Rechtsprechung
| BFH, 14.08.2001 - IV B 120/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision - Streitgegenstand - Gewerbesteuer- Messbescheid - Gewinnfeststellungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Darlegungserfordernisse - Grundsätzliche Bedeutung - Personelle Verflechtung - Besitz- und Betriebsunternehmen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BFH, 24.02.2000 - IV R 62/98
Personelle Verpflechtung bei Betriebsaufspaltung
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - IV B 120/00
a) Mit Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 62/98 (BFHE 191, 295, BStBl II 2000, 417) hat der Senat entschieden, dass eine personelle Verflechtung regelmäßig auch dann anzunehmen ist, wenn die einzigen Gesellschafter des Besitz- und des Betriebsunternehmens in der Weise an beiden Unternehmen beteiligt sind, dass der eine Gesellschafter über die Mehrheit der Anteile am Besitzunternehmen verfügt, der andere dagegen über die Mehrheit der Anteile am Betriebsunternehmen.In Bezug auf die maßgebliche Frage der Willensbildung in beiden Gesellschaften liegen die Verhältnisse danach gleich mit denen im Fall des Senatsurteils in BFHE 191, 295, BStBl II 2000, 417.
Erneuter Klärungsbedarf ergibt sich auch nicht daraus, dass gegen das Senatsurteil in BFHE 191, 295, BStBl II 2000, 417 Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist.
- BFH, 02.08.1972 - IV 87/65
Zur Frage des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens im Falle der …
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - IV B 120/00
Meinungsverschiedenheiten im Einzelfall, die innerhalb jeder Gesellschaftsform und auch bei völliger Identität der Beteiligten und ihrer Beteiligungen auftreten können, ändern nichts an der Tatsache, dass die an beiden Unternehmen beteiligten Personen durch ihre gleichgerichteten Interessen eine geschlossene Personengruppe und damit eine Einheit darstellen, deren einheitliches Handeln wirtschaftlich gesehen keines Nachweises bedarf (vgl. Senatsurteil vom 2. August 1972 IV 87/65, BFHE 106, 325, BStBl II 1972, 796). - BFH, 29.08.2001 - VIII R 34/00
Einkommensteuer - Eheleute - Grundgesetzlicher Schutz der Ehe - …
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - IV B 120/00
d) Das von den Klägern zitierte Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 28. Juni 2000 V 870/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1121; Revision anhängig unter VIII R 34/00) hat für den Streitfall keine Bedeutung.
- BFH, 10.04.1997 - IV R 73/94
Betriebsaufspaltung bei einheitlicher Vermietung der Wohnungen einer …
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - IV B 120/00
Dazu ist aber von dem Kläger darzulegen und nachzuweisen, dass ein Gesellschafter allein seine eigenen, der Interessengemeinschaft zuwiderlaufenden Interessen verfolgt und es dadurch zu Konflikten tatsächlich gekommen ist (Senatsurteile vom 15. Mai 1975 IV R 89/73, BFHE 116, 277, BStBl II 1975, 781; vom 5. September 1991 IV R 113/90, BFHE 165, 420, BStBl II 1992, 349, und vom 10. April 1997 IV R 73/94, BFHE 183, 127, BStBl II 1997, 569). - BFH, 15.05.1975 - IV R 89/73
Zur Frage des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens im Falle der …
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - IV B 120/00
Dazu ist aber von dem Kläger darzulegen und nachzuweisen, dass ein Gesellschafter allein seine eigenen, der Interessengemeinschaft zuwiderlaufenden Interessen verfolgt und es dadurch zu Konflikten tatsächlich gekommen ist (Senatsurteile vom 15. Mai 1975 IV R 89/73, BFHE 116, 277, BStBl II 1975, 781; vom 5. September 1991 IV R 113/90, BFHE 165, 420, BStBl II 1992, 349, und vom 10. April 1997 IV R 73/94, BFHE 183, 127, BStBl II 1997, 569). - BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - IV B 120/00
Dem ist ein abweichender tragender Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) gegenüberzustellen (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, …und vom 22. November 1995 VIII B 13/95, BFH/NV 1996, 348). - BFH, 05.09.1991 - IV R 113/90
Grundstück mit Systemhalle (Fabrikationsgrundstück) als wesentliche …
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - IV B 120/00
