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Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.10.1974

Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,421
BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72 (https://dejure.org/1975,421)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1975 - III ZR 75/72 (https://dejure.org/1975,421)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1975 - III ZR 75/72 (https://dejure.org/1975,421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Amtspflichtwidrigkeit der Handlung eines Beamten der staatlichen Interventionsstelle für Getreide - Ermächtigung zur Beschränkung der Intervention durch innerstaatliche Schutzmaßnahmen - Anforderungen an das preisregelnde Mittel der Intervention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Frage der Amtspflichtverletzung bei negativer Entscheidung über Interventionsangebot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 155
  • NJW 1976, 475
  • MDR 1976, 209
  • DVBl 1977, 102
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 27.05.1975 - 2/75

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Mackprang

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72
    Diese Entscheidung ist zwar entgegen der Ansicht der Klägerin gültig, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften inzwischen ausgesprochen hat (EuGH Slg. 1973, 377, 392; Urteil vom 27. Mai 1975 in der Rechtssache 2/75).

    In dem auf Vorlage des erkennenden Senats ergangenen Urteil in der Rechtssache 2/75 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausgeführt, daß auch mit einem solchen Inhalt die Entscheidung der EG-Kommission das berechtigte Vertrauen der Marktbürger nicht verletzte (…Rdn. 4 der Entscheidungsgründe).

    Namentlich soll sie kein Mittel der Währungsspekulation sein (EuGH Urt. v. 27. Mai 1975 in der Rechtssache 2/75).

    Dies bürdete ihr - gemessen an den Zielen der Interventionsregelung - keine unzumutbaren Nachteile auf, denn die zu erwartende Schutzmaßnahme beließ ihr die Möglichkeit, das Getreide der französischen Interventionsstelle anzubieten (EuGH Slg. 1973, 377, 390/391; Urt. in der Rechtssache 2/75, Rdn. 4 der Entscheidungsgründe).

    Dazu gehören auch die in der Rechtssache 2/75 vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erwachsenen Kosten.

    Für die Prozeßparteien ist das genannte Verfahren ein Zwischenstreit des Revisionsrechtsstreits (vgl. Rdn. 6 der Entscheidungsgründe des EuGH in der Rechtssache 2/75).

  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 49.71

    Prüfung der Ermächtigungen zum Erlaß rückwirkender Verordnungen

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72
    Vielmehr bedurfte es zur Umsetzung der Entscheidung vom 8. Mai 1969 in innerstaatliches Recht nach § 7 Nr. 2 des Durchführungs GEWG (Getreide) vom 30. Juni 1967 (BGBl I 617) einer Rechtsverordnung (vgl. das bereits erwähnte Senatsurteil in BGHZ 63, 319, 323 zu dem vergleichbaren § 9 Abs. 2 des DurchführungsG zu VO Nr. 19/62/EWG (Getreide) m. Anm. Dagtoglou in JZ 1975, 444;… Scheuing a.a.O. S. 148; offen gelassen vom BVerwG in DÖV 1975, 169, 170).

    Soll die Verordnung auf einen Zeitpunkt zurückwirken, der nach dem Inkrafttreten des ermächtigenden Gesetzes liegt, so reicht es jedenfalls für eine Rückwirkung aus, daß die Rechtsverordnung den allgemeinen Anforderungen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes genügt (BVerwG DÖV 1975, 169, 171 m.w.Nachw.).

    Ihr Vertrauen, die Bundesrepublik werde diesem Gebrauch der Einrichtung der Intervention zu marktfeindlichen Zwecken tatenlos zusehen, obwohl die künstliche Zunahme der Interventionsangebote zu einer "fast vollständigen Verdrängung des einheimischen Getreides aus dem normalen Handelsstrom geführt hatte" (vgl. EuGH Slg. 1973, 377, 388), war nicht schutzwürdig, jedenfalls nicht mehr in dem Zeitpunkt, als sich abzeichnete, daß die anomale Zunahme der Getreideeinfuhren in die Bundesrepublik (und in andere Mitgliedstaaten) Maßnahmen nach Art. 226 EWG-Vertrag auslösen konnte (ähnlich BVerwG DÖV 1975, 169, 171; zum Zeitpunkt des Wegfalls der Vertrauensgrundlage bei rückwirkender Rechtsverordnung - vgl. BVerfGE 32, 111, 124).

