Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragsauslegung durch Schiedsgericht - Voraussetzung für Aufhebung eines Schiedsspruches - Vorliegen einer Überraschungsentscheidung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 08.12.1988 - 9 U 109/88
- BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Kröner, Dr. Engelhardt, Dr. Werp, Dr. Rinne und Dr. Wurm am 21. Dezember 1989 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 = BVerfGE 54, 277). - BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Widerruf von Leistungen
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89
Die Entscheidung des Schiedsgerichts wirkt nicht in seinen innersten Lebensbereich hinein, und das allgemeine Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit steht dem Fortbestand autonom begründeter Rechtsbeziehungen nicht entgegen, wenn dieser in einem von der Rechtsordnung anerkannten Schiedsverfahren gebilligt wurde, ohne daß dabei rechtsstaatliche Grundsätze verletzt worden sind (vgl. BVerfGE 74, 129, 151 f) [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79]. - BGH, 04.04.1973 - VIII ZR 47/72
Anforderungen an die bedingte Kündigung einer angemieteten Reklamefläche - …
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89
Dabei ist zu berücksichtigen, daß die gesetzliche Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen innerhalb bestimmter Grenzen vertraglich eingeschränkt werden kann (vgl. etwa BGH Urteil vom 27. Februar 1963 - V ZR 100/61 = LM Nr. 24 zu § 581 BGB; BGH Urteil vom 4. April 1973 - VIII ZR 47/72 = BB 1973, 819).
- BGH, 29.09.1983 - III ZR 213/82
Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch - Anforderungen an einen Schiedsspruch …
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89
Die Übergehung von Beweisanträgen durch ein Schiedsgericht stellt jedenfalls dann, wenn den Schiedsrichtern deren Berücksichtigung zur Wahrheitsfindung nicht mehr geboten erscheint, weil sie den streitigen Sachverhalt bereits als hinreichend geklärt betrachten, weder einen Verfahrensverstoß nach § 1041 Abs. 1 Nr. 1 ZPO noch eine nach § 1041 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bedeutsame Verletzung der Grundsätze über das rechtliche Gehör dar (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1983 - III ZR 213/82 = WM 1983, 1207, 1208). - BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58
Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89
Hätte das Schiedsgericht seine Rechtsauffassung tatsächlich überraschend zum Nachteil des Klägers geändert, käme die Aufhebung des Schiedsspruchs wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im übrigen nur dann in Betracht, wenn der Kläger durch diese Verfahrensweise davon abgehalten worden wäre, zusätzliche Umstände vorzutragen, die die von ihm ausgesprochene Vertragskündigung hätten rechtfertigen und das Entscheidungsergebnis des Schiedsgerichts damit hätten beeinflussen können (vgl. BGH Urteil vom 8. Oktober 1959 - VII ZR 87/58 = BGHZ 31, 43, 46 ff). - BGH, 24.11.1988 - III ZR 69/88
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89
Es ist nicht ersichtlich, daß das Schiedsgericht stillschweigend von einer einmal mitgeteilten Rechtsmeinung abgegangen wäre (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 24. November 1988 - III ZR 69/88 = BGHR § 1041 Abs. 1 Nr. 4 ZPO Schlußverhandlung 1) und die Behauptungen des Klägers entgegen ursprünglichen Äußerungen in seiner Entscheidung nicht als schlüssig behandelt hätte. - BGH, 03.10.1956 - V ZR 32/55
Ausländischer Schiedsspruch
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89
Es ist nicht Aufgabe der staatlichen Gerichte, schiedsrichterliche Entscheidungen im einzelnen auf ihre sachliche und rechtliche Richtigkeit hin zu überprüfen (vgl. BGH Urteil vom 3. Oktober 1956 - V ZR 32/55 = WM 1956, 1432, 1435; BGH Urteil vom 20. Mai 1963 - VII ZR 222/61 = WM 1963, 944, 946). - BGH, 20.05.1963 - VII ZR 222/61
Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs - Vorliegen eines gültigen …
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89
Es ist nicht Aufgabe der staatlichen Gerichte, schiedsrichterliche Entscheidungen im einzelnen auf ihre sachliche und rechtliche Richtigkeit hin zu überprüfen (vgl. BGH Urteil vom 3. Oktober 1956 - V ZR 32/55 = WM 1956, 1432, 1435; BGH Urteil vom 20. Mai 1963 - VII ZR 222/61 = WM 1963, 944, 946). - BGH, 27.02.1963 - V ZR 100/61
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89
Dabei ist zu berücksichtigen, daß die gesetzliche Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen innerhalb bestimmter Grenzen vertraglich eingeschränkt werden kann (vgl. etwa BGH Urteil vom 27. Februar 1963 - V ZR 100/61 = LM Nr. 24 zu § 581 BGB; BGH Urteil vom 4. April 1973 - VIII ZR 47/72 = BB 1973, 819).
