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   BVerwG, 09.06.1977 - IV B 50.77   

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https://dejure.org/1977,3190
BVerwG, 09.06.1977 - IV B 50.77 (https://dejure.org/1977,3190)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1977 - IV B 50.77 (https://dejure.org/1977,3190)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1977 - IV B 50.77 (https://dejure.org/1977,3190)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewilligte Gewässerbenutzung - Nachteile Dritter - Festlegung eines Wasserschutzgebiets - Anspruch auf Entschädigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Arnsberg, 06.07.2018 - 12 K 399/15

    Klage der Steinindustrie Warstein gegen eine wasserrechtliche Bewilligung zur

    Vergleichbar mit der Fallgestaltung, dass Nachteile für eine konkurrierende Nutzung erst durch auf die Zulassung einer Grundwasserentnahme folgende Verwaltungsakte der Wasserbehörde oder die hieran anknüpfende Festsetzung eines Wasserschutzgebiets eintreten, vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 21. August 1989 - 20 A 1629/88 -, a.a.O.; siehe auch BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1977 - IV B 50.77 -, JURIS Rz.2 f., und vom 10. Juli 1997 - 11 B 12/97-, JURIS Rz.2 ff., handelt es sich damit um Folgen, die zwar im Rahmen des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots (vgl. dazu unten), jedoch nicht bereits nach § 14 Abs. 3 WHG zu berücksichtigen sind.

    Ein hinreichender Schutz des Bergwerkseigentums bzw. bergrechtlicher Bewilligungen der Klägerinnen wird bei einem dahingehenden Verständnis des § 14 Abs. 3 WHG namentlich auch nicht deshalb unterlaufen, weil § 48 Abs. 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) anders als die Bestimmungen zur Festsetzung von Wasserschutzgebietsverordnungen nach § 19 Abs. 3 und Abs. 4 WHG a.F. (§ 52 Abs. 4 und 5 WHG n.F.), vgl. hierzu wiederum OVG NRW, Urteil vom 21. August 1989 - 20 A 1629/88 -, a.a.O.; siehe auch BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1977- IV B 50.77 -, JURIS Rz.2 f., und vom 10. Juli 1997 - 11 B 12/97-, JURIS Rz.2 ff.; vgl. zur fraglichen Wirksamkeit der im Jahr 1991 für den hier maßgeblichen Bereich erlassenen Wasserschutzgebietsverordnung OVG NRW, Urteil vom 18. November 2015 - 11 A 3048/11 -, JURIS Rz.81 ff., für den Fall, dass die Genehmigung bergrechtlicher Betriebspläne (für eine Nassabgrabung) wegen des Überwiegens entgegenstehender öffentlicher Interessen (am Schutz der Trinkwassergewinnung) versagt wird, seinerseits keine Entschädigung bzw. keinen anderweitigen Ausgleich vorsieht.

  • BVerwG, 10.07.1997 - 11 B 12.97

    Wasserrecht - Voraussetzungen für Einwendungen wegen befürchteter

    Einwendungen wegen befürchteter Nutzungsbeschränkungen nach § 19 Abs. 2 WHG können nicht schon gemäß § 8 Abs. 3 WHG gegen die wasserrechtliche Bewilligung geltend gemacht werden (im Anschluß an Beschluß vom 9. Juni 1977 - BVerwG IV B 50.77 - ZfW 1978, 234).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, ergibt es sich ohne weiteres aus dem Gesetz und bedarf nicht erst der Klärung in einem Revisionsverfahren, daß Einwendungen wegen befürchteter Nutzungsbeschränkungen nach § 19 Abs. 2 WHG nicht schon gemäß § 8 Abs. 3 WHG gegen die wasserrechtliche Bewilligung geltend gemacht werden können (Beschluß vom 9. Juni 1977 - BVerwG IV B 50.77 - ZfW 1978, 234).

  • VG Düsseldorf, 04.07.2002 - 6 K 6553/99

    Fördermenge und Gebrauch von Grundwasser aus dem Brunnen einer

    Ob diese Erwägungen dazu führen, dass offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise durch den angegriffenen Bewilligungsbescheid der Beklagten vom 10. August 1999 subjektive Rechte der Klägerin bestehen oder ihr zustehen können mit der Folge, dass die Klage - wie die Beigeladene meint - mangels Klagebefugnis bereits unzulässig ist, so etwa Kopp/Schenke, a.a.O., § 42 Rdnrn. 73 (S. 354) und 116 (S. 404); vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Juli 1997 - 11 B 12.97 -, in: DÖV 1997, 1008, das ausführt, dass Einwendungen wegen befürchteter Benutzungsbeschränkungen nach § 19 Abs. 2 WHG nicht schon gemäß § 8 Abs. 3 WHG gegen die wasserrechtliche Bewilligung geltend gemacht werden können, und dabei auf seine Entscheidung vom 9. Juni 1977 - IV B 50.77 - in: ZfW 1978, 234 - Bezug nimmt, kann jedoch offen bleiben, weil die Klage jedenfalls unbegründet ist.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. August 1989 - 20 A 1629/88 -, in: ZfW 1990, 417 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 3 L 7932/95 -, in: ZfW 1998, 444 ff.; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Juni 1977 - IV B 50.77 - Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Juli 1997 - 11 B 12.97 - Czychowski, a.a.O., § 8 Rdnr. 42; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 2. Auflage 1987, Rdnrn. 448 und 454.

  • VG München, 17.07.2012 - M 2 K 11.2859

    Wasserrechtliche Erlaubnis für Wasserbeschaffungsverband; unzulässige

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 09.06.1977 Az. IV B 50.77 juris RdNr. 3; vom 10.07.1997 Az. 11 B 12/97 juris RdNr. 3 f.) stellen derartige allenfalls mittelbare Auswirkungen einer wasserrechtlichen Erlaubnis keine unter § 8 Abs. 3 WHG a.F. (nunmehr § 14 Abs. 3 WHG) fallenden nachteiligen Wirkungen dar.
  • OVG Niedersachsen, 13.12.1996 - 3 L 7932/95

    Bewilligung; Bewilligung zur Grundwasserentnahme; Eigentumsrecht;

    Es hat zudem festgestellt, daß sich in einem solchen Fall etwaige nachteilige Einwirkungen auf Rechte Dritter nicht aus der Anwendung des § 8 WHG, sondern aus der des § 19 WHG ergäben und daß diese gegebenenfalls nach § 19 Abs. 3 WHG einen Anspruch auf Entschädigung begründeten (BVerwG, Beschluß vom 9.6.1977 - BVerwG IV B 50.77 -, ZfW 1978, 234).
  • VG Würzburg, 03.02.2009 - W 4 K 08.1754

    Einwendungen gegen wasserrechtliche Bewilligung

    52 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 09.06.1977, IV B 50.77 ; B.v. 10.07.1997, 11 B 12/97, BayVBl. 1998, 635) können Einwendungen wegen befürchteter Nutzungsbeschränkungen nach § 19 Abs. 2 WHG nicht schon gemäß § 8 Abs. 3 WHG gegen die wasserrechtliche Bewilligung geltend gemacht werden.
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