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   BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04   

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https://dejure.org/2005,976
BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04 (https://dejure.org/2005,976)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2005 - IV ZR 146/04 (https://dejure.org/2005,976)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2005 - IV ZR 146/04 (https://dejure.org/2005,976)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Sachschadensrecht: Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei einer Mehrheit von Schadensfällen; Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit eines Versicherungsnehmers in der Kraftfahrzeugshaftpflichtversicherung; Möglichkeit vorsätzlichen Handelns ...

  • Judicialis

    AKB § 7 I Abs. 2 Satz 3; ; AKB § 7 I Abs. 2 Satz 7; ; KfzPflVV § 6 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 7 V; KfzPflVV § 6 Abs. 1
    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzungen nach zwei Unfällen in getrennten Ortschaften im Abstand von ca. einer halben Stunde

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7I Abs. 2 S. 3, 7 V; KfzPflVV § 6 Abs. 1
    Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren Versicherungsfällen mit Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kfz-Haftpflicht: Zur Aufklärungspflicht des Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    § 827 BGB
    Vorsätzlich oder fahrlässige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gemäß § 7 AKB?

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Frage der eingeschränkten Steuerungsfähigkeit bei der Begehung von Obliegenheitsverletzungen und zur Addition der Regressbeträge bei der Verursachung mehrerer Versicherungsfälle

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)
  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Leistungsfreiheit bei Verletzung von Obliegenheiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 292
  • MDR 2006, 633
  • MDR 2006, 634
  • NZV 2006, 76
  • VersR 2006, 106
  • VersR 2006, 108
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 1 W 15/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Schuldunfähigkeit des Schädigers im

    Sowohl § 823 Abs. 1 BGB als auch § 28 Abs. 2 VVG setzen voraus, dass der Schädiger im Zeitpunkt der Rechtsguts- bzw. im Zeitpunkt der verhaltensbezogenen Obliegenheitsverletzung verschuldensfähig war (für § 28 Abs. 2 VVG vergl. BGH BeckRS 2005, 14322).
  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 88/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Geschädigten gegen den Schädiger auf

    Ob dies der Fall ist, ist nach der Verkehrsauffassung bei natürlicher Betrachtungsweise zu entscheiden (BGH, Urteil vom 9. November 2005 - IV ZR 146/04, NJW 2006, 292, 294; Urteil vom 6. Juni 1966 - II ZR 22/64, VersR 1966, 745).
  • LG Düsseldorf, 08.09.2017 - 9 O 197/16

    Regressanspruch wegen Leistungsfreiheit aufgrund der Verletzung der

    Solange ein Täter nicht den Zustand einer Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB erreicht, ein Ausschluss der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung also noch nicht eingetreten ist, bleibt vorsätzliches Handeln möglich (BGH, Urt. v. 09.11.2005 - IV ZR 146/04 -, BeckRS 2005, 14322 m. w. N.).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers ohne Anzeichen für einen Unfallschock

    Zwar findet § 827 S. 1 BGB auch bei der Frage, ob eine Obliegenheitsverletzung schuldhaft begangen wurde, entsprechende Anwendung (BGH VersR 2006, 108).

    Solange ein Täter nicht den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB erreicht, ein Ausschluss der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung also noch nicht eingetreten ist, bleibt vorsätzliches Handeln möglich (BGH VersR 2006, 108).

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 6/06

    Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten

    Eine Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB schließt eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung aus (BGH, Urt. v. 27.01.1966 - II ZR 5/64 - VersR 1966, 458), eine verminderte Zurechnungsfähigkeit muss bei der Frage des Gewichts der Obliegenheitsverletzung berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 09.11.2005 - IV ZR 146/04 - MDR 2006, 634).
  • LG Wiesbaden, 20.02.2013 - 5 O 165/12

    Aufklärungsobliegenheitsverletzung - Verlassen Unfallort & Nachtrunk

    Zwar findet § 827 Satz 1 BGB auch bei der Frage, ob eine Obliegenheitsverletzung schuldhaft begangen wurde entsprechend Anwendung (BGH Versicherungsrecht 2006, 108).

    Solange ein Täter nicht den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB erreicht, ein Ausschluss der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung, also noch nicht eingetreten ist, bleibt vorsätzliches Handeln möglich (BGH Versicherungsrecht 2006, 108).

  • OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 58/11

    Anpassung alter AVB

    Auch das Urteil des BGH vom 9. November 2005 (IV ZR 146/04) spricht für die hier und auch vom Landgericht bereits vertretene Auffassung.
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2008 - 8 O 3170/07

    Private Krankenversicherung: Beweislastverteilung beim Einwand der hypothetischen

    Handelt der Versicherungsnehmer im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit i.S.d. § 827 BGB, scheidet vorsätzliches Handeln aus, nicht aber bei lediglich eingeschränkter Steuerungsfähigkeit (BGH 9.11.2005 - IV ZR 146/04, VersR 2006, 108; BGH 29.10.2003 - IV ZR 16/03, VersR 2003, 1561; BGH 20.6.1990 - IV ZR 298/89, VersR 1990, 888).
  • LG Dortmund, 22.02.2007 - 2 O 586/04

    Anspruch auf Leistungen von Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad ab 50 %;

    Denn die Frage einer lediglich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit hat keine Bedeutung, solange nicht der Zustand einer Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB erreicht ist, d.h. ein Ausschluss der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung noch nicht eingetreten ist (BGH VersR 2006, 108).
  • LG Köln, 09.02.2010 - 11 S 436/08

    Eine Einwilligung des Verletzten zum Verlassen des Unfallortes und somit ein

    Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung ist daher ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers nicht mehr Voraussetzung der Leistungsfreiheit des Versicherers (vgl. BGH DAR 2006, 89 ff.).
  • AG Heidelberg, 27.04.2017 - 28 C 379/16

    Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers: Vorliegen eines Versicherungsfalls bei

  • VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20

    Regress des Dienstherrn gegen einen Vollstreckungsbeamten

  • LG Berlin, 12.07.2007 - 17 O 131/06

    Kfz-Kaskoversicherungsvertrag: Leistungsfreiheit trotz Berichtigung falscher

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Rechtsprechung
   BGH, 03.01.2006 - IV ZR 146/04 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22542
BGH, 03.01.2006 - IV ZR 146/04 A (https://dejure.org/2006,22542)
BGH, Entscheidung vom 03.01.2006 - IV ZR 146/04 A (https://dejure.org/2006,22542)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - IV ZR 146/04 A (https://dejure.org/2006,22542)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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BGH, Entscheidung vom 09.11.2005 - IV ZR 146/04 (https://dejure.org/2005,62695)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2005 - IV ZR 146/04 (https://dejure.org/2005,62695)
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