Rechtsprechung
BFH, 09.09.2010 - IV R 47/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Vorsteuer gehört auch bei Durchschnittssatzermittler nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten - Fehlender Verböserungshinweis
- openjur.de
Vorsteuer gehört auch bei Durchschnittssatzermittler nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten; Fehlender Verböserungshinweis
- Bundesfinanzhof
AO § 367 Abs 2 S 2, EStG § 6c Abs 1, EStG § 6b Abs 1, EStG § 6b Abs 7, EStG § 9b Abs 1, EStG § 6c Abs 1, EStG § 6b Abs 1, EStG § 6b Abs 7, EStG § 9b Abs 1, UStG § 24
Vorsteuer gehört auch bei Durchschnittssatzermittler nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten - Fehlender Verböserungshinweis
- Bundesfinanzhof
Vorsteuer gehört auch bei Durchschnittssatzermittler nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten - Fehlender Verböserungshinweis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 367 Abs 2 S 2 AO, § 6c Abs 1 EStG 1997, § 6b Abs 1 EStG 1997, § 6b Abs 7 EStG 1997, § 9b Abs 1 EStG 1997
Vorsteuer gehört auch bei Durchschnittssatzermittler nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten - Fehlender Verböserungshinweis - rechtsprechung-im-internet.de
§ 367 Abs 2 S 2 AO, § 6c Abs 1 EStG 1997, § 6b Abs 1 EStG 1997, § 6b Abs 7 EStG 1997, § 9b Abs 1 EStG 1997
Vorsteuer gehört auch bei Durchschnittssatzermittler nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten - Fehlender Verböserungshinweis - IWW
- rewis.io
Vorsteuer gehört auch bei Durchschnittssatzermittler nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten - Fehlender Verböserungshinweis
- ra.de
- rewis.io
Vorsteuer gehört auch bei Durchschnittssatzermittler nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten - Fehlender Verböserungshinweis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugehörigkeit der für den Erwerb von Reinvestitionsgütern aufgewandten Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten und Herstellungskosten; Erhöhung eines gewinnwirksam aufzulösenden Rücklagenbetrags um einen Gewinnzuschlag
- datenbank.nwb.de
Vorsteuer gehört auch bei Landwirten und Forstwirten, die ihre Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuern, nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorsteuer bei landwirtschaftlichen Durchschnittssatzermittlern
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zugehörigkeit der für den Erwerb von Reinvestitionsgütern aufgewandten Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten und Herstellungskosten; Erhöhung eines gewinnwirksam aufzulösenden Rücklagenbetrags um einen Gewinnzuschlag
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Vorsteuer als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- buchstelle-lage.de (Kurzinformation)
Vorsteuer nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei pauschalierenden Landwirten
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - 3 K 2805/05
- BFH, 09.09.2010 - IV R 47/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.06.1999 - IV R 46/97
Rücklage für Ersatzbeschaffung bei "Bruttoentschädigung"
Auszug aus BFH, 09.09.2010 - IV R 47/08
Er könnte, wie vom FG unter Hinweis auf die beiläufigen Ausführungen in dem Senatsurteil vom 24. Juni 1999 IV R 46/97 (BFHE 189, 128, BStBl II 1999, 561) vertreten, dahin zu verstehen sein, dass der nicht mit der geschuldeten Umsatzsteuer zu verrechnende Vorsteuerbetrag zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten der Reinvestitionsgüter gehört, weil er insoweit bei der Umsatzsteuer nicht abgezogen werden kann.An dieser in BFHE 189, 128, BStBl II 1999, 561 angedeuteten Auffassung hält der Senat aber jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht mehr fest.
- FG Nürnberg, 09.08.2017 - 5 K 815/15
Kosten für einen Führerschein als Werbungskosten
Auszugehen ist insoweit von dem Tenor des angefochtenen Bescheides, nicht von den einzelnen Besteuerungsgrundlagen (vgl. BFH-Urteil vom 09.09.2010 IV R 47/08, BFH/NV 2011, 426). - FG Münster, 24.04.2015 - 4 K 303/13
Abschreibung des Wertes der Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebsvermögens
Denn mit den Vorsteuerpauschalen sind nach § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG sämtliche Vorsteuerbeträge abgegolten (BFH-Urteil vom 9.9.2010 IV R 47/08, BFH/NV 2011, 426).