    Um der vor jeder erwarteten Rechtsänderung mit möglicher Rückwirkung bestehenden unsicheren Rechtslage (vgl. BVerwG DÖV 1975, 169, 171/172) gebührend Rechnung zu tragen, hatten hiernach die Beamten der Beklagten die Amtspflicht, die endgültige Entscheidung über die eingegangenen Angebote dem Verordnunggeber vorzubehalten.

    Die durch die Verordnung vom 17. Juni 1969 ermöglichte Ablehnung der Intervention für Auslandsgetreide deckte daher nur eine Schwäche auf, die dem Anspruch schon immanent war (BVerwG DÖV 1975, 169, 172 m.w.Nachw.).

  • EuGH, 22.03.1973 - 72/72

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Baer Getreide GmbH

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72
    Diese Entscheidung ist zwar entgegen der Ansicht der Klägerin gültig, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften inzwischen ausgesprochen hat (EuGH Slg. 1973, 377, 392; Urteil vom 27. Mai 1975 in der Rechtssache 2/75).

    Ihr Vertrauen, die Bundesrepublik werde diesem Gebrauch der Einrichtung der Intervention zu marktfeindlichen Zwecken tatenlos zusehen, obwohl die künstliche Zunahme der Interventionsangebote zu einer "fast vollständigen Verdrängung des einheimischen Getreides aus dem normalen Handelsstrom geführt hatte" (vgl. EuGH Slg. 1973, 377, 388), war nicht schutzwürdig, jedenfalls nicht mehr in dem Zeitpunkt, als sich abzeichnete, daß die anomale Zunahme der Getreideeinfuhren in die Bundesrepublik (und in andere Mitgliedstaaten) Maßnahmen nach Art. 226 EWG-Vertrag auslösen konnte (ähnlich BVerwG DÖV 1975, 169, 171; zum Zeitpunkt des Wegfalls der Vertrauensgrundlage bei rückwirkender Rechtsverordnung - vgl. BVerfGE 32, 111, 124).

    Dies bürdete ihr - gemessen an den Zielen der Interventionsregelung - keine unzumutbaren Nachteile auf, denn die zu erwartende Schutzmaßnahme beließ ihr die Möglichkeit, das Getreide der französischen Interventionsstelle anzubieten (EuGH Slg. 1973, 377, 390/391;… Urt. in der Rechtssache 2/75, Rdn. 4 der Entscheidungsgründe).

    Da es sich im wesentlichen darum handelte, den Zufluß französischen Getreides zu beschränken, wären auch Denaturierungsprämien oder Erstattungen für die Ausfuhr in Drittländer sowie Maßnahmen nach Art. 8 VO Nr. 120/67/EWG unzureichend gewesen (EuGH Slg. 1973, 377, 388 f, 390).

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs …

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72
    Die Zulässigkeit der Rückwirkung von Rechtsverordnungen ist nach denselben Grundsätzen zu beurteilen, die auch für formelle Gesetze gelten (BGHZ 42, 235, 242;… von Mangoldt/Klein, GG 2. Aufl. Art. 80 Anm. X 1; vgl. auch BVerfGE 32, 111, 122 ff).

    Insbesondere kann es bei der Abwägung darauf ankommen, ob durch den Eingriff eine Verpflichtung auferlegt oder ein Anspruch gegen den Staat entzogen wird, und im letzteren Fall kann bedeutsam sein, ob es sich um eine freiwillige Leistung aus öffentlichen Mitteln handelt (BVerfGE 32, 111, 123).