- OLG Köln, 04.08.2017 - 19 Sch 6/17
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs
Das Übergehen von Beweisanträgen durch ein Schiedsgericht stellt insbesondere auch dann, wenn dem Schiedsgericht deren Berücksichtigung zur Wahrheitsfindung nicht mehr geboten erscheint, weil es den streitigen Sachverhalt bereits als hinreichend geklärt betrachtet, keine bedeutsame Verletzung des Grundsätze über das rechtliche Gehör dar (…OLG Köln, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 21.12.1989 - III ZR 44/89, abrufbar bei juris; ähnlich zur Frage der Erheblichkeit: OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.9.2007 - 26 Sch 10/07, abrufbar bei juris). - OLG Köln, 24.05.2024 - 19 Sch 26/23
Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs auf …
Rn. 117 Auch ist klarzustellen, dass Schiedsgerichte - auch abseits der Geltung der SCC-AR -generell in ihrer Verfahrensführung freier sind als staatliche Gerichte, da der Grundsatz vollständiger Beweismittelerschöpfung nicht gilt und Schiedsgerichte dementsprechend befugt sind, nach Ermessen jegliche Beweisaufnahme abzubrechen, wenn sie sich für hinreichend informiert halten (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1989, III ZR 44/89, juris Rn. 5;… Senatsbeschlüsse vom 21.11.2008, 19 Sch 12/08, juris Rn. 32…, vom 19.11.2010, 19 Sch 7/10, juris Rn. 59 …und vom 06.07.2012, 19 Sch 8/11, juris Rn. 42). - OLG Köln, 21.11.2008 - 19 Sch 12/08
Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung
Das Übergehen von Beweisanträgen durch ein Schiedsgericht stellt insbesondere auch dann, wenn dem Schiedsgericht deren Berücksichtigung zur Wahrheitsfindung nicht mehr geboten erscheint, weil es den streitigen Sachverhalt bereits als hinreichend geklärt betrachtet, keine bedeutsame Verletzung der Grundsätze über das rechtliche Gehör dar (BGH, B. v. 21.12.1989, III ZR 44/89 - juris; ähnlich zur Frage der Erheblichkeit OLG Frankfurt, B. v. 13.9.2007, 26 Sch 10/07 - juris).
- OLG Frankfurt, 14.10.2025 - 32 Sch 4/25
Grundsatz der Waffengleichheit im Schiedsverfahren
Das Übergehen von Beweisanträgen durch das Schiedsgericht stellt jedenfalls dann, wenn den Schiedsrichtern deren Berücksichtigung zur Wahrheitsfindung nicht mehr geboten erscheint, weil sie den streitigen Sachverhalt bereits als hinreichend geklärt betrachten, keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar (BGH, Beschluss vom 21.12.1989 - III ZR 44/89 Rn. 5, zit. nach juris;… OLG Köln, NJOZ 2018, 949 Rn. 37).(3) Selbst wenn man annimmt, dass die Begründung des Schiedsgerichts für die Annahme, die weitere Beweiserhebung sei für die Wahrheitsfindung nicht mehr geboten, der Prüfung unterliegt, ob diese Sicht willkürlich (vgl. insoweit: BGH, Beschluss vom 21.12.1989 - III ZR 44/89) und mit dem ordre-public vereinbar ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.1.2013 - 26 Sch 24/12 ), ist die Annahme des Schiedsgerichts, es bedürfe nach Auswertung der vorliegenden Unterlagen und der Vernehmung der Zeugen keiner Vernehmung oder Anhörung des Antragsgegners zu 1), nicht zu beanstanden.
