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   BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08   

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https://dejure.org/2010,3235
BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08 (https://dejure.org/2010,3235)
BFH, Entscheidung vom 09.09.2010 - IV R 38/08 (https://dejure.org/2010,3235)
BFH, Entscheidung vom 09. September 2010 - IV R 38/08 (https://dejure.org/2010,3235)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer Teilwertabschreibung - Anfechtbarkeit eines auf Null lautenden Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag

  • openjur.de

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer Teilwertabschreibung; Anfechtbarkeit eines auf Null lautenden Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 4, EStG § 7 Abs 5, HGB § 253 Abs 2, AktG § 154 Abs 2, FGO § 40 Abs 2
    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer Teilwertabschreibung - Anfechtbarkeit eines auf Null lautenden Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag

  • Bundesfinanzhof

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer Teilwertabschreibung - Anfechtbarkeit eines auf Null lautenden Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 2002, § 5 Abs 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 7 Abs 4 EStG 2002, § 7 Abs 5 EStG 2002
    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer Teilwertabschreibung - Anfechtbarkeit eines auf Null lautenden Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Keine Teilwertabschreibung trotz Veräußerungsverlust vor Bilanzaufstellung

  • rewis.io

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer Teilwertabschreibung - Anfechtbarkeit eines auf Null lautenden Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer Teilwertabschreibung - Anfechtbarkeit eines auf Null lautenden Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer dauernden Wertminderung zur Vornahme einer Teilwertabschreibung; Definition einer "voraussichtlich dauernden Wertminderung" bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit einer dauernden Wertminderung zur Vornahme einer Teilwertabschreibung; Definition einer "voraussichtlich dauernden Wertminderung" bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzung für das Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei aktiven Wirtschaftsgütern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer Teilwertabschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilwertabschreibung und die voraussichtlich dauernde Wertminderung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer dauernden Wertminderung zur Vornahme einer Teilwertabschreibung; Definition einer "voraussichtlich dauernden Wertminderung" bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer Teilwertabschreibung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Dauernde Wertminderung bei aktiven Wirtschaftsgütern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Teilwertabschreibung trotz Veräußerungsverlust vor Bilanzaufstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 242
  • DB 2011, 621
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Auszug aus BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08
    Im Einklang mit dem zuvor genannten Begriffsverständnis des Gesetzgebers und der im BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372 vertretenen Rechtsauffassung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06 (BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778) ausgeführt, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bei aktiven Wirtschaftsgütern nur vorliege, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken ist.

    Für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens hat sich der erkennende Senat dabei der Auffassung des I. Senats angeschlossen, dass eine Teilwertabschreibung voraussetzt, dass der Wert des jeweiligen Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt (Senatsurteil in BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778, unter II.1.d aa der Gründe).

    Welcher Prognosezeitraum hierbei zugrunde zu legen ist, kann nicht generell beantwortet werden, sondern richtet sich nach den prognostischen Möglichkeiten zum Bilanzstichtag, die je nach Art des Wirtschaftsguts und des auslösenden Moments für die Wertminderung unterschiedlich sein können (Senatsurteil in BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778, unter II.1.d bb der Gründe).

    Dies käme nach den Rechtsgrundsätzen, die der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778 ausgeführt hat, grundsätzlich nur bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (hier Grund und Boden) in Betracht.

  • BFH, 14.03.2006 - I R 22/05

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

    Auszug aus BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08
    Die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. März 2006 I R 22/05 (BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680) seien im Streitfall nicht zu berücksichtigen, denn der Fall des Verkaufs mit Verlust sei dort nicht entschieden worden.

    Für den Ansatz des niedrigeren Teilwerts gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 hat der I. Senat des BFH (Urteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680) den Begriff der hiernach erforderlichen voraussichtlich dauernden Wertminderung noch näher präzisiert und hierbei auch die im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 25. Februar 2000 IV C 2 -S 2171 b- 14/00 (BStBl I 2000, 372) hierzu vertretene Rechtsauffassung (vgl. Rz 4 des BMF-Schreibens in BStBl I 2000, 372, unverändert durch BMF-Schreiben vom 26. März 2009 IV C 6 -S 2171-b/0, 2009/0195335, BStBl I 2009, 514) gebilligt.

    Zwar weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass das BFH-Urteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680, das bereits Gegenstand der Erörterungen im Ausgangsverfahren gewesen ist, für diese Situation --weil hierzu im dort entschiedenen Fall kein Anlass bestand-- keine Ausführungen enthält.

