Rechtsprechung
| BGH, 10.07.1961 - III ZR 82/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.06.1956 - II ZR 167/54
Protokollierung eines Gutachtens
Auszug aus BGH, 10.07.1961 - III ZR 82/60
Jedoch kann nach fester Rechtsprechung (BGHZ 21, 59, 65 [BGH 14.06.1956 - II ZR 167/54] ; LM zu § 313 BGB Nr. 9) ein unter Verletzung dieser Bestimmung geschlossener Vertrag bindend sein, wenn Treu und Glauben dies gebieten. - BGH, 25.04.1960 - III ZR 81/59
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Auszug aus BGH, 10.07.1961 - III ZR 82/60
Die Abgrenzung der öffentlich-rechtlichen Verträge von den privatrechtlichen muß vielmehr von der Sache, vom Gegenstand des Vertrages her im Einzelfall getroffen werden, und es ist dabei insbesondere entscheidend, ob durch den Vertrag eine von der gesetzlichen Ordnung abweichende Verschiebung öffentlicher Rechte oder Pflichten stattfindet oder wenigstens beabsichtigt ist (BGHZ 32, 214). - BGH, 23.10.1951 - I ZR 15/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.07.1961 - III ZR 82/60
Auch eine rechtsgestaltende Anpassung durch Richterspruch unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (BGH NJW 1952, 137 [BGH 23.10.1951 - I ZR 15/51] ) muß außer Betracht bleiben; denn wenn die Parteien die Möglichkeit einer Veränderung bestimmter Umstände voraussetzen, so machen sie deren Existenz und Fortdauer nicht zur Grundlage ihres Vertrages (Soergel-Siebert zu § 242 Anm. 251).
- BGH, 16.04.1962 - III ZR 205/60
Statthaftigkeit des Zivilrechtswegs für eigentlich öffentlich-rechtliche …
Dagegen war der Rechtsweg zu den Zivilgerichten bereits vor dem 1. April 1960 ausgeschlossen für Ansprüche aus Geschäftsführung aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Auftrages (BGHZ 24, 302 [308]), aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag (Urteil vom 13. Dezember 1954 III ZR 113/53 - Schaalseebauernfall S. 11/12 insoweit in LM Nr. 38 zu Art. 14 GG nicht abgedruckt; Urteil vom 10. Juli 1961 III ZR 82/60 S. 11) und aus öffentlich-rechtlicher ungerechtfertigter Bereicherung (Urteil vom 28. Februar 1957 III ZR 176/55 S. 7; vom 10. Juli 1961 III ZR 82/60 S. 11; das bereits erwähnte Urteil des Schaalseebauernfalles S. 11; Urteil vom 13. Juli 1961 III ZR 106/60 S. 6) und aus öffentlich rechtlichen Treuhandverhältnis (das bereits erwähnte Urteil des Schaalseebauernfalls S. 11). - BGH, 22.01.1962 - III ZR 169/60
Eigentumsrechtlicher Aufopferungsanspruch - Erhebung des Ausfuhrzolls für Melasse …
Handelte es sich hierbei wirklich um ein vertragliches Versprechen, so läge ein öffentlichrechtlicher Vertrag vor; denn der öffentlichrechtliche Vortrag ist von einem bürgerlichrechtlichen von der Sache her, vom Gegenstand der Vereinbarung her abzugrenzen, und dabei entscheidet insbesondere, ob durch den Vertrag eine von der gesetzlichen Ordnung abweichende Verschiebung (oder Begründung) öffentlichrechtlicher Rechte oder Pflichten stattfindet oder doch beabsichtigt wird (vgl. BGHZ 32, 214; III ZR 82/60 vom 10. Juli 1961 S. 10).
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