Rechtsprechung
| BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04 |
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BGB § 276 a. F.; § 282 a. F.; § 823
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 276 a.F. Hb; ; BGB § 282 a.F.; ; BGB § 823 Aa; ; BGB § 823 Dc; ; BGB § 823 I
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Heimbewohner; Beweislast für eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals bei einem Unfall im Heim; Schadensersatzpflicht aus positiver Vertragsverletzung und deliktischem ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Obhuts-und Verkehrssicherungspflichten des Pflegeheimträgers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276 (a.F.) § 282 (a.F.) § 823
Pflichten des Trägers eines Pflegeheims - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der Heimbewohner zu schützen
- nomos.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Haftung bei Verletzungen im Pflegewohnheim
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sondennahrung im Heim - Erstattung der ersparten Verpflegungskosten?
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Sturz einer Heimbewohnerin
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Einmal mehr: Sturz im Pflegeheim - Grundsatzurteil des BGH zu den Pflichten des Pflegepersonals
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der Heimbewohner zu schützen
- 123recht.net (Pressemeldung, 28.4.2005)
Menschenwürde im Altenheim // Forderung nach freiheitsbeschränkender Sicherung abgewiesen
Besprechungen u.ä.
- rwth-aachen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Haftung für Pflegefehler
Papierfundstellen
- BGHZ 163, 53
- NJW 2005, 1937
- NJ 2005, 415
- FamRZ 2005, 1074
- VersR 2005, 1539
- VersR 2005, 984
Wird zitiert von ... (95) Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 25.06.2002 - 9 U 36/02
Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04
Dementsprechend wird für vergleichbare Unfallhergänge auch in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte eine Beweislastumkehr abgelehnt (OLG Hamm NJW-RR 2003, 30, 31;… OLG München aaO). - BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90
Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten …
Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04
Darlegungs- und beweispflichtig ist vielmehr insoweit die Klägerin als Anspruchstellerin; Gegenteiliges läßt sich insbesondere nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 1990 (VI ZR 169/90 = NJW 1991, 1540 f = VersR 1991, 310 f) herleiten. - OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01
Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten …
Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04
Ebenso bestand eine inhaltsgleiche allgemeine Verkehrssicherungspflicht zum Schutze der Bewohner vor Schädigungen, die diesen wegen Krankheit oder einer sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkung durch sie selbst oder durch die Einrichtung und bauliche Gestaltung des Altenheims drohten (OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868).
- OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99
Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen wegen sturzbedingter Verletzung eines …
Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04
Daraus hat der VI. Zivilsenat für den damals zu beurteilenden Sachverhalt die Folgerung gezogen, wenn ein Patient im Krankenhaus bei einer Bewegungs- und Transportmaßnahme der ihn betreuenden Krankenschwester aus ungeklärten Gründen das Übergewicht bekomme und stürze, so sei es Sache des Krankenhausträgers, aufzuzeigen und nachzuweisen, daß der Vorfall nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten der Pflegekraft beruhe (ähnlich OLG Dresden NJW-RR 2000, 761 für die Ursache des Sturzes einer Pflegeheimpatientin, die sich in Begleitung und Betreuung einer Pflegekraft befunden hatte). - OLG München, 25.07.2003 - 27 U 237/03
Umfang der Sicherungspflichten bei Fortlauftendenz eines Heimbewohners
Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04
Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München VersR 2004, 618, 619; LG Essen VersR 2000, 893). - LG Essen, 21.08.1998 - 3 O 266/98
Regressansprüche einer gesetzlichen Krankenversicherung wegen positiver …
Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04
Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München VersR 2004, 618, 619; LG Essen VersR 2000, 893).
- BGH, 21.11.2024 - VII ZR 39/24
Zur Haftung des Betreibers einer Waschanlage
Diese Grundsätze finden auch bei der Verletzung einer Schutzpflicht Anwendung, so dass es - ohne Vorliegen besonderer Umstände - nicht genügt, dass der Gläubiger lediglich nachweist, dass ihm im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrags ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, BGHZ 163, 53, juris Rn. 8). - BGH, 14.01.2021 - III ZR 168/19
BGH präzisiert Schutzpflichten von Pflegeheimen gegenüber demenzkranken Bewohnern
Dabei muss auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bereits eine Gefahr, deren Verwirklichung nicht sehr wahrscheinlich ist, aber zu besonders schweren Folgen führen kann, geeignet ist, Sicherungspflichten des Heimträgers zu begründen (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, BGHZ 163, 53 und vom 22. August 2019 - III ZR 113/18, BGHZ 223, 95).Der Sturz habe sich vielmehr im normalen, alltäglichen Gefahrenbereich ereignet, welcher grundsätzlich der jeweils eigenverantwortlichen Risikosphäre des Geschädigten zuzurechnen sei (Hinweis auf Senatsurteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, BGHZ 163, 53).
Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten war geeignet, sowohl einen Schadensersatzanspruch wegen vertraglicher Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1, § 278 Satz 1 BGB) als auch einen damit korrespondierenden deliktischen Anspruch aus §§ 823, 831 BGB zu begründen (Senatsurteile vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, BGHZ 163, 53, 55 …und vom 22. August 2019 - III ZR 113/18, BGHZ 223, 95 Rn. 12; jeweils mwN).
Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HeimG; Senatsurteile vom 28. April 2005 aaO …und vom 22. August 2019 aaO Rn. 13).
Rn. 14 3. Welchen konkreten Inhalt die Verpflichtung des Heimträgers hat, einerseits die Menschenwürde und das Freiheitsrecht eines körperlich und geistig beeinträchtigten (demenzkranken) Heimbewohners zu achten und andererseits sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit zu schützen, kann nicht generell, sondern nur aufgrund einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden (Senatsurteile vom 28. April 2005 aaO S. 55 …und vom 22. August 2019 aaO Rn. 14; siehe auch OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867, 868).
Kommt der Bewohner in einer solchen Situation zu Schaden, fällt dies grundsätzlich in seine Risikosphäre mit der Folge, dass er für die Pflichtverletzung des Heimträgers und deren Kausalität darlegungs- und beweisbelastet ist (Senatsurteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, BGHZ 163, 53, 56 f).
Es genügt nicht, dass sich ein Schaden in den Räumen beziehungsweise im Bereich des Pflegeheims ereignet hat (Senatsurteil vom 28. April 2005 aaO S. 56; siehe auch OLG Dresden, NJW-RR 2000, 761: Sturz einer Pflegeheimbewohnerin beim begleiteten Gang zur Toilette; OLG Hamm, MDR 2012, 153: Sturz einer Pflegeheimbewohnerin beim Wechseln der Bettwäsche durch einen Pfleger).
- BGH, 22.08.2019 - III ZR 113/18
Schutzpflichten von Wohnheimen für Menschen mit einer geistigen Behinderung …
Um die daraus folgende Obhutspflicht zu erfüllen, muss der Heimträger, soweit dies mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand möglich und für die Heimbewohner sowie das Pflege- und Betreuungspersonal zumutbar ist, nach seinem Ermessen entweder die Empfehlungen der DIN Norm umsetzen oder aber die erforderliche Sicherheit gegenüber der dieser Norm zugrunde liegenden Gefahr auf andere Weise gewährleisten, um Schäden der Heimbewohner zu vermeiden (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, BGHZ 163, 53).Die der Beklagten als Heimträgerin obliegenden Obhutspflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Heimbewohner seien begrenzt auf die in vergleichbaren Heimen üblichen, für Heimbewohner und Pflegepersonal zumutbaren Maßnahmen (Hinweis auf Senatsurteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, BGHZ 163, 53).
Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten war geeignet, sowohl einen Schadensersatzanspruch wegen vertraglicher Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1, § 278 Satz 1 BGB) als auch einen damit korrespondierenden deliktischen Anspruch aus §§ 823, 831 BGB zu begründen (Senat, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, BGHZ 163, 53, 55; s. auch OLG Düsseldorf, VersR 2017, 501 f; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867, 868; 2014, 458, 459 und OLG München, FamRZ 2006, 1676, 1677).