    Dementsprechend hat der I. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899 die Aussagen seines Urteils in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680 dahin präzisiert, dass --wovon auch das BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372, Rz 6 ausgeht-- die verbleibende Nutzungsdauer von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG, bei anderen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nach den amtlichen AfA-Tabellen zu bestimmen ist, und dies auch dann gilt, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, das Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu veräußern.

  • BFH, 29.04.2009 - I R 74/08

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

    Auszug aus BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08
    Mit Urteil vom 29. April 2009 I R 74/08 (BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899) hat der I. Senat des BFH diese Rechtsprechung bestätigt.

    Dementsprechend hat der I. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899 die Aussagen seines Urteils in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680 dahin präzisiert, dass --wovon auch das BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372, Rz 6 ausgeht-- die verbleibende Nutzungsdauer von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG, bei anderen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nach den amtlichen AfA-Tabellen zu bestimmen ist, und dies auch dann gilt, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, das Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu veräußern.

  • BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08

    Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für

    Auszug aus BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH fehlt für die Anfechtung eines auf Null lautenden Einkommensteuerbescheids regelmäßig die Beschwer; von diesem Grundsatz sind Ausnahmen zu machen, wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. April 2008 X R 32/06, BFHE 221, 102, BStBl II 2009, 7, und vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BFHE 224, 261, BStBl II 2009, 411; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 40 Rz 88, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2008 - X R 32/06

    Der Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35

    Auszug aus BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH fehlt für die Anfechtung eines auf Null lautenden Einkommensteuerbescheids regelmäßig die Beschwer; von diesem Grundsatz sind Ausnahmen zu machen, wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. April 2008 X R 32/06, BFHE 221, 102, BStBl II 2009, 7, und vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BFHE 224, 261, BStBl II 2009, 411; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 40 Rz 88, m.w.N.).
  • BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05

    Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft -

    Auszug aus BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08
    Nur ausnahmsweise ist ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines solchen Bescheids zu bejahen, z.B. wenn der Steuerpflichtige seine Gewerbesteuerpflicht schlechthin bestreitet und deshalb die ersatzlose Aufhebung des angegriffenen Bescheids erstrebt (vgl. Senatsurteil vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.1994 - I R 5/93

    Körperschaftsteuer; Keine Gemeinnützigkeit bei Umgehung eines gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08
    Auch die Festsetzung der Körperschaftsteuer auf Null beeinträchtigt --sofern keine Befreiung von der Körperschaftsteuer im Streit ist-- nicht das Recht des Steuerpflichtigen, nur die nach dem materiellen Recht geschuldete Steuer zahlen zu müssen (z.B. BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 5/93, BFHE 175, 484, BStBl II 1995, 134).
  • BFH, 24.05.1984 - IV R 227/81
    Auszug aus BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08
    So hat der erkennende Senat bereits im Zusammenhang mit der Auslegung von § 154 Abs. 2 des Aktiengesetzes a.F., der einen allgemeinen Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung zur Zulässigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen enthielt, den Begriff näher dahin konkretisiert, dass der jeweilige Stichtagswert voraussichtlich während eines erheblichen Teils der weiteren Nutzungsdauer unter dem durch planmäßige Abschreibungen geminderten Restbuchwert liegen müsse (BFH-Urteil vom 24. Mai 1984 IV R 227/81, juris, m.w.N.; vgl. auch den Hinweis von Kanzler in Finanz-Rundschau 2006, 833).
  • BFH, 22.11.2016 - I R 30/15

    Verlustabzugsverbot bei schädlichem Beteiligungserwerb (Erwerbergruppe)

    Zwar fehlt es für die Anfechtung eines auf Null lautenden Steuerbescheides (Entsprechendes gilt für einen Messbescheid) regelmäßig an der für die Zulässigkeit einer Klage erforderlichen Beschwer (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2014 X B 113/14, BFH/NV 2015, 510, m.w.N.); dies gilt aber nicht, wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (z.B. BFH-Urteil vom 23. April 2008 X R 32/06, BFHE 221, 102, BStBl II 2009, 7), etwa weil der zugrunde gelegte Gewinn eine verbindliche Entscheidungsgrundlage für andere Bescheide bildet (z.B. Senatsurteile vom 8. Juni 2011 I R 79/10, BFHE 234, 101, BStBl II 2012, 421; vom 21. September 2011 I R 7/11, BFHE 235, 273, BStBl II 2014, 616; s.a. BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423).
  • BFH, 21.09.2016 - X R 58/14

    Teilwertbestimmung und voraussichtlich dauernde Wertminderung bei unbebauten

    Auch kann eine Differenzierung in Abhängigkeit von der Art des auslösenden Moments der Wertminderung geboten sein (BFH-Urteile in BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778, unter II.1.d bb, und vom 9. September 2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423, Rz 17).

