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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - III-4 Ws 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7852
OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - III-4 Ws 50/06 (https://dejure.org/2006,7852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2006 - III-4 Ws 50/06 (https://dejure.org/2006,7852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - III-4 Ws 50/06 (https://dejure.org/2006,7852)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 4
    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Anrechnung von Untersuchungs- und Organisationshaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Anrechnung erlittener Untersuchungshaft auf die zu verbüßende Gesamtfreiheitsstrafe im Rahmen von gegen den Verurteilten angeordneten Maßregeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 251
  • StV 2006, 423
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96

    Verfassungswidrigkeit sog. Organisationshaft im Zusammenhang mit dem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 Ws 50/06
    Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG gebietet eine volle zeitliche Anrechnung des Maßregelvollzugs nicht (…vgl. BVerfG NStZ 1994, S. 578, 579 f. [= StV 1994, 594]; BVerfG NStZ 1998, 77).

    Deshalb ist auch von Verfassung wegen nicht beanstandet worden, dass Vollstreckungsbehörde und Gericht Untersuchungshaft vorrangig vor der Unterbringung anrechnen (BVerfG in NStZ 1998, 77), wenngleich "gute Gründe dafür sprechen mögen, eine andere als die im hiesigen Fall vertretene Lösung zu wählen" (…BVerfG a.a.O. unter Hinweis auf u.a. den Senatsbeschluss vom 10. Juli 1995 - 4 Ws 97-98/95 in StV 1996, 47 = Rpfleger 96, 82 ).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 4 Ws 97/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 Ws 50/06
    Deshalb ist auch von Verfassung wegen nicht beanstandet worden, dass Vollstreckungsbehörde und Gericht Untersuchungshaft vorrangig vor der Unterbringung anrechnen (BVerfG in NStZ 1998, 77), wenngleich "gute Gründe dafür sprechen mögen, eine andere als die im hiesigen Fall vertretene Lösung zu wählen" (BVerfG a.a.O. unter Hinweis auf u.a. den Senatsbeschluss vom 10. Juli 1995 - 4 Ws 97-98/95 in StV 1996, 47 = Rpfleger 96, 82 ).

    Dann bleibt es aber auch bei der zuvor dargestellten Anrechnungsreihenfolge zugunsten des Verurteilten (Senatsbeschluss vom 10. Juli 1995 - 4 Ws 97-98/95 in StV 1996, 47; PfzOLG Zweibrücken, NStZ 2001, 54; LG Wuppertal StV 96, 329).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 31/00

    Abberufung eines bestellten Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 Ws 50/06
    Der Senat hält insoweit (entgegen z.B. OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - NStZ-RR 97, 25; und 3. Strafsenat - 3 Ws 31/00 - vom 03. Februar 2000 ) auch nach Überprüfung an seiner Rechtsprechung fest.
  • OLG Düsseldorf, 31.07.1996 - 2 Ws 127/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 Ws 50/06
    Der Senat hält insoweit (entgegen z.B. OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - NStZ-RR 97, 25; und 3. Strafsenat - 3 Ws 31/00 - vom 03. Februar 2000 ) auch nach Überprüfung an seiner Rechtsprechung fest.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 Ws 50/06
    Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG gebietet eine volle zeitliche Anrechnung des Maßregelvollzugs nicht (vgl. BVerfG NStZ 1994, S. 578, 579 f. [= StV 1994, 594]; BVerfG NStZ 1998, 77).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.2000 - 1 Ws 315/00

