Rechtsprechung
| BGH, 03.10.1960 - III ZR 61/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Auswirkungen einer geistigen Störung auf die Geschäftsfähigkeit und die Prozessfähigkeit - Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines Obergutachtens - Verwertung von Beweiserhebungen ohne Zustimmung der Parteien im Wege des Urkundenbeweises
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 03.10.1960 - III ZR 61/59
Eine verfahrensrechtliche Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens bestand für das Berufungsgericht ohnehin nicht (LM zu § 739 ZPO Nr. 2 = MDR 1953, 605). - BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58
Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung
Auszug aus BGH, 03.10.1960 - III ZR 61/59
Insoweit ist das Revisionsgericht an Feststellungen des Berufungsgerichts nicht gebunden, vielmehr in der Würdigung des früher vorgetragenen und etwaigen neuen Tatsachenstoffs frei und zur eigenen Beweisaufnahme berufen (BGHZ 31, 279, 282) [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58] . - BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 03.10.1960 - III ZR 61/59
Auch die in dem gleichen Zusammenhang erhobene Rüge aus § 286 ZPO, das Berufungsgericht habe den Antrag des Klägers auf Einholung eines Obergutachtens nicht beschieden, ist erfolglos; denn für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Berufungsgericht bedarf es keineswegs eines ausdrücklichen Eingehens auf jedes einzelne Vorbringen der Partei oder jedes einzelne Beweismittel und einer Auseinandersetzung damit, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] .
- BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54
Prozeßfähigkeit
Auszug aus BGH, 03.10.1960 - III ZR 61/59
Das Landgericht und das Oberlandesgericht sind zutreffend davon ausgegangen, daß die Geschäftsfähigkeit und die Prozeßfähigkeit wegen einer geistigen Störung für einen begrenzten Kreis von Angelegenheiten, etwa diejenigen, die mit einem bestimmten Rechtsverhältnis zusammenhängen oder aus ihm erwachsen sind, ausgeschlossen sein kann (BGHZ 18, 184). - RG, 17.05.1939 - II 200/38
1. Kann der Inhaber eines Wechsels von dem Wechselverpflichteten verlangen, daß …
Auszug aus BGH, 03.10.1960 - III ZR 61/59
Daher können bei dieser Prüfung die in einem anderen Verfahren - hier im Armenrechtsverfahren - vorgenommenen Beweiserhebungen auch ohne Zustimmung der Parteien im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden (LM zu § 56 ZPO Nr. 1 = NJW 1951, 441; BGH Urteil v. 22.6.1956 - V ZR 62/55 - RGZ 160, 338, 346;… Rosenberg, Lehrbuch, 8. Aufl. § 63 IV c S. 300; a.M. Wieczorek zu § 56 Anm. B IV b 1). - RG, 12.11.1914 - IV 346/14
Ehescheidungsklage eines Geschäftsunfähigen
Auszug aus BGH, 03.10.1960 - III ZR 61/59
Gemäß § 56 ZPO hat das Gericht den Mangel der Prozeßfähigkeit in jeder Lage des Rechtsstreits, auch noch in der Revisionsinstanz (RGZ 86, 15, 16), von Amts wegen zu berücksichtigen.
- BGH, 03.10.1960 - III ZR 60/59
Abschluss eines Untermietverhältnisses - Geschäftsunfähigkeit und …
Sie sind in Würdigung des Gutachtens von Prof. Dr. Langelüddeke vom 27. Juni 1957, das in der Prozeßsache III ZR 61/59 erstattet worden ist, zu der Überzeugung gelangt, der Kläger sei wenigstens hinsichtlich des Komplexes der aus seinen Beziehungen zu Hering hergeleiteten Ansprüche - zu denen nach ausdrücklicher Erklärung des Sachverständigen auch die in dem vorliegenden Rechtsstreit anhängig gemachten Ansprüche gehören - nicht prozeßfähig.Der erkennende Senat hat im Armenrechtsverfahren III ZR 61/59 im Interesse der Sache und, um dem Kläger auf jeden Fall Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, ein Gutachten des Instituts für gerichtliche und soziale Medizin der Universität Kiel vom 14. April 1960 herbeigeführt.
Insoweit kann auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom heutigen Tage in der im wesentlichen gleichliegenden Sache III ZR 61/59 Bezug genommen werden.
Daher können bei dieser Prüfung die in einem anderen Verfahren - hier in dem Armenrechtsverfahren III ZR 61/59 - vorgenommenen Beweiserhebungen auch ohne Zustimmung der Parteien im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden (LM zu § 56 ZPO Nr. 1; BGH Urteil vom 22.6.1956 - V ZR 62/55 - RGZ 160, 338, 346;… Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 8. Aufl. § 63 IV c S. 300; a.M. Wieczorek ZPO zu § 56 Anm. B IV b 1).
- BGH, 28.02.1963 - III ZR 157/61 Insoweit ist das Revisionsgericht weder auf den in den Vorinstanzen vorgetragenen Tatsachenstoff beschränkt, noch an die Feststellungen des Tatsachenrichters gebunden (BGHZ 31, 279, 282) und erforderlichenfalls zur eigenen Beweiserhebung im Wege des sogenannten Freibeweises befugt; dabei können die in einem anderen Verfahren vorgenommenen Beweiserhebungen auch ohne Zustimmung der Parteien im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden (LM zu ZPO § 56 Nr. 1; BGH Urteil vom 3. Oktober 1960 - III ZR 61/59).
- BGH, 30.09.1965 - III ZR 18/64
Erlaubnis zum Betrieb eines genossenschaftlichen Kreditinstituts - Schadensersatz …
Allerdings ist das Revisionsgericht bei der Prüfung der Prozeßvoraussetzungen, die auch ihm gemäß § 56 ZPO obliegt, - entgegen der Regel des § 561 ZPO - weder auf den in den Vorinstanzen vorgetragenen Tatsachenstoff beschränkt, noch an die Feststellungen des Tatsachenrichters gebunden (BGHZ 31, 279, 282) [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58] ; es ist erforderlichenfalls zur eigenen Beweiserhebung im Wege des Freibeweises befugt und auch der erkennende Senat hat von dieser Befugnis schon Gebrauch gemacht (Urteile vom 3. Oktober 1960 - III ZR 60/59 und III ZR 61/59 - sowie vom 28. Februar 1963 - III ZR 157/61 -).
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