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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1951 - III ZR 5/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1109
BGH, 25.06.1951 - III ZR 5/51 (https://dejure.org/1951,1109)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1951 - III ZR 5/51 (https://dejure.org/1951,1109)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1951 - III ZR 5/51 (https://dejure.org/1951,1109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 717
  • NJW 1951, 919
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51

    Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus BGH, 25.06.1951 - III ZR 5/51
    Sie kann im Wege der Revision nur dann mit Erfolg angefochten werden, wenn das Berufungsgericht aus rechtsirrtümlichen Erwägungen die Abwägung unrichtig vorgenommen hat, oder wenn wenigstens mit der Möglichkeit eines Rechtsirrtums bei der Abwägung zu rechnen ist (RG JW 1929, 2817 Nr. 3; Urteil des Senats vom 17. Mai 1951, III ZR 57/51 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 11.12.1950 - III ZR 154/50

    Betriebsgefahr und höhere Gewalt

    Auszug aus BGH, 25.06.1951 - III ZR 5/51
    Auch wenn zu Gunsten des Klägers im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (Nachweise bei Friese § 1 Anm. C II 4 c), der sich der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (Urteil vom 24. Juni 1949 - II b ZS 78/49 - Leitsätze abgedruckt in NJW 1949, 669), der erkennende Senat (BGHZ 1, 17 ff [20] und Urteil vom 8. März 1951 - III ZR 151/50 - auszugsweise abgedruckt NJW 1951, 357) und die überwiegende Mehrheit des Schrifttums angeschlossen haben, entgegen der Ansicht von Friese (…a.a.O. und NJW 1951, 336) davon ausgegangen wird, dass die Vorschrift des § 254 BGB auch für das Gebiet des HaftpflG Anwendung zu finden hat, war das Berufungsgericht bei der von ihm festgestellten Sachlage nicht gehindert, jeden Ersatzanspruch des Klägers abzulehnen.
  • BGH, 08.03.1951 - III ZR 151/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1951 - III ZR 5/51
    Auch wenn zu Gunsten des Klägers im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (Nachweise bei Friese § 1 Anm. C II 4 c), der sich der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (Urteil vom 24. Juni 1949 - II b ZS 78/49 - Leitsätze abgedruckt in NJW 1949, 669), der erkennende Senat (BGHZ 1, 17 ff [20] und Urteil vom 8. März 1951 - III ZR 151/50 - auszugsweise abgedruckt NJW 1951, 357) und die überwiegende Mehrheit des Schrifttums angeschlossen haben, entgegen der Ansicht von Friese (…a.a.O. und NJW 1951, 336) davon ausgegangen wird, dass die Vorschrift des § 254 BGB auch für das Gebiet des HaftpflG Anwendung zu finden hat, war das Berufungsgericht bei der von ihm festgestellten Sachlage nicht gehindert, jeden Ersatzanspruch des Klägers abzulehnen.
  • BGH, 17.12.1960 - III ZR 156/59

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Unfall während der Ausübung …

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Rechtsgedanke des Schadensausgleichs nach dem Maß der Verursachung, der über den § 254 BGB hinaus für die Gefährdungshaftung (§ 7 StVG) in § 9 StVG ausdrücklich festgelegt ist, auch dann anzuwenden ist, wenn der Beklagte nur aus unerlaubter Handlung für die Schädigung des Kraftfahrzeughalters haftet (BGH Urt. v. 20. Dezember 1951 - III ZR 5/51 -), jedenfalls soweit es sich um das Rechtsverhältnis zwischen Verkehrsbeteiligten handelt, zu denen auch der verkehrsregelnde Polizeibeamte zählt, und daß demgemäß der Kläger sich die Mitursächlichkeit der Betriebsgefahr seines Kraftwagens entgegenhalten lassen muß, sofern er sich nicht nach § 7 Abs. 2 StVG zu entlasten vermag (BGHZ 6, 319, 320 [BGH 23.06.1952 - III ZR 297/51] ; 20, 259) [BGH 18.04.1956 - IV ZB 18/56] .
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