- BGH, 14.07.2005 - III ZR 391/04
Zur Pflicht des Trägers eines Pflegeheims, die körperliche Unversehrtheit der …
Der Grundsatz, daß die Träger von Pflegeeinrichtungen ihre Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse bzw. - soweit Heimverträge betroffen sind, für die das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Heimgesetz i.d.F. vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2970) gilt - nach dem jeweils allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen haben, ist auch bei der Frage zu beachten, wie sie auf eine hervorgetretene Sturzgefährdung von Heimbewohnern zu reagieren haben (im Anschluß an das Senatsurteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04 - NJW 2005, 1937, vorgesehen für BGHZ).Richtig ist allerdings, daß dem beklagten Heimträger aus dem Heimvertrag Obhutspflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Heimbewohnerin erwuchsen, deren schuldhafte Verletzung zu Schadensersatzansprüchen führen konnte, die nach § 116 Abs. 1 SGB X auf die Klägerin übergingen (vgl. Senatsurteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04 - NJW 2005, 1937 m. Anm. Lang/Herkenhoff S. 1905 = FamRZ 2005, 1074 m. Anm. Bienwald = PflR 2005, 267, 268 m. Anm. Roßbruch; siehe auch Anm. Klie Altenheim 7/2005, 27).
Im übrigen müßte auch bei Einschränkungen im geistig-seelischen Bereich abgewogen werden, ob dem Wunsch des Heimbewohners, die in Rede stehenden Verrichtungen selbständig auszuführen, nicht weitgehend Rechnung zu tragen ist (vgl. Senatsurteil vom 28. April 2005 aaO S. 1938 unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 1 HeimG).
Der Umstand, daß die Heimbewohnerin im Bereich des Pflegeheims des Beklagten gestürzt ist und sich dabei verletzt hat, erlaubt nicht den Schluß auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals (vgl. Senatsurteil vom 28. April 2005 aaO S. 1938).
- BGH, 22.05.2025 - VII ZR 157/24
Waschstraße haftet nicht für abgerissenen Tankdeckel
Dies gilt auch bei der Verletzung einer Schutzpflicht, so dass es - ohne Vorliegen besonderer Umstände - nicht genügt, wenn der Gläubiger lediglich nachweist, dass ihm im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrags ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 21. November 2024 - VII ZR 39/24 Rn. 24, NJW 2025, 435; Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, BGHZ 163, 53, juris Rn. 8). - BGH, 01.10.2008 - IV ZR 285/06
Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die …
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. April 2005 (BGHZ 163, 53) könne allein aus dem Umstand, dass ein Heimbewohner im Bereich des Pflegeheimes gestürzt sei, nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals geschlossen werden.Die Revision werde zugelassen, weil das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 3. August 2006 - 5 U 71/06) die Auswirkungen der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. April 2005 (aaO) anders als der erkennende Senat beurteile.
Es hat seine Entscheidung maßgeblich darauf gestützt, nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. April 2005 aaO könne allein aus dem Umstand, dass ein Heimbewohner im Bereich des Pflegeheimes gestürzt sei und sich dabei verletzt habe, nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals geschlossen werden, anderenfalls träfe den Heimbetreiber eine Garantiehaftung.
Verletzt sich ein pflegebedürftiger Bewohner bei einem Sturz im Pflegeheim und nimmt er oder sein gesetzlicher Krankenversicherer (wie im Fall BGHZ 163, 53) den Betreiber des Pflegeheimes auf Schadensersatz in Anspruch, handelt es sich um einen typischen, vom Versicherungsschutz umfassten Vorgang.
- OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18
Sturz im Pflegeheim: Abwägung der Sicherheitsanforderungen und der Beachtung der …
Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HeimG (vgl. BGH vom 28.04.2005 - III ZR 399/04, juris Rn. 6 f.;… s. auch OLG Sachsen-Anhalt vom 26.04.2005 - 12 U 170/04, juris Rn. 22). - OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 24 U 77/14
Obhutspflichten des Betreibers eines Pflegeheims
Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten ist daher geeignet, sowohl einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung des Heimvertrags als auch einen damit konkurrierenden deliktischen Anspruch aus §§ 823, 831 BGB zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04-, juris; BGH, Urteil vom 14. Juli 2005 - III ZR 391/04 -, juris; Senat, Beschluss vom 20. März 2008 -I-24 U 166/07-, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 21. März 2002 - 5 U 1648/01 -, juris).Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind, wobei Maßstab das erforderliche und das für die Heimbewohner und das Pflegepersonal Zumutbare sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005, aaO, mwN).