    Vor diesem Hintergrund hat der BFH zu Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens entschieden, der Teilwert müsse mindestens für die Hälfte der Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegen (BFH-Urteile in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680, und in BFH/NV 2011, 423, Rz 16).

    Geht es --wie hier-- um Wirtschaftsgüter des nichtabnutzbaren Anlagevermögens, richtet sich die Beurteilung, ob eine Wertminderung voraussichtlich andauern wird, danach, ob aus Sicht des Bilanzstichtags mehr Gründe für als gegen ein Andauern der Wertminderung sprechen (BFH-Urteile in BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778, unter II.1.d bb, und in BFH/NV 2011, 423, Rz 17).

  • BFH, 08.06.2011 - I R 98/10

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren -

    cc) Es kann dem Blick auf die Situation bei Endfälligkeit eines Wertpapiers auch nicht die Rechtsprechung des BFH zur Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (BFH-Urteile 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; vom 9. September 2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423) entgegengehalten werden.
  • FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 61/16

    Keine Teilwertabschreibung für eigene, für den Betrieb von Spielhallen genutzte

    Der Begriff der dauernden Wertminderung bedeutet ein nachhaltiges Absinken unter den maßgeblichen Buchwert (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423 ).

    Eine nur vorübergehende Wertminderung reicht für eine Teilwertabschreibung nicht aus (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423 ; BFH, Urteil vom 21.09.2016, X R 58/14, BFH/NV 2017, 275 ).

    Dementsprechend ist die verbleibende Nutzungsdauer von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG zu bestimmen (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423 ).

    Dementsprechend ist die verbleibende Nutzungsdauer von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG zu bestimmen (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423 ).

    Denn eine solche läge nur vor, wenn der Buchwert auch nach Ablauf der halben Restnutzungsdauer noch oberhalb des geltend gemachten Teilwerts läge (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423 ).

    Denn eine solche läge nur vor, wenn der Buchwert auch nach Ablauf der halben Restnutzungsdauer noch oberhalb des geltend gemachten Teilwerts läge (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423 ).

  • BFH, 06.12.2016 - I R 79/15

    Beschwer bei sog. Nullbescheid - Bankenprivileg für

    Zwar fehlt es für die Anfechtung eines auf Null lautenden Steuerbescheids (Entsprechendes gilt für einen Messbescheid) regelmäßig an der für die Zulässigkeit einer Klage erforderlichen Beschwer (ständige Rechtsprechung, z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 16. Dezember 2014 X B 113/14, BFH/NV 2015, 510, m.w.N.); dies gilt aber nicht, wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (z.B. BFH-Urteil vom 23. April 2008 X R 32/06, BFHE 221, 102, BStBl II 2009, 7), etwa weil der zugrunde gelegte Gewinn eine verbindliche Entscheidungsgrundlage für andere Bescheide bildet (z.B. Senatsurteile vom 8. Juni 2011 I R 79/10, BFHE 234, 101, BStBl II 2012, 421; vom 21. September 2011 I R 7/11, BFHE 235, 273, BStBl II 2014, 616; s.a. BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423).
  • FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 1848/16

    Einkommensteuer - Wie wirkt sich ein passiver steuerlicher Ausgleichsposten, der

    Der Begriff der voraussichtlich dauernden Wertminderung bedeutet ein nachhaltiges Absinken unter den maßgeblichen Buchwert (BFH-Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423).

    Eine nur vorübergehende Wertminderung reicht für eine Teilwertabschreibung nicht aus (BFH-Urteile vom 09.09.2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423 und vom 21.09.2016 X R 58/14, BFH/NV 2017, 275).

    Die vorgenannte Rechtsprechung gilt auch für langlebige Wirtschaftsgüter und insbesondere Gebäude, bei denen die verbleibende Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG zu bestimmen ist (vgl. BFH-Urteile vom 14.03.2006 I R 22/05, BStBl II 2006, 680; vom 29.4.2009 I R 74/08, BStBl II 2009, 899; vom 09.09.2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423).

