Rechtsprechung
| BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 19/78 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,5746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streit zweier Familiengerichte um die örtliche Zuständigkeit - Maßgeblichkeit der Verhältnisse zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit für die örtliche Zuständigkeit - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.02.1978 - IV ARZ 8/78
Anforderungen an die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Negativer …
Auszug aus BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 19/78
Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 8. Februar 1978 - IV ARZ 8/78 - entschieden hat, ist durch den Beschluß des Landgerichts Mönchengladbach eine Bindung des von dem Landgericht als zuständig angesehenen Amtsgerichts Mönchengladbach nicht eingetreten. - BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51
Bindung an Verweisungsbeschluß
Auszug aus BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 19/78
Das ändert jedoch nichts an der für das Familiengericht Braunschweig bindenden Wirkung des Verweisungsbeschlusses (vgl. BGHZ 1, 341, 342).
- BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 22/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Voraussetzungen der örtlichen …
Der Beschluß des Landgerichts Saarbrücken vom 14. November 1977, durch den die Ehescheidungssache an das Amtsgericht - Familiengericht - Neunkirchen abgegeben worden ist, stand zwar der Befugnis dieses Gerichts nicht entgegen, die Sache wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Familiengericht zu verweisen (BGH NJW 1978, 887; Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 - und vom 22. März 1978 - IV ARZ 23/78). - BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 38/78
Entscheidung des Bundesgerichtshofs bei Zuständigkeitsstreit zwischen zwei …
Doch steht dieser Verfahrensfehler der in § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO bestimmten Bindungswirkung nicht entgegen (BGHZ 1, 341, 342; Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78). - BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 42/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Örtliche Zuständigkeit eines …
Da die Parteien im Zeitpunkt der Erhebung der Scheidungsklage ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Weinheim hatten (§ 606 Abs. 1 ZPO a.F. ), war das Familiengericht Weinheim allerdings örtlich ausschließlich zuständig; darauf, daß die Antragsgegnerin später und vor dem 1. Juli 1977 mit den ehelichen Kindern in den Bezirk des Amtsgerichts Hanau verzog (§ 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO n.F. ), kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78 - und vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 -).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.