Rechtsprechung
| BFH, 10.06.1997 - IV B 124/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Entnahmegewinns durch das Finanzamt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (6)
- BFH, 28.02.1990 - I R 156/86
- Hinzuziehung und Beiladung im Rechtsbehelfsverfahren gegen einen …
Auszug aus BFH, 10.06.1997 - IV B 124/96
Solange es mangels Hinzuziehung an einem Antrag fehle, sei auch dessen Zurückweisung und damit auch eine formelle Beschwer des Hinzuzuziehenden undenkbar (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. Februar 1990 I R 156/86, BFHE 160, 123, BStBl II 1990, 696).Sie erschöpfe sich in der Zurückweisung des Einspruchs als unbegründet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 160, 123, BStBl II 1990, 696).
Es durfte darauf abstellen, daß für die allein von ihm erhobene Klage kein Vorverfahren stattgefunden hat (§ 44 Abs. 1 und 2 FGO; BFH in BFHE 160, 123, BStBl II 1990, 696).
Daß der Kläger in dem von der Beigeladenen an gestrengten Einspruchsverfahren gemäß § 360 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) notwendig hätte hinzugezogen werden müssen, ist unerheblich (BFH-Urteil in BFHE 160, 123, BStBl II 1990, 696;… Kühn/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 17. Aufl., § 360 AO 1977 Anm. 4;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 360 AO 1977 Tz. 4).
- BFH, 19.01.1989 - V R 98/83
1. Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen für Miterben …
Auszug aus BFH, 10.06.1997 - IV B 124/96
Hinzuzuziehender und Einspruchsführer sind nämlich keine notwendigen Streitgenossen i. S. von § 62 der Zivilprozeßordnung (Senatsurteil vom 7. August 1986 IV R 137/83, BFHE 147, 224, BStBl II 1986, 910; BFH-Urteil vom 19. Januar 1989 V R 98/83, BFHE 156, 8, BStBl II 1990, 360). - BFH, 07.08.1986 - IV R 137/83
Vertretungsfiktion nach § 62 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren nur, wenn …
Auszug aus BFH, 10.06.1997 - IV B 124/96
Hinzuzuziehender und Einspruchsführer sind nämlich keine notwendigen Streitgenossen i. S. von § 62 der Zivilprozeßordnung (Senatsurteil vom 7. August 1986 IV R 137/83, BFHE 147, 224, BStBl II 1986, 910; BFH-Urteil vom 19. Januar 1989 V R 98/83, BFHE 156, 8, BStBl II 1990, 360).
- BFH, 31.07.1980 - IV R 18/77
Verfahrensbeteiligte - Einspruch - Gewinnfeststellungsbescheid
Auszug aus BFH, 10.06.1997 - IV B 124/96
Etwas anderes folgt auch nicht aus dem vom Kläger herangezogenen Senatsurteil vom 31. Juli 1980 IV R 18/77 (BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33). - BFH, 27.02.1986 - IV B 6/85
Revision - Revisionszulassung - Aufhebung eines Steuerbescheids - Mangelnde …
Auszug aus BFH, 10.06.1997 - IV B 124/96
Zweifel daran bestehen, weil es sich um einen sog. "error in iudicando" handeln könnte, der nach der Rechtsprechung (vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 27. Februar 1986 IV B 6/85, BFHE 146, 204, BStBl II 1986, 492;… a. A. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 25) kein Verfahrensmangel i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist. - BFH, 06.07.1977 - I R 182/76
Notwendige Streitgenossenschaft - Notwendigkeit der einheitlichen Feststellung …
Auszug aus BFH, 10.06.1997 - IV B 124/96
Hat er daher als ebenfalls Klage befugter keinen Einspruch eingelegt, kann er die Rücknahme des Einspruchs durch den Einspruchsführer nicht hindern (BFH- Beschluß vom 6. Juli 1977 I R 182/76, BFHE 122, 437, BStBl II 1977, 696).
- BFH, 27.05.2004 - IV R 48/02
Klagebefugnis bei Gewinnfeststellungsbescheiden
Die anders lautenden Entscheidungen des BFH vom 10. Juni 1997 IV B 124/96 (BFH/NV 1998, 14) und vom 30. März 1999 VIII R 16/99 (…BFH/NV 1999, 1469) sind überholt.Denn die das Einspruchsverfahren betreibenden Gesellschafter und die Gesellschaft seien keine notwendigen Streitgenossen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 1997 IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14).
Die anders lautenden Entscheidungen in BFH/NV 1998, 14 und vom 30. März 1999 VIII R 16/99 (…BFH/NV 1999, 1469), auf die sich das FG für seine Ansicht gestützt hat, sind damit überholt.
- BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00
Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer …
Demgemäß kann der Einspruchsführer den Einspruch nicht nur ohne Zustimmung des Hinzugezogenen zurücknehmen und damit der Hinzuziehung sowie den hiermit im Falle der Durchführung des Einspruchsverfahrens verbundenen Rechtsbehelfsrechten die Grundlage entziehen (BFH-Beschlüsse vom 10. Juni 1997 IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14;… vom 31. August 2000 VIII R 33/00, BFH/NV 2001, 320). - BFH, 14.10.2003 - VIII R 32/01
Einlagen und Verlustausgleich nach § 15a EStG
In gleicher Weise hat der IV. Senat sich in seinem Beschluss vom 10. Juni 1997 IV B 124/96 (BFH/NV 1998, 14) geäußert.
- BFH, 30.12.2003 - IV B 21/01
Klagebefugnis eines Mitunternehmers
Die Entscheidungen vom 10. Juni 1997 IV B 124/96 (BFH/NV 1998, 14) und vom 30. März 1999 VIII R 16/99 (…BFH/NV 1999, 1469) sind damit überholt. - FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 8350/98
Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des …
Rn. 151 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Beschluß vom 10.06.1997 - IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14 …und Urteil vom 30.03.1999 - VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469), der der Senat folgt, ist die Klage eines Kommanditisten, die dieser gegen eine an die Gesellschaft gerichtete Einspruchsentscheidung erhoben hat, obwohl er gegen den mit der Klage angefochtenen Feststellungsbescheid nicht selbst Einspruch eingelegt hatte, auch dann wegen fehlenden Vorverfahrens unzulässig, wenn er zum Einspruchsverfahren hätte hinzugezogen werden müssen.Denn eine einspruchsführende KG und ein hinzuzuziehender Kommanditist sind keine notwendigen Streitgenossen (vgl. Beschluß des BFH vom 10.06.1997 - IV B 124/96, a.a.O.) mit der Folge, daß aufgrund der Durchführung des Vorverfahrens gegenüber der KG die Durchführung eines Vorverfahrens in der Person des Kl. nicht entbehrlich geworden ist.
- FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 66/99
Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des …
Rn. 176 Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluß vom 10.06.1997 - IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14 …und Urteil vom 30.03.1999 - VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469), der der Senat folgt, ist die Klage eines Kommanditisten, die dieser gegen eine an die Gesellschaft gerichtete EE erhoben hat, obwohl er gegen den mit der Klage angefochtenen Feststellungsbescheid nicht selbst Einspruch eingelegt hatte, auch dann wegen fehlenden Vorverfahrens unzulässig, wenn er zum Einspruchsverfahren hätte hinzugezogen werden müssen.Denn eine ein Einspruchsverfahren betreibende KG und ein zu diesem Verfahren notwendig hinzuzuziehender Kommanditist sind keine notwendigen Streitgenossen (vgl. Beschluß des BFH vom 10.06.1997 - IV B 124/96, a.a.O.) mit der Folge, daß aufgrund der Durchführung eines Vorverfahrens gegenüber der KG die Durchführung eines Vorverfahrens in der Person des Kl. nicht entbehrlich geworden ist.
- BFH, 28.10.1999 - I R 8/98
Unterlassene notwendige Hinzuziehung, § 360 Abs. 3 Satz 1 AO
Dieser Fehler ist aber nicht so schwerwiegend, daß er gemäß § 125 AO 1977 zur unheilbaren Nichtigkeit der Einspruchsentscheidung führt (BFH-Beschluß vom 10. Juni 1997 IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 125 AO Tz. 5;… Birkenfeld in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 360 AO Rz. 77). - BFH, 27.11.2001 - XI B 123/01
Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.
Selbst wenn der BFH zu einer nicht entscheidungserheblichen Rechtsauffassung des FG Stellung nehmen würde, wäre seine Rechtsauffassung nur ein nicht bindendes obiter dictum (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1997 VII B 140/97, BFH/NV 1998, 60; vom 10. Juni 1997 IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14). - FG Münster, 16.03.2001 - 11 K 990/00
Zulässigkeit einer finanzgerichtlichen Klage
Denn die ein Einspruchsverfahren betreibenden Gesellschafter einer KG und die KG selbst sind keine notwendigen Streitgenossen (vgl. Beschluß des BFH vom 10.06.1997 - IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14) mit der Folge, daß aufgrund der Durchführung eines Vorverfahrens gegenüber den Gesellschaftern einer KG die Durchführung eines Vorverfahrens in der Person der KG nicht entbehrlich geworden ist. - BFH, 30.03.1999 - VIII R 16/99
Mitunternehmer; unzulässige Klage gegen Einspruchsentscheidung betr. die …
Auf dieses Verfahren könnte selbst dann nicht verzichtet werden, wenn die Kläger im Einspruchsverfahren der KG gemäß § 360 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) hätten hinzugezogen werden müssen (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 10. Juni 1997 IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14, m.w.N.). - FG München, 10.12.2003 - 1 K 4141/01
Korrespondierende Bilanzierung von Gesellschafter-Darlehensforderungen bei einer …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
§ 42 AO bei Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit Ehepartner und …
- FG Hamburg, 28.05.2003 - V 281/98
Wirksamkeit einer Erklärung über die Rücknahme eines Einspruchs
- FG München, 05.12.2001 - 9 K 5501/99
Kindergeld; Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers; Durchführung des …
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