Es kann daher nur aufgrund einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden, welchen konkreten Inhalt die Verpflichtung hat, einerseits die Menschenwürde und das Freiheitsrecht eines alten und kranken Menschen zu achten und andererseits sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005, aaO).
Vielmehr verbleibt es grundsätzlich bei der allgemeinen Darlegungs- und Beweislast der Anspruchstellerin verbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005, aaO; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. April 2005 - 12 U 170/04-, juris).
Vorliegend ergibt sich der Anknüpfungspunkt für die Beweislastumkehr aber daraus, dass die Versicherte im Herrschafts- und Organisationsbereich der Beklagten zu Schaden gekommen ist und die der Beklagten zu treffenden Vertragspflichten auch dahin gegangen sind, die Versicherte gerade vor einem solchen Schaden zu bewahren (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1990 - VI ZR 169/90- juris; BGH, Urteil vom 28. April 2005, aaO).
Eine solche wird regelmäßig bei Stürzen während Bewegungs- und Transport- sowie sonstigen pflegerischen Maßnahmen, an denen Pflegepersonal unmittelbar beteiligt ist, angenommen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005, aaO, mwN).
Für solche Maßnahmen, bei denen Gefahren für den Pflegebedürftigen vom Pflegepersonal normalerweise beherrschbar sind, hat aber auch der Bundesgerichtshof die Umkehr der Beweislast gebilligt (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005, aaO).
- OLG Düsseldorf, 09.05.2023 - 24 U 204/21 Rn. 29 Die Beklagte hat die ihr obliegenden, aus dem Heimvertrag resultierenden Obhutspflichten, A. vor Schädigungen zu bewahren, die dieser wegen seiner Erkrankungen oder sonstigen körperlichen und geistigen Einschränkungen durch ihn selbst oder durch die Einrichtung und bauliche Gestaltung des Heims drohen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, Rn. 6, jetzt und im Folgenden zitiert nach juris; OLG Koblenz…, Urteil vom 21. März 2002 - 5 U 1648/01, Rn. 11), nicht verletzt.
Ebenso bestand eine inhaltsgleiche allgemeine Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der Bewohner vor Schädigungen, die diese wegen Krankheit oder einer sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkung durch sie selbst oder durch die Einrichtung und bauliche Gestaltung des Altenheims drohen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2004 - III ZR 399/04 Rn. 6; OLG Koblenz, Urteil vom 21. März 2002 - 5 U 1648/01; OLG Hamm…, Urteil vom 30. September 2015 - I-12 U 197/14, Rn. 31).
Maßstab ist das Erforderliche sowie das für die Heimbewohner und das Pflegepersonal Zumutbare (BGH, Urteil vom 28. April 2004 - III ZR 399/04 Rn. 7 mwN).
Deren Interesse und Bedürfnis nach einem möglichst selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Leben auch in der Heimunterbringung ist zu wahren, zu fördern und vor unzumutbaren Beeinträchtigungen zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, Rn. 7; Senat…, Urteil vom 11. November 2008 - I-24 U 165/07, Rn. 16;… Beschluss vom 16. Februar 2010 - I-24 U 141/09, Rn. 4).
Die generell gegebene, abstrakte Möglichkeit, dass A. mit dem Rollstuhl wogegen auch immer stieß und sich oder Dritte schädigte, musste zur Wahrung seiner Selbstständigkeit, der Selbstbestimmung und der Selbstverantwortung, welche vom Heimträger zu fördern ist (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 HeimG) - jedenfalls in einem gewissen Umfang - hingenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04 Rn. 8; Senat…, Beschluss vom 18. Mai 2016 - I-24 U 7/16, Rn. 22 mwN).
Rn. 41 Entgegen der Annahme der Klägerin, die als Anspruchstellerin nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die geltend gemachten Ansprüche trägt (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, Rn. 8; vom 14. Juli 2005 - III ZR 391/04), ist keine Umkehr der Beweislast eingetreten.
Diese kommt vielmehr erst dann in Betracht, wenn der Bewohner sich in einer konkreten Gefahrensituation befindet, die in den voll beherrschbaren Gefahrenbereich des Pflegeheimbetreibers fällt und gesteigerte Obhutspflichten auslöst, deren Beherrschung einer speziell dafür eingesetzten Pflegefachkraft anvertraut wurden (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, Rn. 8;… OLG Hamm, Urteile vom 17. Januar 2014 - I-17 U 35/13, Rn. 10f. …und vom 30. September 2015 - I-12 U 197/14, Rn. 35; Senat…, Urteil vom 17. Januar 2012 - I-24 U 78/11, Rn. 24).
