Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1963 - III ZR 52/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen unrichtiger Prüfungsfeststellung des Bundesprüfers als Amtspflichtperson - Schuldhafte Amtspflichtverletzung durch einen Beamten im Rahmen einer Betriebsprüfung - Kreditschädigende Berichterstattung in der Presse nach einer behördlichen ...
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.11.1965 - III ZR 198/63
Rechtsinhaberschaft eines Stiftungsvermögens - Territoriale Begrenzung …
Wenn die Revision in diesem Zusammenhang beanstandet, das Berufungsgericht habe entgegen § 286 ZPO nicht die Bescheinigung des Kommissariats für Volksaufklärung vom 23. September 1918 an die Adresse von Artzibuscheff gewürdigt, aus der sich ergebe, daß die Stiftung nicht enteignet worden sei, so hat sie gegen sich: Einmal hat die Revision in der Revisionsbegründung entgegen § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO nicht aufgezeigt, auch in der Revisionsverhandlung nicht aufzuzeigen vermocht, an welcher Stelle der Akten sich die Bescheinigung befindet; das aber wäre bei so umfangreichen Akten, wie sie im vorliegenden Streitfall angefallen sind, unumgänglich gewesen, ebenso wie eine Revision aufzeigen muß, wo die Partei ihre angeblich vom Berufungsgericht zu Unrecht nicht erörterten Behauptungen aufgestellt hat (vgl. BGHZ 14, 205, 209 [BGH 08.07.1954 - IV ZR 67/54]; Urt. v. 28. November 1963 III ZR 52/62 S. 15).
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