    Ihr Vertrauen, die Bundesrepublik werde diesem Gebrauch der Einrichtung der Intervention zu marktfeindlichen Zwecken tatenlos zusehen, obwohl die künstliche Zunahme der Interventionsangebote zu einer "fast vollständigen Verdrängung des einheimischen Getreides aus dem normalen Handelsstrom geführt hatte" (vgl. EuGH Slg. 1973, 377, 388), war nicht schutzwürdig, jedenfalls nicht mehr in dem Zeitpunkt, als sich abzeichnete, daß die anomale Zunahme der Getreideeinfuhren in die Bundesrepublik (und in andere Mitgliedstaaten) Maßnahmen nach Art. 226 EWG-Vertrag auslösen konnte (ähnlich BVerwG DÖV 1975, 169, 171; zum Zeitpunkt des Wegfalls der Vertrauensgrundlage bei rückwirkender Rechtsverordnung - vgl. BVerfGE 32, 111, 124).

  • EuGH, 01.02.1972 - 49/71

    Hagen OHG / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72
    Die Klägerin hatte hiernach bei ordnungsgemäß abgegebenem Angebot einen Rechtsanspruch auf Übernahme des angebotenen Weichweizens (vgl. Ipsen, Europäisches Gemeinschaftsrecht, 1972, § 47/21 m.w.Nachw.; EuGH Slg. 1972, 23, 36 und 1972, 53, 66).

    Das hat auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in den beiden in den Rechtssachen 49/71 und 50/71 ergangenen Urteilen vom 1. Februar 1972 (EuGH Slg. 1972, 23 ff, 40 und 1972, 53 ff, 70) ausgesprochen.

    Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß ein zunächst unvollständiges Angebot zur Intervention nachträglich vervollständigt und damit wirksam werden kann (EuGH Slg. 1972, 23, 38, 40 und 1972, 53, 68, 70).

  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72
    Daher kann dem Bürger eine nach dem geltenden Gesetz wirksam zuerkannte Leistung durch rückwirkende Aufhebung der anspruchsbegründenden Norm grundsätzlich nicht wieder genommen werden (BVerfGE 15, 167, 210).

    Wenn die Verfassung es zuläßt, daß - wie hier - der Schutz des Vertrauens auf den unveränderten Fortbestand einer bestimmten Rechtslage in Einzelfällen durch rückwirkende Rechtsnormen beseitigt wird, setzt sie voraus, daß die Verwaltung nicht gezwungen ist, während des notwendigen technischen Prozesses der Normgebung den Vertrauensschütz durch Einzelakte auf der Grundlage des noch geltenden Rechts so zu verstärken, daß der Normgeber diese Ergebnisse hinnehmen muß (vgl. dazu BVerfGE 15, 167, 210).

  • BGH, 12.12.1974 - III ZR 76/70

    Amtspflichten eines Bundesministers bei der Durchführung außenwirtschaftlicher …

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72
    Vielmehr räumte die Entscheidung der Bundesrepublik nur die Möglichkeit ein, nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts die genehmigten Maßnahmen anzuordnen (…EuGH a.a.O. S. 391 Rdn. 22; Scheuing, DÖV 1975, 145 ff, 147; vgl. auch das Senatsurteil in BGHZ 63, 319, 322).

    Vielmehr bedurfte es zur Umsetzung der Entscheidung vom 8. Mai 1969 in innerstaatliches Recht nach § 7 Nr. 2 des Durchführungs GEWG (Getreide) vom 30. Juni 1967 (BGBl I 617) einer Rechtsverordnung (vgl. das bereits erwähnte Senatsurteil in BGHZ 63, 319, 323 zu dem vergleichbaren § 9 Abs. 2 des DurchführungsG zu VO Nr. 19/62/EWG (Getreide) m. Anm. Dagtoglou in JZ 1975, 444;… Scheuing a.a.O. S. 148; offen gelassen vom BVerwG in DÖV 1975, 169, 170).

  • BGH, 12.07.1973 - III ZR 37/70

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72
    Die Beklagte, eine bundeseigene selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, hat als Interventionsstelle wirtschaftslenkende Aufgaben auf dem Gebiet der Marktordnung für Getreide wahrgenommen und damit bei der Übernahmeentscheidung öffentlich-rechtliche Funktionen ausgeübt (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 1973 - III ZR 37/70 S. 8).

