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   BGH, 22.09.1977 - IV ZB 14/77   

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https://dejure.org/1977,1769
BGH, 22.09.1977 - IV ZB 14/77 (https://dejure.org/1977,1769)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1977 - IV ZB 14/77 (https://dejure.org/1977,1769)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1977 - IV ZB 14/77 (https://dejure.org/1977,1769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist durch Verschulden der Angestellten des Prozeßbevollmächtigten - Unterscheidung von Nachschieben neuer Wiedereinsetzungsgründe und Ergänzung der Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 232; ZPO § 233 a. F.; ZPO § 236

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 1099
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.1951 - III ZB 2/51

    Wiedereinsetzungsverfahren. Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 22.09.1977 - IV ZB 14/77
    Dies schließt jedoch eine nachträgliche Erläuterung unklarer oder Ergänzung unvollständiger Angaben nicht aus; hierauf hat u.U. sogar das Gericht gemäß § 139 ZPO hinzuwirken (BGHZ 2, 342).
  • BGH, 14.07.1965 - IV ZR 197/64

    Wiedereinsetzung in der vorigen Stand bei Entschädigungsverfahren für

    Auszug aus BGH, 22.09.1977 - IV ZB 14/77
    Grundsätzlich muß zwar von einer Partei, die um die Wiedereinsetzung nachsucht, eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände verlangt werden, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist (BGH NJW 1959, 1779; VersR 1965, 1003).
  • BGH, 27.05.1959 - IV ZR 317/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1977 - IV ZB 14/77
    Grundsätzlich muß zwar von einer Partei, die um die Wiedereinsetzung nachsucht, eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände verlangt werden, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist (BGH NJW 1959, 1779; VersR 1965, 1003).
  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Diese müssen zwar über den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet werden (BGH Beschluß vom 22. September 1977 - IV ZB 14/77 - VersR 1977, 1099).
  • BGH, 28.03.2012 - IV ZB 5/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Verstoß einer

    Der Senat hat insoweit bereits entschieden, dass es genügt, wenn die Kanzleiangestellte, die kurz vor Ablauf einer Frist mit der Beförderung des fristwahrenden Schriftsatzes beauftragt wird, über den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet ist (Senatsbeschluss vom 22. September 1977 - IV ZB 14/77, VersR 1977, 1099).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZB 27/85

    Drohender Fristablauf - Rechtsanwalt - Fristwahrender Schriftsatz - Zuverlässige

    Nach dem glaubhaft gemachten Vortrag des Beklagten, den er im Beschwerdeverfahren in zulässiger Weise ergänzt hat (vgl. BGH VersR 1977, 1099; 1980, 851; 1981, 61), ist es zur Versäumung der am 7. Januar 1985 (Montag) abgelaufenen Frist zur Begründung der Berufung auf folgende Weise gekommen:.

    Die insoweit notwendige Unterrichtung ergab sich hier schon daraus, daß der Sekretärin der Auftrag erteilt war, die Begründungsschrift nach Dienstschluß zum Gerichtsgebäude zu bringen und dort in den Nachtbriefkasten einzuwerfen (vgl. BGH VersR 1977, 1099).

  • BGH, 05.02.2014 - IV ZB 26/13

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Mangelndes

    Dies ist schon dann anzunehmen, wenn die Angestellte den Auftrag erhält, den Schriftsatz nach Dienstschluss zum Gerichtsgebäude zu bringen und dort in den Nachtbriefkasten einzuwerfen (Senatsbeschlüsse vom 28. März 2012 aaO; vom 22. September 1977 - IV ZB 14/77, VersR 1977, 1099 f.).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZB 28/85

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung wegen der

    Nach dem glaubhaft gemachten Vortrag des Klägers, den er im Beschwerdeverfahren in zulässiger Weise ergänzt hat (vgl. BGH VersR 1977, 1099; 1980, 851; 1981, 61), ist es zur Versäumung der am 7. Januar 1985 abgelaufenen Frist zur Begründung der Berufung auf folgende Weise gekommen:.

    Die insoweit notwendige Unterrichtung ergab sich hier schon daraus, daß der Sekretärin der Auftrag erteilt war, die Begründungsschrift nach Dienstschluß zum Gerichtsgebäude zu bringen und dort in den Nachtbriefkasten einzuwerfen (vgl. BGH VersR 1977, 1099).