    Maßregelvollzug; Untersuchungshaft; Organisationshaft; Anrechnung; Aussetzung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 Ws 50/06
    Dann bleibt es aber auch bei der zuvor dargestellten Anrechnungsreihenfolge zugunsten des Verurteilten (Senatsbeschluss vom 10. Juli 1995 - 4 Ws 97-98/95 in StV 1996, 47; PfzOLG Zweibrücken, NStZ 2001, 54; LG Wuppertal StV 96, 329).
  • LG Wuppertal, 17.11.1995 - 22 KLs 2 Js 1272/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 Ws 50/06
    Dann bleibt es aber auch bei der zuvor dargestellten Anrechnungsreihenfolge zugunsten des Verurteilten (Senatsbeschluss vom 10. Juli 1995 - 4 Ws 97-98/95 in StV 1996, 47; PfzOLG Zweibrücken, NStZ 2001, 54; LG Wuppertal StV 96, 329).
  • OLG Celle, 26.05.2009 - 2 Ws 113/09
    Rn. 9 In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob eine vor dem Maßregelvollzug vollstreckte Untersuchungshaft auf das nach § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB von der Anrechnung des Maßregelvollzuges ausgenommene Strafdrittel angerechnet wird oder ob sie dem anrechenbaren Zweidrittelzeitraum zugeschlagen werden und so die Anrechenbarkeit des Maßregelvollzuges beschränken soll (so die herrschende Meinung, vgl nur OLG Jena, StV 2007, 427 [OLG Jena 17.10.2006 - 1 Ws 332/06]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 191; OLG Naumburg, Beschluss vom 11.02.2008, 1 Ws 12/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06; OLG Köln, StraFo 2006, 120 [OLG Köln 06.01.2006 - 2 Ws 619/05];… Leipziger Kommentar-Schöch, StGB, 12. Aufl., § 67 Rdnr. 31;… Fischer, StGB, 56. Aufl., § 67 Rn 23; a.A: OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 251 [OLG Düsseldorf 08.02.2006 - III-4 Ws 50/06];… OLG Celle StV 1997, 477 Schönke-Schröder-Stree, StGB, 27. Aufl., § 67 Rn 3.).

    Gegen diese Auffassung spricht aber, dass für die Anrechnung des Maßregelvollzuges dann nicht zwei Drittel der Strafe zur Verfügung stehen, sondern nur ein um frühere Haftzeiten gekürzter Zweidrittelzeitraum, wobei das Maß der Anrechnung dabei von vom Verurteilten in der Regel nicht verschuldeten und nur begrenzt beeinflussbaren Unwägbarkeiten in der Dauer des Strafverfahrens abhängig wäre (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 251 [OLG Düsseldorf 08.02.2006 - III-4 Ws 50/06]).

  • OLG Braunschweig, 29.05.2013 - 1 Ws 108/13

    Reihenfolge der Anrechnung von Untersuchungs- und Organisationshaft bei …

    Rn. 17 Dem Übermaßverbot, auf das sich die Gegenauffassung (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 251; OLG Celle…, Beschluss vom 20.08.1996, 3 Ws 196/96, juris, Rn. 8 = StV 1997, 477) maßgeblich stützt, trägt der Gesetzgeber aus Sicht des Senats dadurch hinreichend Rechnung, dass sich die verlängerte Höchstfrist der Unterbringung um den Zeitraum der bei Eintritt der Rechtskraft anzurechnenden Untersuchungshaft reduziert (§ 67 d Abs. 1 S. 3 StGB).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft …

    "...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Celle, 15.08.2018 - 2 Ws 302/18

    Berechnung der verlängerten Höchstfrist einer Unterbringung in der …

    Rn. 52 [...] Gegen diese Auffassung spricht aber, dass für die Anrechnung des Maßregelvollzuges dann nicht zwei Drittel der Strafe zur Verfügung stehen, sondern nur ein um frühere Haftzeiten gekürzter Zweidrittelzeitraum, wobei das Maß der Anrechnung dabei von vom Verurteilten in der Regel nicht verschuldeten und nur begrenzt beeinflussbaren Unwägbarkeiten in der Dauer des Strafverfahrens abhängig wäre (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 251).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 1 Ws 55/07

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft vor dem Maßregelvollzug im Fall der …

    Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
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