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| BGH, 22.05.1958 - III ZR 77/57 |
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- MDR 1958, 664
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.11.1955 - III ZR 62/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.05.1958 - III ZR 77/57
Bei der Prüfung der Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung des Beklagten und dem von der Klägerin geltend gemachten Schaden, und damit bei der Prüfung, welchen Ausgang ihr Scheidungsstreit ohne die Pflichtverletzung des Beklagten genommen haben würde hat das Berufungsgericht zutreffend darauf abgestellt, wie der Scheidungsstreit nach der Auffassung des jetzt zur Entscheidung über den Schadensersatzanspruch der Klägerin berufenen Gerichts hätte entschieden werden müssen (RGZ 142, 331, 333; BGH NJW 1956, 140). - RG, 01.12.1933 - III 129/33
Inwieweit kann sich ein Hypothekengläubiger zur Entkräftung des grundbuchmäßigen …
Auszug aus BGH, 22.05.1958 - III ZR 77/57
Bei der Prüfung der Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung des Beklagten und dem von der Klägerin geltend gemachten Schaden, und damit bei der Prüfung, welchen Ausgang ihr Scheidungsstreit ohne die Pflichtverletzung des Beklagten genommen haben würde hat das Berufungsgericht zutreffend darauf abgestellt, wie der Scheidungsstreit nach der Auffassung des jetzt zur Entscheidung über den Schadensersatzanspruch der Klägerin berufenen Gerichts hätte entschieden werden müssen (RGZ 142, 331, 333; BGH NJW 1956, 140).
- BGH, 28.10.1958 - VI ZR 209/57 Zutreffend hat es darauf abgestellt, wie in dem Arrestverfahren ohne die unrichtige eidesstattliche Versicherung des Beklagten ... über den Widerspruch der ... gegen den Arrestbefehl des Landgerichts nach dem damaligen Sach- und Streitstand richtig zu entscheiden gewesen wäre (RGZ 142, 331, 333; BGH Urteil vom 3. November 1955 III ZR 62/54 LM Nr. 5 zu § 21 RNotO = NJW 1956, 140; vom 17. Dezember 1955 IV ZR 219/55 LM Nr. 6 zu § 826 [Fa] BGB = NJW 1956, 505; vom 22. Mai 1958 III ZR 77/57 LM Nr. 22 zu § 675 BGB; vgl. auch Rötelmann NJW 1958, 1590).
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