    Diese wird nicht berührt, wenn - wie im Streitfall - lediglich eine bestimmte Warenmenge nicht zu günstigen Preisen abgesetzt werden kann, der Betrieb als solcher jedoch in seinem ungestörten Funktionieren dadurch nicht berührt wird (Senatsurteil in NJW 1967, 1857 m.w.Nachw.; Senatsurteil vom 12. Juli 1973 - III ZR 37/70 S. 28).

  • BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 61.64

    Gewährung der Einkommensteuervergünstigung - Bescheinigung - Grundsätze des …

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72
    Die genannten Verwaltungsakte waren rechtswidrig, da die für ihren Erlaß maßgebliche Sachlage von der Beklagten unzutreffend beurteilt worden war (BVerwGE 29, 323, 326 m.w.Nachw.;… vgl. auch Wolff VerwR I 9. Aufl. § 51 IV d und e 4 S. 433, 435).

    Schutzwürdige Interessen der Klägerin an der Aufrechterhaltung der Verwaltungsakte standen nicht entgegen, insbesondere greift nicht zu ihren Gunsten der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ein, da sie die Verwaltungsakte nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts auf unlautere Weise erwirkt hatte und der Mangel allein in ihrem Verantwortungsbereich lag (vgl. BVerwGE 19, 188, 190; 29, 323, 332;… Wolff a.a.O. § 53 V d 2 S. 461).

  • BGH, 16.02.1956 - II ZR 30/55

    Rechtsweg für Anspruch nach Getreidegesetz

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72
    Mit Recht hat das Berufungsgericht diesen Gesamtvorgang nach der sog. Zweistufenlehre (vgl. dazu BGHZ 57, 130; BGH DVBl 1972, 612 m.w.Nachw.) beurteilt und die Entscheidung, ob interveniert werde, als Verwaltungsakt, die Ausführung dieser Entschließung als privatrechtlichen Kaufvertrag angesehen (ebenso schon zu § 8 Getreidegesetz BGHZ 20, 77).

    Die Interventionsrichtlinien machen deutlich, daß die Übernahme der angebotenen Ware sich auf der Ebene des Privatrechts vollziehen soll; dem entspricht auch die bei der jeweiligen Abnahme gewählte Rechtsform des "Einkaufs" (vgl. dazu bereits BGHZ 20, 77, 80;… aA Ipsen a.a.O. und S. 849 Fn. 49).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68

    Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des …

  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 191/64

    Betrieb eines Großhandels mit Saatgut - Ablehnung der Zulassung von Saatgut …

  • BGH, 30.09.1964 - V ZR 196/63

    Beurkundung von Grundstücksverträgen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1969 - II A 714/66
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
  • BGH, 12.10.1971 - VI ZR 87/69

    Rechtsweg für den Anspruch auf Rückzahlung einer Subvention auf dem Gebiet der …

  • BGH, 24.02.1969 - III ZR 198/65

    Kündigung eines Darlehensvertrages - Eintragung von Sicherungshypotheken für die …

  • BGH, 16.12.1971 - III ZR 204/69

    Zur Frage des Rechtswegs bei Streitigkeiten über die Ablösung von …

  • BVerwG, 29.09.2026 - 4 B 12.25
    Nach Sinn und Zweck dürfte sich dies nach den Umständen des Einzelfalles richten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - III ZR 24/94 - BGHZ 127, 223 ; ferner auch Urteil vom 10. Juli 1975 - III ZR 75/72 - BGHZ 65, 155 einerseits und andererseits).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. der Firma B..., 2. der offenen Handelsgesellschaft in Firma Franz H..., 3. der Kommanditgesellschaft in Firma Ludwig W... gegen a) die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1974 - VII C 49.71, VII C 81.72 und VII C 63.72 -, b) § 3 der Verordnung über die Beschränkung der Intervention auf in der Bundesrepublik Deutschland geerntetes Getreide vom 17. Juni 1969 (BAnz. Nr. 108 vom 19. Juni 1969), soweit darin die Rückwirkung des § 1 dieser Verordnung angeordnet wird - 2 BvR 499/74 - 4. der Firma C.M... gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1975 - III ZR 75/72 -, b) § 3 der Verordnung über die Beschränkung der Intervention auf in der Bundesrepublik Deutschland geerntetes Getreide vom 17. Juni 1965 (BAnz. Nr. 108 vom 19. Juni 1969) - 2 BvR 1042/75 - Bevollmächtigte zu 1) bis 4): Rechtsanwälte Dr. Modest, Dr. Artur Heemann, Dr. Gündisch, Rauschning, Dr. Landry, Röll, Festge, Dr. Horst Heemann, Dr. Wegemer, Sierichstraße 78, Hamburg 60 -.
  • BGH, 16.12.1976 - III ZR 3/74

