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| OLG Köln, 29.10.1981 - 14 UF 13/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78
Ausschluß des Versorgungsausgleichs
Auszug aus OLG Köln, 29.10.1981 - 14 UF 13/81
Selbst wenn man, wie der Bundesgerichtshof, den Versorgungsausgleich nicht dem ehelichen Güterrecht zuordnet, sondern nur als Scheidungsfolge ansieht (BGH FamRZ 1980, 29, 30 = BGHF 1, 621; a.M. Schack, FamRZ 1980, 339), wäre zu bedenken, ob hierdurch nicht der Anspruch auf die Morgengabe jedenfalls der Höhe nach beeinflußt werden kann. - BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Familiensache; Bestimmung des zuständigen …
Auszug aus OLG Köln, 29.10.1981 - 14 UF 13/81
In diesem Zusammenhang spielt es auch keine Rolle, daß der Beklagte meint, es seien weder eine wirksame Ehe, noch ein wirksamer Ehevertrag zustandegekommen, denn ob ein Rechtsstreit Familiensache ist, richtet sich nach der Begründung des geltend gemachten Anspruchs (vgl. BGH NJW 1980, 2476 = BGHF 2, 209). - BGH, 23.01.1980 - IV ZR 152/78
Verfassungsmäßigkeit des Anspruchs des nichtehelichen Kidnes auf vorzeitigen …
Auszug aus OLG Köln, 29.10.1981 - 14 UF 13/81
Selbst wenn man, wie der Bundesgerichtshof, den Versorgungsausgleich nicht dem ehelichen Güterrecht zuordnet, sondern nur als Scheidungsfolge ansieht (BGH FamRZ 1980, 29, 30 = BGHF 1, 621; a.M. Schack, FamRZ 1980, 339), wäre zu bedenken, ob hierdurch nicht der Anspruch auf die Morgengabe jedenfalls der Höhe nach beeinflußt werden kann. - OLG Hamm, 12.03.1980 - 5 UF 498/79
Auszug aus OLG Köln, 29.10.1981 - 14 UF 13/81
Wie eine nach islamischem Recht versprochene Morgengabe zu qualifizieren ist, wird zwar in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet; so wird sie teilweise dem ehelichen Güterrecht (vgl. OLG Bremen FamRZ 1980, 606 f; Krüger, FamRZ 1977, 114 ff;… Staudinger/Gamillscheg, EGBGB Art. 15 Rdn. 254), teils dem Unterhaltsrecht (KG FamRZ 1980, 470) zugeordnet. - OLG Hamm, 30.06.1981 - 2 WF 221/81
Auszug aus OLG Köln, 29.10.1981 - 14 UF 13/81
Der Beklagte und das Landgericht meinen zwar weiter, die Vereinbarung der Morgengabe verstoße gegen den ordre public; ob dieser Auffassung gefolgt werden kann, ist aber sehr zweifelhaft: So gehen bereits das Kammergericht und das Oberlandesgericht Bremen in den oben zitierten Entscheidungen (vgl. weiter OLG Hamm FamRZ 1981, 875) grundsätzlich von der Wirksamkeit entsprechender Vereinbarungen aus.
- BGH, 09.12.2009 - XII ZR 107/08
Zahlung einer vereinbarten und nach Maßgabe des iranischen Rechts an die …
Andere Stimmen befürworten eine güterrechtliche Qualifikation (Art. 15 EGBGB; vgl. etwa OLG Bremen FamRZ 1980, 606;… MünchKomm/Siehr BGB 4. Aufl. Art. 15 EGBGB;… Soergel/Schurig BGB 12. Aufl. Art. 14 EGBGB Rdn. 48 und Art. 15 EGBGB Rdn. 35;… Bamberger/Roth/Mörsdorf-Schulte BGB 2. Aufl. Art. 14 EGBGB Rdn. 20;… Wurmnest aaO S. 553 ff.; vgl. auch OLG Köln IPrax 1983, 73). - BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 10/86
Rechtsnatur eines Vertrages über eine Morgengabe nach islamischem Recht
Mitunter heißt es, daß sie sowohl unterhaltsrechtlich als auch güterrechtlich einzuordnen sei (OLG Köln IPRax 1983, 73 f.). - OLG Köln, 23.03.2006 - 21 UF 144/05
Anspruch auf Zahlung der Morgengabe bei Anwendbarkeit iranischen Rechts; …
Vereinzelt wird sie sowohl unterhaltsrechtlich als auch güterrechtlich eingeordnet (OLG Köln IPRax 1983, 73). - OLG Zweibrücken, 04.03.1986 - 5 UF 40/85 Da die Verpflichtung zur Zahlung einer Morgengabe angesichts der Ausgestaltung des islamischen Rechts entweder ein Ausfluß der Unterhaltspflicht oder dem ehelichen Güterrecht zuzuordnen ist (vgl. hierzu KG FamRZ 1980, 470; OLG Bremen FamRZ 1980, 606; OLG Köln IPRax 1983, 73; OLG Hamburg IPRax 1983, 76), hat mit Recht der Familienrichter entschieden.
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