Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2013 - III ZR 358/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 240
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 240 ZPO, § 249 Abs 3 ZPO
Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verwerfung eines bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässigen Rechtsmittels auch während der Unterbrechung des Verfahrens
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verwerfung eines bereits vor insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung unzulässigen Rechtsmittels während der Unterbrechung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 240; ZPO § 249 Abs. 3
Verwerfung eines bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässigen Rechtsmittels auch während der Unterbrechung des Verfahrens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterbrechung: Unzulässiges Rechtsmittel kann verworfen werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verwerfung eines Rechtsmittels trotz Verfahrensunterbrechung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 18.10.2012 - 2 O 5126/08
- OLG München, 15.04.2013 - 27 U 4772/12
- BGH, 10.10.2013 - III ZR 358/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 319
- ZIP 2014, 148
- MDR 2014, 109
- FamRZ 2014, 196
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.1959 - I ZR 33/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - III ZR 358/13
Ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (Anschluss BGH, 16. Januar 1959, I ZR 33/58, NJW 1959, 532).Ein Rechtsmittel, das - wie hier - bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (BGH, Beschluss vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58, NJW 1959, 532; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 470; OLG München, NJOZ 2004, 2619;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 249 Rn. 19 mwN;… MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 249 Rn. 23;… Hk-ZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 249 Rn. 11;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 249 Rn. 9).
- OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 21 U 25/00
Verwerfung der Berufung als unzulässig während Unterbrechung aufgrund Insolvenz
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - III ZR 358/13
Ein Rechtsmittel, das - wie hier - bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (BGH, Beschluss vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58, NJW 1959, 532; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 470; OLG München, NJOZ 2004, 2619;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 249 Rn. 19 mwN;… MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 249 Rn. 23;… Hk-ZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 249 Rn. 11;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 249 Rn. 9).
- BFH, 29.03.2017 - VI R 83/14
Entscheidung über unzulässige Revision trotz Unterbrechung des Verfahrens
Allerdings kann ein Rechtsmittel, das --wie vorliegend-- bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 2013 III ZR 358/13, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2014, 562, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 IV B 10/07, BFH/NV 2007, 2118, m.w.N., sowie FG Mecklenburg-Vorpommern, Gerichtsbescheid vom 18. Juni 2012 2 K 54/12, juris). - BGH, 28.05.2024 - VIII ZR 158/23 Rn. 1 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Rechtsmittel, das bereits vor der - hier durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. November 2023 erfolgten - Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (siehe bereits BGH, NJW 1959, 532 [zum Revisionsverfahren];… ebenso BGH, Beschlüsse vom 28. August 2012 - XI ZR 236/12, juris Rn. 3; vom 10. Oktober 2013 - III ZR 358/13, juris [jeweils zum Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren]).
Dies gilt in entsprechender Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO auch für die Kostenentscheidung (BGH…, Beschluss vom 28. August 2012 - XI ZR 236/12, aaO; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2013 - III ZR 358/13, aaO; vom 3. Dezember 2019 - II ZR 344/17, juris).
- BGH, 21.07.2015 - II ZR 177/14
Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nach dem zweifelsfreien Widerspruch der …
Ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - III ZR 358/13, MDR 2014, 109 mwN).
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2024 - 26 Sa 602/24
Zulässigkeit einer Berufung - Kosten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Ein Rechtsmittel, das - wie hier - bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (vgl. BGH 10. Oktober 2013 - III ZR 358/13).Ein Rechtsmittel, das - wie hier - bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (vgl. BGH 10. Oktober 2013 - III ZR 358/13).
- OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 10 U 156/18
Unzulässige Berufung wegen formunwirksamer Unterzeichnung
Ein - wie hier - bereits vor der Unterbrechung eingelegtes unzulässiges Rechtsmittel kann trotz des Verfahrensstillstandes in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - III ZR 358/13, zitiert nach BeckRS; OLG Naumburg, Beschluss vom 6.11.2007 - 1 U 79/07, zitiert nach BeckRS;… BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 35. Edit., § 249 Rn. 21;… Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. § 249 Rn. 6). - OLG Brandenburg, 18.09.2024 - 4 U 34/24
Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer …
Ist aber - wie im Fall einer nicht fristgerecht eingelegten oder begründeten Berufung (§ 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung auch während der Unterbrechung des Verfahrens ergehen, wenn keine Fristen mehr laufen, alle erforderlichen Prozesshandlungen vor Eintritt der Unterbrechung vorgenommen worden sind, der Rechtsmittelführerführer wegen des Ablaufs der Begründungsfrist vor Eintritt der Unterbrechung mit weiterem Vortrag zur Begründung ausgeschlossen ist und durch die Zustellung der Entscheidung keine Frist in Lauf gesetzt wird (BGH, Beschlüsse vom 20.12.2018 - IX ZR 82/16 - Rn 5, vom 03.12.2019 - III ZR 344/17 - vom 10.10.2013 - III ZR 358/13 - und vom 16.01.1959 - I ZR 33/58 - BFH, Beschluss vom 27.05.2015 - X B 72/14 - Rn 10; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.01.2017 - 4 U 159/16 - Rn 3; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.11.2007 - 1 U 79/07 - Rn 5). - FG Schleswig-Holstein, 07.05.2019 - 3 K 56/15
Laufendes Klageverfahren des Einzelgläubigers bei Eröffnung des …
Allerdings kann ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 10. Oktober 2013 III ZR 358/13, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2014, 562, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 IV B 10/07, BFH/NV 2007, 2118, m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 25.01.2017 - 4 U 159/16
Berufungsverwerfung nach Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung wegen …
Ein Rechtsmittel, das - wie hier - bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (BGH, Beschluss vom 10.10.2013, - III ZR 358/13 -, mit weiteren Nachweisen, veröffentlicht in juris;… Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 249 Rn. 9).
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