    Einfuhrstelle - Weisung, § 839 BGB, Amtspflicht, Art. 34 GG, Passivlegitimation

    Eine Haftung der Einfuhrstelle als bundeseigener selbständiger Anstalt des öffentlichen Rechts (Senatsurteil BGHZ 65, 155, 157) scheidet aus, weil entweder ihre Bediensteten im Sinne von § 839 BGB nicht amtspflichtwidrig handelten oder für eine Amtspflichtverletzung dieser Bediensteten nicht die Einfuhrstelle einzustehen hätte (Art. 34 GG).

    Ein solches Weisungsrecht ist auch deshalb gerechtfertigt, weil der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als der für den Erlaß der (erforderlichen) Rechtsverordnung in erster Linie verantwortliche Fachminister (vgl. § 9 Abs. 2, 3 DurchfG zu VO Nr. 19/62 - Getreide -) auch in der Lage sein muß, einstweilige Regelungen zum Schutz des nationalen Marktes auf dem Verwaltungsweg zu treffen (vgl. Senatsurteil BGHZ 65, 155, 168/9).

  • BGH, 06.06.1977 - III ZR 63/75

    Rechtswegbestimmung bei Streitigkeit aus öffentlicher Förderung des Wohnungsbaus …

    Auch bei der Beurteilung der Rechtsbeziehungen der privatrechtlichen (zweiten) Stufe dürfen öffentlich-rechtliche Beschränkungen, die aus der hoheitlichen Gestaltung der ersten Stufe herrühren, nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. dazu BGHZ 65, 155, 159; BGH WM 1969, 721, 724).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - der sich der Senat angeschlossen hat: BGHZ 65, 155, 162 - sind der rückwirkenden Rechtssetzung Grenzen gesetzt, die sich insbesondere aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben.

  • OLG Köln, 16.09.1993 - 7 U 72/92

    Computerspiel U-Boot-Krieg - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kann aber von einem Eingriff in den Gewerbebetrieb nicht gesprochen werden, wenn nur ein einzelner Warenposten infolge einer behördlichen Maßnahme nicht wie beabsichtigt verwertet werden kann, der Betrieb als solcher in seinem ungestörten Funktionieren dadurch aber nicht berührt wird (z.B. BGH NJW 1967, 1857 und 1976, 475, 478 a.E.;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 4. Aufl., S. 137).
  • VG Berlin, 16.11.1979 - 13 A 92.79

    Freistellung von Wohnungen von den Bindungen des sozialen Wohnungsbaus; …

    Außerdem können zwingende Gründe des allgemeinen Wohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnet sind, die Rückwirkung rechtfertigen (…BGH a.a.O.; BGH NJW 1976 475, 477) [BGH 10.07.1975 - III ZR 75/72] .
  • BGH, 12.10.1978 - III ZR 119/76

    Streit über die Höhe der Entschädigung für die Teilenteignung eines Grundstücks - …

    Soweit sich hieraus betriebliche Nachteile ergeben haben, sind diese nicht Ausdruck des Eingriffs in eine den Gewerbebetrieb zurechenbare Rechtsposition und daher einer gesonderten Entschädigung nicht fähig (vgl. Senatsurteil BGHZ 65, 155, 170).
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   BGH, 31.10.1974 - III ZR 75/72   

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