… Redeker/v. Oertzen VwGO 5. Aufl. § 69 Rdn. 1), Denn selbst wenn der Vertrag einen Widerspruchsverzicht nicht enthalten hätte, stünde hier, falls die Stadt ihre (anderen) vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Antragsteller erfüllt hat, einem gleichwohl eingelegten Widerspruch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen. - BGH, 16.03.1964 - III ZR 85/63
Abgabe eines Verfahrens innerhalb der Kammer für Baulandsachen an anderen Kammern …
Auszug aus BGH, 20.11.1980 - III ZR 35/79
Da die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist des Antrags auf gerichtliche Entscheidung in § 158 BBauG eine gesonderte Regelung gefunden hat, gelten die Wiedereinsetzungsvorschriften der Zivilprozeßordnung (§§ 233 - 238) vor den Baulandgerichten erst für das durch einen fristgerechten Antrag auf gerichtliche Entscheidung eingeleitete Verfahren (vgl. auch BGHZ 41, 249 [BGH 16.03.1964 - III ZR 85/63] ). - BGH, 14.12.1978 - III ZR 37/77
Baugenehmigung - Gegenleistung - Unzulässige Koppelung - Parkplatz - …
Auszug aus BGH, 20.11.1980 - III ZR 35/79
Er enthält nicht - wie die Revision geltend macht - ein unzulässiges Koppelungsgeschäft; denn die Stadt hat nicht die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe von der Gewährung einer wirtschaftlichen Gegenleistung durch den Antragsteller abhängig gemacht (BGH WM 1979, 336). - BVerwG, 21.10.1976 - 7 B 94.76
Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist - …
Auszug aus BGH, 20.11.1980 - III ZR 35/79
Ein allgemein geltender Rechtssatz des Inhalts, daß die von einem Gericht gewährte Wiedereinsetzung unanfechtbar und daher für das höhere Gericht bindend ist, besteht nicht (vgl. dazu BVerwG NJW 1977, 542 und Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 85;… sowie Ernst/Zinkahn/Bielenberg a.a.O. § 158 Rdn. 14;… Schrödter a.a.O. § 158 Rdn. 3). - BGH, 17.02.1966 - III ZR 171/65
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage vor den Baulandgerichten
Auszug aus BGH, 20.11.1980 - III ZR 35/79
Das Landgericht hat jedoch das Verlangen des Klägers auch als eine zulässige Untätigkeitsklage angesehen (§§ 13 Erste VO d. Hess. LandReg. z. Durchführg. BBauG, § 75 VwGO; s. BGH NJW 1966, 1267), und den Widerspruch sachlich beschieden.
- LG Karlsruhe, 08.04.2011 - 16 O 20/09
Baulandsache: Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit eines Umlegungsplans; …
Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist es den Beteiligten verwehrt geltend zu machen, das Umlegungsverfahren sei fehlerhaft durchgeführt worden oder ihm habe ein unwirksamer Bebauungsplan zugrunde gelegen (vgl. BGH, Urt. vom 20. November 1980 III ZR 35/79, in DVBl. 1981, 395 ff.). - BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - Revision - Unanfechtbare Vorentscheidung - …
Die Regelung des § 60 Abs. 5 VwGO, wonach die Wiedereinsetzung unanfechtbar ist, besagt nicht nur, daß die Entscheidung, es werde Wiedereinsetzung gewährt, nicht mit Rechtsmitteln angreifbar ist, sondern auch, daß die Gewährung der Wiedereinsetzung für die im Instanzenzug übergeordneten Gerichte inhaltlich bindend ist und von diesen nicht mehr, auch nicht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision, überprüft werden kann (BSG, Urteil vom 14. Januar 1958 - 11/8 RV 97/57 - BSGE 6, 256 ; BGH, Urteil vom 20. November 1980 - III ZR 35/79 - DVBl. 1981, 396;… Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 60 Anm. 31). - BGH, 30.10.1986 - III ZR 20/86
Änderung des Umlegungsplans
eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts die Änderung notwendig macht (dabei kann es sich nicht um eine Entscheidung handeln, die auf die Anfechtung einzelner Festsetzungen des Umlegungsplans ergangen ist - Senatsurteil vom 20. November 1980 - III ZR 35/79 - DVBl. 1981, 395, 397) oder.
- OLG Köln, 23.10.1997 - 7 U 93/97 Die gleiche Auffassung vertritt der Bundesgerichtshof zum Vorverfahren in Baulandsachen gem. § 155 BBauG (DVBl 1981, 395, 396).
- BVerwG, 05.12.1990 - 9 B 138.90
Revisionszulassung wegen Abweichungen von Entscheidungen des …
Die Regelung des § 60 Abs. 5 VwGO, wonach die Wiedereinsetzung unanfechtbar ist, besagt nicht nur, daß die Entscheidung, es werde Wiedereinsetzung gewährt, nicht mit Rechtsmitteln angreifbar ist, sondern auch, daß die Gewährung der Wiedereinsetzung für die im Instanzenzug übergeordneten Gerichte inhaltlich bindend ist und von diesen überhaupt nicht mehr, auch nicht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision, überprüft werden kann (BVerwG, Beschluß vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153; BVerfG, Beschluß vom 15. Januar 1980 - 2 BvR 920/79 - BVerfGE 53, 109 [BVerfG 15.01.1980 - 2 BvR 920/79]; BSG, Urteil vom 14. Januar 1958 - 11/8 RV 97/57 - BSGE 6, 256 ; BGH, Urteil vom 20. November 1980 - III ZR 35/79 - DVBl. 1981, 395, Beschluß vom 7. Oktober 1981 - IV b ZB 825/81 - NJW 1982, 887 [BGH 07.10.1981 - IVb ZB 825/81];… Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 60 Anm. 31). - BVerwG, 05.12.1990 - 9 B 237.90
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Die Regelung des § 60 Abs. 5 VwGO, wonach die Wiedereinsetzung unanfechtbar ist, besagt nicht nur, daß die Entscheidung, es werde Wiedereinsetzung gewährt, nicht mit Rechtsmitteln angreifbar ist, sondern auch, daß die Gewährung der Wiedereinsetzung für die im Instanzenzug übergeordneten Gerichte inhaltlich bindend ist und von diesen überhaupt nicht mehr, auch nicht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision, überprüft werden kann (BVerwG, Beschluß vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153; BVerfG, Beschluß vom 15. Januar 1980 - 2 BvR 920/79 - BVerfGE 53, 109 [BVerfG 15.01.1980 - 2 BvR 920/79]; BSG, Urteil vom 14. Januar 1958 - 11/8 RV 97/57 - BSGE 6, 256 ; BGH, Urteil vom 20. November 1980 - III ZR 35/79 - DVBl. 1981, 395, Beschluß vom 7. Oktober 1981 - IV b ZB 825/81 - NJW 1982, 887 [BGH 07.10.1981 - IVb ZB 825/81];… Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 60 Anm. 31). - BSG, 24.09.2007 - B 9/9a SB 13/07 B Insbesondere setzt er sich nicht mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.10.1976 - VII B 94.76 (NJW 1977, 542) und des Bundesgerichtshofs vom 20.11.1980 - III ZR 35/79 (DVBl 1981, 395, 396) auseinander, wonach die vergleichbaren Vorschriften in die Verwaltungsgerichtsordnung (§ 60 Abs. 5 VwGO) und in der Zivilprozessordnung (§ 238 Abs. 3 ZPO) der Anfechtbarkeit einer vom Verwaltungsgericht bzw Landgericht gewährten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Widerspruchsfrist nicht entgegenstehen.
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