Dazu ist aber von dem Kläger darzulegen und nachzuweisen, dass ein Gesellschafter allein seine eigenen, der Interessengemeinschaft zuwiderlaufenden Interessen verfolgt und es dadurch zu Konflikten tatsächlich gekommen ist (Senatsurteile vom 15. Mai 1975 IV R 89/73, BFHE 116, 277, BStBl II 1975, 781; vom 5. September 1991 IV R 113/90, BFHE 165, 420, BStBl II 1992, 349, und vom 10. April 1997 IV R 73/94, BFHE 183, 127, BStBl II 1997, 569). - BFH, 11.02.1987 - II B 140/86
Revision - Nichtzulassung - Beschwerde - Begründetheit
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - IV B 120/00
Den vom FA geäußerten Bedenken, ob auch die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht in einer den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. entsprechenden Weise dargelegt worden ist, braucht der Senat nicht weiter nachzugehen, da die Beschwerde insoweit jedenfalls unbegründet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344). - BFH, 22.11.1995 - IV B 50/95
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zu der Fristsetzung nach § 65 Abs. 2 …
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - IV B 120/00
Dem ist ein abweichender tragender Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) gegenüberzustellen (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 22. November 1995 VIII B 13/95, BFH/NV 1996, 348). - FG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - V 870/98
Betriebsaufspaltung bei konträren Beteiligungsverhältnissen
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - IV B 120/00
d) Das von den Klägern zitierte Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 28. Juni 2000 V 870/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1121; Revision anhängig unter VIII R 34/00) hat für den Streitfall keine Bedeutung. - BFH, 22.11.1995 - VIII B 13/95
- BFH, 16.07.1970 - IV-87/65
- BFH, 05.06.2008 - IV R 76/05
Betriebsaufspaltung: personelle Verflechtung trotz Testamentsvollstreckung
Abgesehen davon, dass umstritten ist, ob eine solche Abrede überhaupt zivilrechtlich Anerkennung finden kann (…vgl. --einschließlich der sog. Legitimationsübertragung von GmbH-Anteilen-- Zöllner in Baumbach/ Hueck, GmbHG, 18. Aufl., § 47 Rz 28 f.), und dass der Stimmrechtsabtretung --wie den nachfolgenden Erwägungen zu Abschn. II.2.c der Gründe dieses Urteils zu entnehmen-- für die Entscheidung im anhängigen Verfahren letztlich keine Bedeutung zukommt, besteht nach den Feststellungen des FG kein Anhaltspunkt dafür, dass B. von seinen Kindern das Recht eingeräumt werden sollte, von den Stimmrechten unter Missachtung ihrer eigenen Interessen und damit entgegen ihrem Willen Gebrauch machen zu können (zu Stimmrechtsvereinbarungen/-verträgen vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 14. August 2001 IV B 120/00, BFH/NV 2001, 1561, …und vom 12. Februar 1998 VIII B 22/97, BFH/NV 1998, 852;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 829). - BFH, 19.09.2024 - IV R 5/20
Betriebsaufspaltung und Bilanzierungskonkurrenz
Dies ist der Fall, wenn ein konkreter Interessenkonflikt nachgewiesen wird (z.B. BFH-Beschluss vom 14.08.2001 - IV B 120/00, BFH/NV 2001, 1561). - BFH, 19.03.2002 - IV B 50/00
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Angemessenheit von Luxus-Pkw im BV
Etwaigen Zweifeln an der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der von den Klägern aufgeworfenen Fragen zum Umfang des Abzugsverbots und zur Bemessung der nichtabziehbaren Aufwendungen geht der Senat nicht weiter nach, da die Beschwerde insoweit jedenfalls unbegründet ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344, und jüngst Senatsbeschluss vom 14. August 2001 IV B 120/00, BFH/NV 2001, 1561). - BFH, 07.01.2008 - IV B 24/07
Betriebsaufspaltung - Fehlende Beherrschungsidentität - Personengruppentheorie - …
Dies wiederum erfordert, dass bei Beschlussfassungen ernstliche Meinungsverschiedenheiten aufgetreten sind, die auf unterschiedliche geschäftliche Interessen der betreffenden Gesellschafter und die Aufgabe des Willens, die geschäftliche Betätigung durch eine "Doppelkonstruktion" zu verwirklichen, schließen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2001 IV B 120/00, BFH/NV 2001, 1561, m.w.N.).
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