Rn. 42 Kommt ein Bewohner in einer Situation wie der hier geschilderten zu Schaden, fällt dies aus den oben genannten Gründen als allgemeines Lebensrisiko grundsätzlich in seine Risikosphäre mit der Folge, dass er (bzw. hier die Klägerin, welche einen Anspruchsübergang behauptet und Ansprüche geltend macht) für die Pflichtverletzung des Heimträgers und deren Kausalität darlegungs- und beweisbelastet ist (…vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2021 - III ZR 168/19, Rn. 27; vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, Rn. 8).
- OLG Zweibrücken, 01.06.2006 - 4 U 68/05
Gesamtschuldnerische Haftung des Pflegeheimbetreibers und einer Pflegekraft: …
Denn es darf nicht geschehen, dass in solchen - für den Patienten besonderen Gefahrensituationen - der Patient aus nicht zu klärenden Gründen zu Fall kommt (vgl. BGH NJW 2005, 1937; NJW-RR 2000, 761; NJW 1991, 1540 m.w.N). - OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04
Sturz eines Heimbewohners: Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzung des …
- OLG Hamm, 18.10.2005 - 24 U 13/05
Sturz eines Heimbewohners im Bereich des Heims - Obhutspflichten - Beweislast
- OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 197/09
Haftung des Krankenhausträgers: Schadensersatzpflichtige Obhutspflichtverletzung …
- OLG Düsseldorf, 17.01.2012 - 24 U 78/11
Obhutspflichten des Heimbetreibers beim An- und Entkleiden von Heimbewohnern; …
- OLG Saarbrücken, 29.01.2008 - 4 U 318/07
Haftung des Pfegeheinträgers bei Unfall eines halbseitig gelähmten …
- LG Heilbronn, 29.07.2009 - 1 O 195/08
Schadensersatz
- LG Lübeck, 05.12.2024 - 10 O 208/23
Begehren auf Schmerzensgeld gegenüber Pflegeheimbetreiber wegen Sturzereignissen …
- OLG Hamm, 30.09.2015 - 12 U 197/14
Umfang der Obhutspflichten des Betreibers eines Seniorenheims
- AG Brandenburg, 30.10.2014 - 31 C 106/13
Zur Haftung des Trägers eines Altenheims bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs …
- OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04
Schadensersatzklage der AOK gegen Pflegeheim abgewiesen
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 24/09
Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern
- OLG Koblenz, 17.06.2013 - 3 U 240/13
Haftung des Trägers eines Pflegeheims: Reichweite und Grenzen der Obhutspflicht …
- OLG Düsseldorf, 20.03.2008 - 24 U 166/07
Beweislastumkehr zu Lasten des Heimbetreibers bei Unfall eines Heimbewohners im …
- LG Münster, 12.12.2016 - 2 O 114/16
Kündigung eines Heimvertrages wegen Nichteinhaltung eines verhängten Rauchverbots …
- OLG Schleswig, 13.04.2012 - 17 U 28/11
Ersatz von Behandlungskosten: Pflichtverletzung von Heimbetreiber und Pflegekraft …
- OLG Jena, 05.06.2012 - 4 U 488/11
Diabetes mellitus, Parkinson-Syndrom - Haftung des Krankenhausträgers: Reichweite …
- OLG Hamm, 20.11.2019 - 12 U 9/19
Heimvertrag: Schmerzensgeldanspruch von Erben nach Fenstersturz
- OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 1 U 128/15
Speicherung eines Eintrags über die Erteilung von Restschuldbefreiung
- OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes eines Heimbewohners: Umfang …
- OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 1 U 153/12
Voraussetzungen für Kürzungsrecht des Heimbewohners wegen mangelhafter …
- OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 24 U 144/15
Haftung des Betreibers eines Seniorenheims für Gesundheitsschäden anlässlich der …
- OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 24 U 45/07
Umfang der Obhutspflichten des Betreibers eines Pflegeheim gegenüber einem …
- AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
Betreuung: Prüfung milderer Mittel bei Genehmigung der Einwilligung des Betreuers …
- LG Coburg, 24.01.2014 - 22 O 355/13
Der Sturz im Seniorenheim
- LG Köln, 13.06.2014 - 8 O 429/13
Schadensersatz eines Krankenversicherers aufgrund eines Unfalls des …
- OLG Dresden, 24.10.2017 - 4 U 1173/17
Haftung einer psychiatrischen Einrichtung wegen Selbstverletzung einer Patientin …
- OLG Köln, 05.01.2015 - 5 U 124/14
Obhutspflichten des Pflegepersonals eines Seniorenheims
- OLG Düsseldorf, 16.02.2010 - 24 U 141/09
Umfang der Obhutspflicht eines Pflegeheimbetreibers
- OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 U 165/07
Umfang der Obhutspflicht des Betreibers eines Pflegeheim gegenüber einer nicht …
- OLG Bamberg, 21.12.2009 - 6 U 54/09
Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes eines Heimbewohners: Umfang …
- LG Kleve, 19.01.2016 - 4 O 108/15
Sexuelle Übergriffe im Pflegeheim: Fristlose Kündigung des Bewohners!
