Rechtsprechung
| BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil - Versäumnisurteil bei vorherigem Erlass eines Vollstreckungsbescheides - Umfang des rechtsstaatlichen Anspruchs auf einen wirksamen Rechtsschutz - Bezeichnung des Zweckes einer gerichtlichen Ladung in einem Schriftstück - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 337
Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags
Papierfundstellen
- NJW 1982, 888
- MDR 1982, 557
- VersR 1982, 268
- WM 1982, 601
Wird zitiert von ... (39) Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
Prüfungsmaßstab bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil und unzulässigen …
Auszug aus BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80
Geht dem zweiten Versäumnisurteil wie hier ein Vollstreckungsbescheid voraus, so liegt ein Fall der Versäumung ferner dann nicht vor, wenn der Vollstreckungsbescheid in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise ergangen ist (Senatsurteil BGHZ 73, 87).Diese erweiternde Auslegung der einschlägigen Vorschriften (§§ 345, 513, 700 ZPO) folgt aus dem rechtsstaatlichen Anspruch auf einen wirksamen Rechtsschutz und aus dem Gesichtspunkt, daß Verfahrensvorschriften, wenn irgend vertretbar, so auszulegen sind, daß sie eine Entscheidung über die materielle Rechtslage ermöglichen und nicht verhindern (Senatsurteil BGHZ 73, 87, 91).
Die daraus folgende mögliche verfahrensrechtliche Unzulässigkeit des Vollstreckungsbescheids mußte auch das Berufungsgericht berücksichtigen (Senatsurteil BGHZ 73, 87).
Die verfahrensrechtliche Zulässigkeit eines Vollstreckungsbescheids ist aber Voraussetzung für die Verwerfung des gegen ihn eingelegten zulässigen Einspruchs durch ein zweites Versäumnisurteil (Senatsurteil BGHZ 73, 87).
Sie ist auch nicht schon in dem bereits mehrfach genannten Senatsurteil BGHZ 73, 87 entschieden worden.
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
Fristgebundener Schriftsatz
Auszug aus BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 3. Oktober 1979 (BVerfGE 52, 203) ausdrücklich hervorgehoben hat, ist ein Schriftsatz im Sinne des Zivilprozeßrechts bereits dann "eingereicht", wenn er in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt; ein Rechtsmittel ist danach zu diesem Zeitpunkt erhoben. - BGH, 27.06.1957 - III ZR 51/56
Urteilszustellung an Verkündungs Statt
Auszug aus BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80
Damit ist der Zeitpunkt gemeint, zu dem nicht verkündete Gerichtsentscheidungen allgemein wirksam werden (…Stein/Jonas/Schlosser a.a.O. § 694 Rdn. 1;… Thomas/Putzo a.a.O. § 694 Anm. 1 b), nämlich dann, wenn sie zur Kenntnis von Personen außerhalb des Gerichts hinausgegeben werden (Senatsurteil BGHZ 25, 60, 66 [BGH 27.06.1957 - III ZR 51/56]; BGH Urteil vom 12. Mai 1976 - VIII ZR 277/75 = NJW 1976, 1454).
- BGH, 12.02.1981 - VII ZB 27/80
Fristwahrung durch Einwurf in Tagesbriefkasten
Auszug aus BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80
Dieser Ansicht haben sich der VII. Senat und der IVa - Senat des Bundesgerichtshofes in den Beschlüssen vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80 (NJW 1981, 1216 = VersR 1981, 530) und vom 26. März 1981 - IVa ZB 4/81 (VersR 1981, 653) zur Frage der Wahrung der Berufungsfrist angeschlossen. - BGH, 12.05.1976 - VIII ZR 277/75
Annahmerevision
Auszug aus BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80
Damit ist der Zeitpunkt gemeint, zu dem nicht verkündete Gerichtsentscheidungen allgemein wirksam werden (…Stein/Jonas/Schlosser a.a.O. § 694 Rdn. 1;… Thomas/Putzo a.a.O. § 694 Anm. 1 b), nämlich dann, wenn sie zur Kenntnis von Personen außerhalb des Gerichts hinausgegeben werden (Senatsurteil BGHZ 25, 60, 66 [BGH 27.06.1957 - III ZR 51/56]; BGH Urteil vom 12. Mai 1976 - VIII ZR 277/75 = NJW 1976, 1454). - BAG, 11.11.1976 - 3 AZR 641/75
Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten - Versäumung - Versäumungsurteil
Auszug aus BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Berufungskläger in dem vorangegangenen Termin nicht säumig gewesen ist, weil er z.B. nicht rechtzeitig oder sonst nicht ordnungsgemäß geladen worden ist, oder wenn die Säumnis nicht auf einem Verschulden der Partei beruht (RGZ 166, 246, 248; BAG DB 1977, 919;… Stein/Jonas/Grunsky ZPO 20. Aufl. § 513 Rdn. 8;… Wieczorek/Rössler ZPO 2. Aufl. § 513 Anm. B II a, b). - BGH, 26.03.1981 - IVa ZB 4/81
Voraussetzungen zur Wahrung der Berufungsfrist durch Einwurf in einen …
Auszug aus BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80
Dieser Ansicht haben sich der VII. Senat und der IVa - Senat des Bundesgerichtshofes in den Beschlüssen vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80 (NJW 1981, 1216 = VersR 1981, 530) und vom 26. März 1981 - IVa ZB 4/81 (VersR 1981, 653) zur Frage der Wahrung der Berufungsfrist angeschlossen. - RG, 12.03.1941 - IV 317/40
Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Partei durch einen …
Auszug aus BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Berufungskläger in dem vorangegangenen Termin nicht säumig gewesen ist, weil er z.B. nicht rechtzeitig oder sonst nicht ordnungsgemäß geladen worden ist, oder wenn die Säumnis nicht auf einem Verschulden der Partei beruht (RGZ 166, 246, 248; BAG DB 1977, 919;… Stein/Jonas/Grunsky ZPO 20. Aufl. § 513 Rdn. 8;… Wieczorek/Rössler ZPO 2. Aufl. § 513 Anm. B II a, b).
