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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1974 - III ZR 44/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,7419
BGH, 20.06.1974 - III ZR 44/72 (https://dejure.org/1974,7419)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1974 - III ZR 44/72 (https://dejure.org/1974,7419)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1974 - III ZR 44/72 (https://dejure.org/1974,7419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit um das Bestehen einer bedingungslosen Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrages - Verstoß des Gerichts gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze - Ermittlung des Inhalts einer Erklärung bzw. Vereinbarung - Wortlaut als Ausgangspunkt der Auslegung - Ermittlung des ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …

    Auszug aus BGH, 20.06.1974 - III ZR 44/72
    Außerhalb der Urkunde liegende Umstände sind zur Ermittlung des Erklärungstatbestands heranzuziehen, wenn die Urkunde allein überhaupt nicht erkennen läßt, welche Erklärungen in ihr objektiv abgegeben sind, oder wenn die Urkunde nach der Behauptung eines Beteiligten entgegen ihrem am allgemeinen Sprachgebrauch zu messenden Wortlaut einen anderen Erklärungstatbestand enthalten soll (vgl. BGHZ 20, 109, 110).

    Jedoch wird sich die Auslegung von schriftlich niedergelegten Vertragserklärungen im allgemeinen wenigstens dann auf eine Ausdeutung der Vertragsurkunde beschränken können und beschränken müssen, wenn die Parteien es unterlassen, für die Auslegung bedeutsame und außerhalb der Vertragsurkunde liegende Umstände zu behaupten und zu beweisen (BGHZ 20, 109, 112).

    Die Darlegungs- und Beweislast für solche außerhalb der Urkunde liegenden Umstände obliegt dabei der Partei, die aus der Urkunde eine für sie günstige Rechtsfolge abzuleiten sucht (BGHZ 20, 109, 111/2;… Rosenberg, Die Beweislast 5. Aufl. S. 10).

  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 95/84

    Arzneilieferungsvertrag - Reimportierte Arzneimittel - Vertragsauslegung

    Auszugehen hat die Auslegung stets vom Wortlaut einer Erklärung (vgl. etwa BGH, LM § 133 (B) BGB Nr. 7; Senat, LM § 157 (D) BGB Nr. 23; Urt. v. 20.6.1974 - III ZR 44/72).

    Außerhalb derselben liegende Umstände, die eine derartige Schlußfolgerung zu tragen geeignet wären, sind von den Bekl., die insoweit darlegungs- und beweispflichtig sind (BGHZ 20, 109 (111 f.) = NJW 1956, 665; Senat, Urt. v. 20.6.1974 - III ZR 44/72), nicht aufgezeigt worden.

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