- OLG Düsseldorf, 19.03.2008 - 24 U 166/07
Beabsichtigung der Zurückweisung einer Berufung im Beschlussverfahren mangels …
- LG Augsburg, 03.12.2013 - 42 O 598/11
Krankenhausvertrag: Schadensersatzansprüche nach einem Sturzereignis im …
- LG Mönchengladbach, 13.01.2010 - 6 O 370/08
Schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten aus einem Heimvertrag bei …
- OLG Naumburg, 18.10.2006 - 6 U 85/06
Zur Leistungspflicht einer Haftpflichtversicherung aus einem Teilungsabkommen …
- OLG Köln, 13.11.2015 - 5 U 72/15
Haftung des Inhabers eines Seniorenheims für Folgen eines Sturzes einer …
- LG Gießen, 03.05.2012 - 4 O 198/09
Haftung eines Wohnheimträgers gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung …
- LG Bochum, 24.03.2010 - 6 O 213/09
Haftung eines Krankenhauses für einen Sturz bei unzureichender Beaufsichtigung …
- OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 8 U 163/04
Zur Aufsichtspflicht eines Krankenhausträgers gegenüber einer unter Demenz und …
- OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 14 U 168/04
Heimvertrag: Obhutspflichten des Heimbetreibers zum Schutz der körperlichen …
- OLG Düsseldorf, 18.05.2016 - 24 U 7/16
Keine Pflicht des Seniorenheimbetreibers zur ständigen Beaufsichtigung einer …
- OLG Naumburg, 31.01.2007 - 6 U 98/06
Haftung des Pflegeheimpersonals für den Unfall eines Heimbewohners
- OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 16/10
Darlegungs- und Beweislast bei Unfallverletzungen eines Patienten in einem …
- LG Coburg, 16.03.2010 - 11 O 660/09
Zur Frage der Sicherungspflichten einer Pflegeeinrichtung
- OLG Rostock, 15.03.2022 - 6 U 7/19
Beweislastverteilung für die Haftung im Rahmen der Betreuung pflegebedürftiger …
- OLG München, 23.02.2006 - 8 U 4897/05
Haftung des Betreibers eines Altenpflegeheims für Verbrühungen eines Patienten
- LG Nürnberg-Fürth, 25.05.2012 - 12 O 589/12
Verletzung eines Heimpflegevertrages
- BGH, 01.10.2008 - IV ZR 133/07
Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die …
- LG Hagen, 04.03.2011 - 8 O 183/10
Anspruch eines Krankenversicherers auf Ersatz der durch einen Pflegefehler …
- LG Berlin, 15.02.2011 - 37 O 516/09
Schadenersatzanspruch: Sturz eins dementen Heimbewohners im Treppenhaus eines …
- OLG Bremen, 22.10.2009 - 5 U 25/09
Haftung des Krankenhauses bei Sturz eines Patienten aus dem Bett
- OLG München, 12.11.2008 - 20 U 3322/08
Heimvertrag: Schadensersatzanspruch eines gestürzten Pflegeheimbewohners
- OLG Dresden, 03.12.2024 - 4 U 1123/24
Anordnung eines Bettgitters im Einzelfall nur nach sorgfältiger Abwägung mit den …
- BGH, 01.10.2008 - IV ZR 114/07
Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die …
- KG, 11.01.2007 - 12 U 63/06
Alten- und Pflegeheimvertrag: Sturz eines Heimbewohners im Zusammenhang mit einer …
- OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 13 U 6/18
