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   BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09   

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https://dejure.org/2010,7501
BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09 (https://dejure.org/2010,7501)
BFH, Entscheidung vom 23.07.2010 - IV B 12/09 (https://dejure.org/2010,7501)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 2010 - IV B 12/09 (https://dejure.org/2010,7501)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Teilwertabschreibung von aktiviertem Überpreis - Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • openjur.de

    Teilwertabschreibung von aktiviertem Überpreis; Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, GG Art 103 Abs 1
    Teilwertabschreibung von aktiviertem Überpreis - Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • Bundesfinanzhof

    Teilwertabschreibung von aktiviertem Überpreis - Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG 1997
    Teilwertabschreibung von aktiviertem Überpreis - Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG 1997
    Teilwertabschreibung von aktiviertem Überpreis - Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • rewis.io

    Teilwertabschreibung von aktiviertem Überpreis - Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilwertabschreibung von aktiviertem Überpreis - Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Teilwertabschreibung von aktiviertem Überpreis

  • datenbank.nwb.de

    Teilwertabschreibung von ein beim Erwerb eines Grundstücks aktiviertem Überpreis; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 07.02.2002 - IV R 87/99

    Betriebsgebäude - Teilwertabschreibung bei Zahlung eines Überpreises

    Auszug aus BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09
    NV: Ein beim Erwerb eines Grundstücks gezahlter Überpreis rechtfertigt allein keine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Vergleichswert zu einem späteren Bilanzstichtag, der Überpreis nimmt jedoch an einer aus anderen Gründen gerechtfertigten Teilwertabschreibung in dem Verhältnis teil, das dem gegenüber dem Anschaffungszeitpunkt gesunkenen Vergleichswert entspricht (Bestätigung des BFH-Urteils vom 7. Februar 2002 IV R 87/99, BFHE 197, 550, BStBl II 2002, 294).

    Nach dem Senatsurteil vom 7. Februar 2002 IV R 87/99 (BFHE 197, 550, BStBl II 2002, 294), das auch das Finanzgericht (FG) seiner Entscheidung zugrunde gelegt und auf das der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zu Recht hingewiesen hat, rechtfertigt ein beim Erwerb eines Grundstücks gezahlter Überpreis allein keine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Vergleichswert zu einem späteren Bilanzstichtag.

  • BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (z.B. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe, und vom 21. April 2010 IV B 32/09, juris, Rz 21, m.w.N.).

    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783, und vom 21. April 2010 IV B 32/09, a.a.O.).

  • BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01

    Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

    Auszug aus BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09
    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783, und vom 21. April 2010 IV B 32/09, a.a.O.).
  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09
    Ein derartiger Verstoß setzte eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO dadurch voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der schriftlich festgehaltenem Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder eine nach den Akten eindeutig festgestellte Tatsache unberücksichtigt lässt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 1999 III B 51/98, BFH/NV 1999, 970, und vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022).
  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09
    Auch insoweit handelt es sich um materiell-rechtliche Fehler, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, und vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 251/05

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09
    Auch insoweit handelt es sich um materiell-rechtliche Fehler, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, und vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.02.1999 - III B 51/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Divergenz; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Auszug aus BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09
    Ein derartiger Verstoß setzte eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO dadurch voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der schriftlich festgehaltenem Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder eine nach den Akten eindeutig festgestellte Tatsache unberücksichtigt lässt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 1999 III B 51/98, BFH/NV 1999, 970, und vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022).
  • BFH, 27.04.2010 - VIII B 142/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: materiellrechtliche Fehler, rechtliches Gehör,

    Auszug aus BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09
    Eine Überraschungsentscheidung ist nur anzunehmen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; BFH-Beschluss vom 27. April 2010 VIII B 142/09, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.07.1998 - IV B 152/97

    Voraussetzungen des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09
    Eine Überraschungsentscheidung ist nur anzunehmen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; BFH-Beschluss vom 27. April 2010 VIII B 142/09, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung -

    Auszug aus BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09
    Schließlich ist ein Urteil auch nicht deshalb eine Überraschungsentscheidung im Rechtssinne, weil es nicht den Erwartungen oder Hoffnungen eines Beteiligten entspricht (z.B. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, juris).
  • BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04

    Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG

  • BFH, 04.09.2007 - VI B 53/06

    NZB: doppelte Haushaltsführung, Tatbestandswürdigung des FG

  • BFH, 07.07.2011 - V R 53/10

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an organisatorische

    Insoweit handelt es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler, der im Übrigen im Streitfall nicht vorliegt (s. oben 3.), nicht aber um einen Verfahrensverstoß (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521, und vom 23. Juli 2010 IV B 12/09, BFH/NV 2010, 2063).
  • BFH, 23.10.2019 - VI R 9/17

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.10.2019 VI R 25/17 - Keine

    Sinkt der Verkehrswert des ohne konkrete Veranlassung überteuert erworbenen Grundstücks, nimmt der Überpreis lediglich prozentual an der Teilwertminderung teil (BFH-Urteile in BFHE 197, 550, BStBl II 2002, 294; vom 07.02.2002 - IV R 45/01, BFH/NV 2002, 1021, und vom 21.09.2016 - X R 58/14, Rz 52; BFH-Beschluss vom 23.07.2010 - IV B 12/09).

    Entgegen der Ansicht der Kläger rechtfertigt der beim Erwerb der Flurstücke gezahlte Überpreis allein keine Teilwertabschreibung auf den vom FG festgestellten niedrigeren Vergleichswert zu den folgenden Bilanzstichtagen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 197, 550, BStBl II 2002, 294, und in BFH/NV 2002, 1021; BFH-Beschluss vom 23.07.2010 - IV B 12/09).

  • FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 61/16

    Keine Teilwertabschreibung für eigene, für den Betrieb von Spielhallen genutzte

    Die Berufung auf eine Fehlmaßnahme allein im Hinblick auf die Zahlung eines überhöhten Kaufpreises ist ausgeschlossen (BFH, Beschluss vom 23.07.2010, IV B 12/09, BFH/NV 2010, 2063 ).

    Selbst wenn die Klägerin bei Erwerb einen Überpreis bezahlt haben sollte, wäre dies kein Grund für eine Teilwertabschreibung auf den Verkehrswert (vgl. BFH, Urteil vom 07.02.2002, IV R 87/99, BFHE 197, 550 , BStBl II 2002, 294 ; BFH, Beschluss vom 23.07.2010, IV B 12/09, BFH/NV 2010, 2063 ).

  • BFH, 14.01.2011 - III B 139/09

    Änderung eines Zulagenbescheides wegen neuer Tatsachen

    Ein derartiger Verstoß setzt eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO dadurch voraus, dass der Entscheidung ein Sachverhalt zugrunde gelegt wird, der schriftlich festgehaltenem Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder eine nach den Akten eindeutig festgestellte Tatsache unberücksichtigt lässt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, und vom 23. Juli 2010 IV B 12/09, BFH/NV 2010, 2063).
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