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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 19/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,5746
BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 19/78 (https://dejure.org/1978,5746)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1978 - IV ARZ 19/78 (https://dejure.org/1978,5746)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 (https://dejure.org/1978,5746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit zweier Familiengerichte um die örtliche Zuständigkeit - Maßgeblichkeit der Verhältnisse zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit für die örtliche Zuständigkeit - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1978 - IV ARZ 8/78

    Anforderungen an die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Negativer …

    Auszug aus BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 19/78
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 8. Februar 1978 - IV ARZ 8/78 - entschieden hat, ist durch den Beschluß des Landgerichts Mönchengladbach eine Bindung des von dem Landgericht als zuständig angesehenen Amtsgerichts Mönchengladbach nicht eingetreten.
  • BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 19/78
    Das ändert jedoch nichts an der für das Familiengericht Braunschweig bindenden Wirkung des Verweisungsbeschlusses (vgl. BGHZ 1, 341, 342).
  • BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 22/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Voraussetzungen der örtlichen …

    Der Beschluß des Landgerichts Saarbrücken vom 14. November 1977, durch den die Ehescheidungssache an das Amtsgericht - Familiengericht - Neunkirchen abgegeben worden ist, stand zwar der Befugnis dieses Gerichts nicht entgegen, die Sache wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Familiengericht zu verweisen (BGH NJW 1978, 887; Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 - und vom 22. März 1978 - IV ARZ 23/78).
  • BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 38/78

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs bei Zuständigkeitsstreit zwischen zwei …

    Doch steht dieser Verfahrensfehler der in § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO bestimmten Bindungswirkung nicht entgegen (BGHZ 1, 341, 342; Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 42/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Örtliche Zuständigkeit eines …

    Da die Parteien im Zeitpunkt der Erhebung der Scheidungsklage ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Weinheim hatten (§ 606 Abs. 1 ZPO a.F. ), war das Familiengericht Weinheim allerdings örtlich ausschließlich zuständig; darauf, daß die Antragsgegnerin später und vor dem 1. Juli 1977 mit den ehelichen Kindern in den Bezirk des Amtsgerichts Hanau verzog (§ 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO n.F. ), kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78 - und vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 -).
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