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| BVerwG, 11.09.1975 - IV B 120.75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Darlegung eines Restitutionsanspruchs
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.1975 - III 498/73
- BVerwG, 11.09.1975 - IV B 120.75
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1975 - 4 B 120.75
Ein Aufklärungsmangel im Sinne des § 86 Abs. 1 VwGO liegt nur dann vor, wenn das Gericht ein Beweismittel nicht herangezogen hat, das sich ihm auf der Grundlage seiner sachlich-rechtlichen Auffassung aufdrängte oder hätte aufdrängen müssen (BVerwGE 31, 212 [217]). - BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69
Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße
Auszug aus BVerwG, 11.09.1975 - 4 B 120.75
Entgegen der Ansicht der Beschwerde ist es verfahrensrechtlich zulässig, an Stelle der Verkündung das Urteil den Parteien zuzustellen: das folgt aus § 116 Abs. 2 VwGO (vgl. dazu Urteil des Senats vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - DÖV 1972, 129). - BVerwG, 24.08.1970 - I B 129.67
Geltendmachung der Nichteinhaltung des § 116 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1975 - 4 B 120.75
Sollte das nicht geschehen sein (und sollte innerhalb dieser Frist nicht einmal die Entscheidungsformel der Geschäftsstelle übergeben sein, wie es nach § 116 Abs. 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 3 VwGO zulässig ist [vgl. Beschluß vom 24. August 1970 - BVerwG I B 129.67 - NJW 1970, 2152]), so könnte darin ein Verfahrensfehler liegen. - BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 248.63
Vorliegen eines Beweisantrages i.S.d. § 86 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1975 - 4 B 120.75
Den Berufungsgericht brauchte sich eine weitere Beiziehung von Urkunden nicht aufzudrängen, Insbesondere gab ihm der gänzlich unbestimmte Antrag, der auch nicht die Anforderungen erfüllte, die an einen förmlichen Beweisantrag zu stellen sind (Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG VIII C 248.63 - DVBl. 1964, 193), keinen Anlaß zu weiterer Beweiserhebung. - BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1975 - 4 B 120.75
Sitzungssaal gewiesen und dennoch in der Sitzungsniederschrift vermerken lassen, die Verhandlung sei öffentlich - nur das erstinstanzliche Verfahren betrifft und deswegen nicht zur Zulassung der Revision, führen kann, hat der Senat bereits in dem Beschluß vom 26. März 1973 - BVerwG IV B 141.72 - ausgeführt.
- BFH, 13.03.1985 - I B 14/85
Zulässigkeit eienr Beschwerde vor dem BFH bei Nichtzulassung der Beschwerde gegen …
Eine Verfassungsbeschwerde gegen den dem Beschluß in BFHE 117, 531, BStBl II 1976, 241 entsprechenden (nichtveröffentlichten) BFH-Beschluß vom 20. Januar 1976 IV B 120/75 hat das Bundesverfassungsgericht mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 12. März 1976 2 BvR 119/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1976, 217).
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