Rechtsprechung
| AG Gütersloh, 28.12.1984 - 5 XVI 10/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- IPRax 1985, 232
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 3 Z 132/86
Voraussetzungen für die Beurkundung des Familiennamens; Anforderungen an die …
Ob auf den vom Gesetzgeber vor der Schaffung des genannten Gesetzes vom 25.7.1986 nicht vorhergesehenen Fall, daß ausnahmsweise auch der Familienname des Kindes einer Bestimmung bedarf, die für die Bestimmung des Ehenamens geltende Regelung des § 1355 Abs. 2 BGB anzuwenden und damit den Eltern ein Wahlrecht eingeräumt ist, war umstritten und ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht bisher nicht entschieden worden (vgl. BayObLGZ 1984, 87/90 mit Nachweis des Streitstandes, Anm. Henrich IPRax 1984, 279; seitdem vgl. OLG Frankfurt StAZ 1986, 249; OLG Zweibrücken StAZ 1985, 339 mit Anm. Drewello StAZ 1986, 214; OLG Stuttgart StAZ 1985, 72; OLG Celle StAZ 1985, 42; Jayme IPRax 1985, 232; ders. StAZ 1984, 59/62 f.).
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