Verkehrssicherungspflichten einer Behinderteneinrichtung (Verbrennungen einer …
- BGH, 28.04.2010 - IV ZR 205/09
Anwendung einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Träger der …
- LG Würzburg, 17.11.2009 - 24 O 1642/09
- LG Bielefeld, 27.08.2008 - 22 S 49/08
Schadensersatzanspruch eines gesetzlichen Krankenversicherers aus übergegangenem …
- LG Köln, 02.02.2016 - 25 O 308/14
- OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 13 U 115/06
Ansprüche aus einem Teilungsabkommen zwischen einer Krankenversicherung und dem …
- OLG Düsseldorf, 22.10.2015 - 23 U 21/15
- OLG Hamm, 05.06.2009 - 26 U 27/09
Haftung des Betreibers eines Altenheims wegen eines Sturzes eines Heimbewohners
- OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04
Zum Schadenersatzanspruch der Krankenkasse aus übergegangenem Recht gegen den …
- LG Gießen, 20.06.2011 - 4 O 73/11
Verkehrssicherungspflichten: Überwachungspflichten einer Reha-Klinik hinsichtlich …
- LG Bochum, 08.11.2018 - 8 O 8/18
- LG Zweibrücken, 07.06.2006 - 3 S 43/06
Sicherung sturzgefährdeter Heimbewohner: Umfang der Pflichten des Pflegeheims; …
- OLG Köln, 26.05.2021 - 5 U 6/21
Behandlungsfehler im Rahmen der operativen Versorgung einer …
- OLG Hamm, 04.11.2011 - 19 U 86/11
Obhutspflichten des Pflegepersonals eines Altenheims
- OLG Saarbrücken, 18.09.2019 - 5 U 7/19
Kommt es zum Sturz einer Patientin, die sich auf der ihr bekanntermaßen …
- OLG Köln, 18.11.2013 - 5 U 77/13
Anforderungen die Sicherung eines Schlaganfallpatienten vor einem Sturz aus dem …
- AG Saarlouis, 29.05.2026 - 43 C 343/26
- OLG Brandenburg, 02.08.2017 - 12 W 15/16
- AG Paderborn, 26.04.2011 - 57 C 680/08
Schadenersatz wegen Pflichtverletzung des Trägers eines Seniorenpflegheims …
- LG Wuppertal, 01.07.2009 - 3 O 74/09
Anspruch einer Versicherung aus abgeleitetem Recht gegenüber dem Betreiber eines …
- OLG Köln, 25.08.2010 - 5 U 73/10
Haftung des Krankenhausträgers bei Sturz einer Patientin; Mitverschulden der …
- OLG Hamm, 12.12.2005 - 6 U 119/05
Keine Haftung des Pflegepersonals für Sturz von Heimbewohnerin auf Grund von …
- OLG Koblenz, 30.12.2013 - 5 U 1030/13
Sorgfaltspflichten der Bediensteten eines Allgemeinkrankenhauses hinsichtlich der …
- LG Wuppertal, 31.07.2014 - 3 O 252/13
Schadensersatzanspruch aufgrund eines Unfalls eines Bewohners in einem …
- LG Essen, 04.12.2013 - 1 O 205/11
Zahlungsanspruch auf Schmerzensgeld wegen der Verletzung von Pflichten aus einem …
- LG Marburg, 31.07.2017 - 5 S 48/17
Pflegeheimbewohner - Sturzunfall bei Toilettengang eines Heimbewohners
- LG Kiel, 09.04.2009 - 7 S 37/07
Haftung des Heimträgers gegenüber dem Krankenversicherer bei Sturzverletzungen …
- LG Krefeld, 16.12.2021 - 5 O 31/21
- OLG München, 26.11.2009 - 8 U 3041/09
Sturz in der Toilette - Heimbetreiber nicht immer schadensersatzpflichtig
- LG Schwerin, 06.02.2019 - 3 O 32/17
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