    In den Entscheidungen in BStBl II 2009, 899 und in BFH/NV 2011, 423 hat der BFH nämlich auch für Fälle, in denen der Steuerpflichtige zum Bilanzstichtag beabsichtigte, das Grundstück zu veräußern bzw. es bis zur Bilanzaufstellung bereits zu einer solchen Veräußerung gekommen ist, allein die o.g. Rechenformel herangezogen.

  • BFH, 03.07.2019 - VI R 49/16

    Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer

    Ein solcher Ausnahmefall ist im Streitfall allerdings gegeben, da die Klägerin ihre Gewerbesteuerpflicht schlechthin bestreitet und deshalb die ersatzlose Aufhebung des angegriffenen Bescheids erstrebt (BFH-Urteile vom 25.09.2008 - IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266, und vom 09.09.2010 - IV R 38/08).
  • BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen

    So kann eine Klage gegen Steuerbescheide wegen zu niedriger Steuerfestsetzung z.B. ausnahmsweise zulässig sein, wenn nach der Darlegung des Klägers mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass ihm der Vorgang, auf dem die Steuerfestsetzung beruht, bei der gleichen Steuer für spätere Steuerabschnitte steuerliche Nachteile verursachen wird, die den durch die angefochtene zu niedrige Steuerfestsetzung bewirkten Vorteil überwiegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 1987 V B 152/87, BFHE 152, 40, BStBl II 1988, 286, und vom 28. Februar 2002 V B 56/01, BFH/NV 2002, 805; ferner BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423, zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage gegen eine Steuerfestsetzung von Null).
  • FG Niedersachsen, 26.02.2015 - 6 K 424/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gruppe von Erwerbern mit

    Etwas anderes gilt aber ausnahmsweise dann, wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (BFH-Urteil vom 23.04.2008 X R 32/06, BFHE 221, 102, BStBl II 2009, 7), etwa weil der zugrunde gelegte Gewinn eine verbindliche Entscheidungsgrundlage für andere Bescheide bildet (BFH-Urteil vom 09.09.2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423).
  • FG Niedersachsen, 28.11.2019 - 6 K 356/18

    Wirksamkeit eines Antrages auf Feststellung eines fortführungsgebundenen

    aa) Zwar fehlt es für die Anfechtung eines auf Null lautenden Steuerbescheides regelmäßig an der für die Zulässigkeit einer Klage erforderlichen Beschwer (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2014 X B 113/14, BFH/NV 2015, 510, m.w.N.); dies gilt aber nicht, wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (z.B. BFH-Urteil vom 23. April 2008 X R 32/06, BFHE 221, 102, BStBl II 2009, 7), etwa weil der zugrunde gelegte Gewinn eine verbindliche Entscheidungsgrundlage für andere Bescheide bildet (z.B. BFH-Urteile vom 8. Juni 2011 I R 79/10, BFHE 234, 101, BStBl II 2012, 421; vom 21. September 2011 I R 7/11, BFHE 235, 273, BStBl II 2014, 616; s.a. BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423).
  • FG Nürnberg, 03.09.2014 - 7 K 1452/11

    Teilwertabschreibung für ein Betriebsgrundstück bei Nichtverwirklichung eines

  • BFH, 02.07.2021 - XI R 29/18

    Teilwertzuschreibung bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit mit einer

  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 1107/12

    Zur Ermittlung des Verkehrswerts eines unbebauten Grundstücks -

  • BFH, 29.07.2014 - I B 188/13

    Teilwertabschreibung auf Grund und Boden

  • FG Hessen, 21.12.2016 - 4 K 520/13

    § 6 Abs.1 Nr.2 EStG

  • FG Düsseldorf, 15.10.2018 - 12 V 1531/18

    Keine Anwendung der Konzernklausel des § 8 c Abs. 1 S. 5 Nr. 3 KStG auf eine zu

  • BFH, 23.10.2019 - VI R 9/17

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.10.2019 VI R 25/17 - Keine

  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - 6 K 3007/15

    Gewerbesteuer: Betriebs-Leasinggesellschaft im Doppelstockmodell - Hinzurechnung

  • BFH, 08.02.2012 - IV B 13/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: keine Übertragung der Rechtsprechung zur

  • FG München, 24.07.2023 - 7 K 1197/19

    Gewerbeverlust bei Beteiligung an einer doppelstöckigen Personengesellschaft

  • FG München, 31.05.2017 - 9 K 3183/15

    Anwendung des sogenannten Bankenprivilegs für Finanzdienstleistungsinstitute

  • FG Hamburg, 12.06.2014 - 3 K 189/13

    Klagebefugnis gegen einen auf null lautenden Körperschaftsteuerbescheid;

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