  • BGH, 17.10.2000 - X ZB 25/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    An die Qualifikation des für derartige Tätigkeiten eingesetzten Hilfspersonals können auch keine besonders hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 22.09.1977 - IV ZB 14/77, VersR 1977, 1099; Beschl. v. 13.01.1988 - IVa ZB 13/87, NJW 1988, 2045 f. = BGHR ZPO § 233 - Büropersonal 1; Beschl. v. 03.07.1992 - V ZB 11/92, NJW-RR 1992, 1278 f. = BGHR ZPO § 233 - Büropersonal 5).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZB 25/93

    Zugang des Berufungsmandats beim zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einen

    Ergänzende Angaben, die der Beschwerdeführer zur Begründung seines Wiedereinsetzungsgesuches nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO erst in der Beschwerdeinstanz vorträgt, sind zu berücksichtigen, wenn das Erstgericht eine gebotene Aufklärung unterlassen hat (BGH, Beschluß vom 22. September 1977 - IV ZB 14/77 = VersR 1977, 1099; Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 10/85 = VersR 1985, 1184; MünchKomm ZPO/Feiber, § 236 Rdn. 11 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 3 A 967/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Organisation der

    Zwar hat er bereits mit Schriftsatz vom 4. April 2008 und damit innerhalb der zweiwöchigen Wiedereinsetzungsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 1. Halbs. VwGO geltend gemacht, dass der Zulassungsantrag vom zuständigen Bediensteten bereits am 18. März 2008 und damit so rechtzeitig in den Postausgang gegeben worden sei, dass er "bei der üblicherweise normalen Beförderungsdauer" vom rechtzeitigen Eingang des Schreibens beim Verwaltungsgericht hätte ausgehen dürfen; seine diesbezüglichen Angaben hat er auf den Hinweis des Senats, es bestehe weiterer Klärungsbedarf des Postlaufs in der und des Postabgangs aus der Behörde, mit Schriftsatz vom 23. April 2008 zulässigerweise - vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 1977 - IV ZB 14/77 -, VersR 1977, 1099; Kopp/Schenke, a.a.O., Rdn. 27 - ergänzt.
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZB 58/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei fristwahrenden

    Der Rechtsanwalt darf sich auf die ordnungsmäßige Erledigung verlassen (BGH, Beschl. v. 16. März 1983 - IVa ZB 5/83, VersR 1983, 541; Beschl. v. 4. Oktober 1988 - VI ZR 21/88, BGHR ZPO § 233 Büropersonal 2), sofern die Aufgabe unter Hinweis auf den drohenden Fristablauf (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 22. September 1977 - IV ZB 14/77, VersR 1977, 1099 f; Beschl. v. 7. November 1979 - IV ZB 157/79, VersR 1980, 168) unmißverständlich einer bestimmten Person erteilt wird (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 21. April 1988 - VII ZB 4/88, VersR 1988, 942) und noch am selben Tage ausgeführt werden soll (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 16. März 1983 - IVa ZB 5/83, aaO).
  • BGH, 23.11.1979 - IV ZB 200/79

    Fristlauf bei Feriensachen - Kindschaftssachen als Feriensachen -

    Es kann dahinstehen, ob der erst im Beschwerdeverfahren gebrachte Vortrag des Klägers nebst Glaubhaftmachung schon deshalb außer Betracht bleiben müßte, weil das Vorbringen nicht als eine nachträgliche Erläuterung unklarer oder als eine Ergänzung unvollständiger Tatsachen anzusehen wäre, auf die das Oberlandesgericht gemäß § 139 ZPO hätte hinwirken müssen (BGHZ 2, 342; BGH VersR 1977, 1099; BGH LM ZPO § 238 Nr. 12 = MDR 1978, 1007).
  • BGH, 15.06.1978 - VII ZB 2/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 25.03.1993 - VII ZB 10/92

    Schadensersatz wegen mangelhafter Ausführung einer Werkleistung -

  • BGH, 26.02.1986 - VIII ZB 1/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlust eines Schriftsatzes während der

  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZB 758/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden - Fristversäumnis - Verzögerung des Postverlaufs

  • BGH, 09.10.1980 - VII ZB 18/80

    Berufung - Anwalt - Sorgfaltspflicht - Frist

  • BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78

    Anforderungen an die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BGH, 23.01.1978 - I ZR 117/76

    Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BAG, 16.06.1983 - 7 AZB 9/83
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 179/82

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs - Sofortige Beschwerde gegen die Versagung

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