- BGH, 03.11.2015 - II ZR 446/13
Zwangsvollstreckung gegen eine BGB-Gesellschaft: Aktivlegitimation für eine …
Demgegenüber wird ein Vollstreckungsbescheid existent, wenn er vom Rechtspfleger erlassen und von der Geschäftsstelle zur Zustellung in den Geschäftsgang gegeben wird (BGH, Urteil vom 19. November 1981 - III ZR 85/80, WM 1982, 601, 602). - BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
Ein neuer Streitstoff, der das Klagebegehren auf eine von der bisherigen verschiedene Grundlage gestellt und deshalb den Erlaß eines zweiten Versäumnisurteils verhindert hätte, wurde damit nicht unterbreitet, so daß - weil ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid anders als in den Fällen BGHZ 73, 87 und BGH, Urt. v. 19. November 1981 - III ZR 85/80, WM 1982, 601 nicht eingelegt worden war - grundsätzlich ein zweites Versäumnisurteil ergehen konnte.Auf dieser Vorstellung, einer Parallelität von Prüfungspflicht und Rechtsmittelfähigkeit beruhen auch die Entscheidungen des III. Zivilsenats in BGHZ 73, 87, 92 f. und vom 19. November 1981 aaO. - freilich für den Sonderfall, daß ein Vollstreckungsbescheid trotz rechtzeitig eingelegten Widerspruchs ergangen ist.
- BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07
Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur …
Das trifft unter anderem zu, wenn der Termin zur mündlichen Verhandlung, auf die das zweite Versäumnisurteil erging, von der betroffenen Partei unverschuldet versäumt wurde (vgl. BGH, Urteile vom 19. November 1981 - III ZR 85/80 - VersR 1982, 268; vom 27. September 1990 - VII ZR 135/90 - NJW 1991, 42, 43 und vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98 - VersR 2000, 121 f.; Beschluss vom 24. Januar 1985 - I ZR 113/84 - VersR 1985, 542, 543).
- BGH, 07.06.2010 - II ZR 233/09
Termin der mündlichen Verhandlung: Terminsverlegung in der Zeit vom 1. Juli bis …
Der von einer Partei gestellte Antrag auf Verlegung eines Verhandlungstermins entschuldigt eine Versäumnis nach § 337 ZPO nicht, weil die Termine zur mündlichen Verhandlung der Parteidisposition entzogen sind (BGH, Urt. v. 19. November 1981 - III ZR 85/80, NJW 1982, 888). - BGH, 21.03.1983 - II ZR 113/82
Umfang des Gutglaubenschutzes bei Unterbleiben einer Voreintragung
Nachdem der Senat in BGHZ 82, 209 = NJW 1982, 883, es schon abgelehnt hat, die Haftung aus § 176 HGB auf kundgemachte Gesellschafter zu beschränken, muß dieses Festhalten am gesetzlichen Konzept als überzeugend und konsequent bezeichnet werden (vgl. zu den Parallelen zwischen §§ 15 I und § 176 HGB die Anm. des Verf. in NJW 1982, 888 f.). - BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 286/81
Übergangener Widerspruch gegen Mahnbescheid
Der Widerspruch ist "verspätet", wenn er beim Gericht erst eingeht, nachdem der Vollstreckungsbescheid verfügt, d.h. zur Kenntnis von Personen außerhalb des Gerichts hinausgegeben - also vom Geschäftsstellenbeamten in den Geschäftsgang gegeben - worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1981 - III ZR 85/80, NJW 1982, 888 = WM 1982, 601).Ihr kann jedoch kein Gewicht mehr beigemessen werden, nachdem in der Rechtsprechung geklärt ist, daß die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, das den zulässiger Einspruch des Schuldners gegen einen Vollstreckungsbescheid verwirft, auf die verfahrensrechtliche Unzulässigkeit des Vollstreckungsbescheids gestützt werden kann, wenn der Rechtspfleger ihn trotz rechtzeitigen Widerspruchs erlassen hatte (BGHZ 73, 87 - zwar noch zum alten Recht, aber bereits unter Berücksichtigung der Vereinfachungsnovelle; BGH, Urteil vom 19.11.1981 aaO).
- BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98
Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der …
Das trifft unter anderem zu, wenn der Termin zur mündlichen Verhandlung, auf die das zweite Versäumnisurteil erging, von der betroffenen Partei unverschuldet versäumt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 19. November 1981 - III ZR 85/80, WM 1982, 601; v. 27. September 1990 - VII ZR 135/90, NJW 1991, 42, 43; v. 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724). - BGH, 03.11.2015 - II ZR 443/13
Zwangsvollstreckung gegen eine BGB-Gesellschaft: Aktivlegitimation für eine …
Demgegenüber wird ein Vollstreckungsbescheid existent, wenn er vom Rechtspfleger erlassen und von der Geschäftsstelle zur Zustellung in den Geschäftsgang gegeben wird (BGH, Urteil vom 19. November 1981 - III ZR 85/80, WM 1982, 601, 602). - BGH, 23.09.2016 - AnwZ (Brfg) 34/16
Anwaltgerichtliches Verfahren wegen Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung: …
Er konnte nicht darauf vertrauen, dass dem Antrag stillschweigend stattgegeben werden würde (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1981 - III ZR 85/80, NJW 1982, 888, 889). - BGH, 23.02.2017 - III ZB 137/15
Entschuldigte Terminsversäumnis: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf die …
Denn der von einer Partei gestellte Antrag auf Verlegung eines Verhandlungstermins entschuldigt eine Versäumnis nach § 337 ZPO nicht, weil die Termine zur mündlichen Verhandlung der Parteidisposition entzogen sind (vgl. Senatsurteil vom 19. November 1981 - III ZR 85/80, NJW 1982, 888, sowie BGH…, Beschluss vom 7. Juni 2010 aaO Rn. 7). - BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
- OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04
Vorliegen einer sofortigen Beschwerde gem. § 652 ZPO
- LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02
Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel
- LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 355/04
Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von …
- OLG Saarbrücken, 16.02.2022 - 5 U 28/21
Zulässigkeit einer Berufung bei schuldhafter Versäumung des Termins
- LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 335/04
Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von …
- BGH, 24.01.1985 - I ZR 113/84
Zulässigkeit der Revision gegen ein oberlandesgerichtliches Versäumnisurteil; …
- LAG Köln, 06.11.2025 - 8 SLa 547/24
- BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 28/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - ordnungsgemäße Ladung - Fortführung des …
- OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
Verfahrensrecht - Für Säumnisverfahren reicht eine allg. Säumnisbelehrung aus
- OVG Hamburg, 15.03.2024 - 3 Bf 282/23
Berufungszulassungsantrag; Nichtbescheidung eines erstinstanzlich gestellten …
- LAG Hamm, 18.03.2003 - 4 Ta 446/02
Versagung der Prozeßkostenhilfe bei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit …
- OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 159/02
Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Beratung- Zeitpunkt der Entstehung des …
- LAG Baden-Württemberg, 07.08.2002 - 15 Ta 12/02
Nachträgliche Zulassung - Heranziehung ehrenamtlicher Richter zu einer (Nicht-) …
- OLG Frankfurt, 04.08.2000 - 5 WF 112/99
Zum Zeitpunkt der "Verfügung" eines Beschlusses im vereinfachten Verfahren
- BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 41.82
Verletzung rechtlichen Gehörs - Verkündung des Endurteils - Vertagungsantrag - …
- BFH, 09.12.1998 - IV B 37/98
Terminsverlegung; Verletzung des Rechts auf Gehör
- LAG Hamm, 04.12.2000 - 4 Ta 165/00
Zeitpunkt des Erlasses eines Beschlusses nach § 329 Abs. 2 Zivilprozessordnung …
- KG, 18.03.2008 - 12 U 27/08
Zweites Versäumnisurteil: Nichterscheinen des Anwalts im Termin wegen Erkrankung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 12 A 4279/06
Beweiswert amtlicher Auskünfteüber Eintragungen im Geburtsregister oder …
- KG, 08.11.2005 - 19 UF 101/05
Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Zeitpunkt der …
- BGH, 23.09.1987 - III ZB 15/87
Sofortige Beschwerde gegen Verwerfung einer Berufung als unzulässig durch ein …
- VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des …
- BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01
Rechtmäßigkeit von Vorbereitungshaft
- BGH, 25.02.1986 - X ZB 14/85
Vertretungsmangel - Ladung - Verlegungsantrag - Mangel der gesetzlichen …
- BayObLG, 24.04.2002 - 3Z BR 5/02
Rechtliches Gehör - Abänderung der Beschwerdeentscheidung bei grobem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 12 A 2667/08
- LAG Hamm, 21.01.1999 - 12 Sa 1067/98
Klage einer Arbeitnehmerin auf Zahlung eines Arbeitsentgelt auf der Grundlage …
- OLG Frankfurt, 14.09.2000 - 5 WF 147/00
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".