- OLG Köln, 13.12.2024 - 19 Sch 34/22
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche; Rückzahlung der …
Rn. 42 Auch ist klarzustellen, dass Schiedsgerichte - auch abseits der Geltung der CIETAC-Rules - generell in ihrer Verfahrensführung freier sind als staatliche Gerichte, da der Grundsatz vollständiger Beweismittelerschöpfung nicht gilt und Schiedsgerichte dementsprechend befugt sind, nach Ermessen jegliche Beweisaufnahme durchzuführen, von ihr abzusehen oder auch abzubrechen, wenn sie sich für hinreichend informiert halten (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1989, III ZR 44/89, juris Rn. 5;… Senatsbeschlüsse vom 21.11.2008, 19 Sch 12/08, juris Rn. 32…, vom 19.11.2010, 19 Sch 7/10, juris Rn. 59 …und vom 06.07.2012, 19 Sch 8/11, juris Rn. 42). - OLG Frankfurt, 24.07.2014 - 26 Sch 28/13
Schiedsgerichtsverfahren: Zulässigkeit von Teilschiedssprüchen ohne Vorliegen der …
Eine wesentliche, den Kern des ordre public berührende Fehlentscheidung liegt insoweit nicht vor, zumal auch die Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen Beschränkungen unterliegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.1989, Az.: III ZR 44/89, zitiert nach juris). - BayObLG, 27.03.2026 - 102 Sch 104/25
Schiedsspruch, Vollstreckbarerklärung, Vertragsstrafe, Ordre public, Rechtliches …
Schiedsgerichts sind vielmehr - vorbehaltlich abweichender Absprachen der Parteien zum Verfahren - befugt, nach Ermessen jegliche Beweisaufnahme durchzuführen, von ihr abzusehen oder auch abzubrechen, wenn sie sich für hinreichend informiert halten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1989, III ZR 44/89, juris Rn. 5; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. Oktober 2025, 32 Sch 4/25, juris Rn. 150; OLG Köln…, Beschluss vom 13. Dezember 2024, 19 Sch 34/22, juris Rn. 32 m. w. N.). - OLG Köln, 06.07.2012 - 19 Sch 8/11
Beweisantrag nicht nachgegangen: Rechtliches Gehör verletzt?
Schiedsgerichte können nach Ermessen die Beweisaufnahme abbrechen, wenn sie sich für hinreichend informiert halten (vgl. auch BGH, Urteil vom 21.12.1989 - III ZR 44/89, zitiert nach juris, Rn. 5, Senatsbeschlüsse vom 21.11.2008 - zitiert nach juris, 19 Sch 12/08, zitiert nach juris, Rn. 32; und vom 19.11.2010 - 19 Sch 7/10). - OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs
Dem zu Folge stellt das Übergehen von Beweisanträgen, wenn dem Schiedsgericht deren Berücksichtigung zur Wahrheitsfindung nicht mehr geboten erscheint, weil es den streitigen Sachverhalt bereits als hinreichend geklärt betrachtet, keine bedeutsame Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs dar (vgl. BGH vom 21.12.1989 - III ZR 44/89 - Rn. 5, zitiert nach juris;… OLG Köln a.a.O.). - BayObLG, 15.10.2024 - 102 Sch 118/23
Testamentsvollstrecker, Restitutionsgründe, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
Hierbei handelt es sich um Erwägungen des Schiedsgerichts in der Sache, die - seien sie richtig oder nicht - von den staatlichen Gerichten - jedenfalls bis zur hier keinesfalls überschrittenen Grenze der Willkür - grundsätzlich zu respektieren und keiner inhaltlichen Kontrolle unterworfen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1989, III ZR 44/89, juris Rn. 5;… OLG Köln, a. a. O., Rn. 39;… Geimer in Zöller, ZPO, § 1042 ZPO Rn. 11a). - ArbG Stuttgart, 11.04.2011 - 16 Ca 10111/10
Hinsichtlich des Vorliegens eines Mangels oder der Ordnungsgemäßheit einer …
- OLG Stuttgart, 07.11.2013 - 1 Sch 4/13
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".