Rechtsprechung
| BFH, 22.08.1989 - IV B 147/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.03.1968 - V B 7.68
Statthaftigkeit einer Beschwerde
Auszug aus BFH, 22.08.1989 - IV B 147/88
BFH-Beschluß vom 12.6.1968 V B 7/68, nicht veröffentlich.
- BFH, 07.09.1995 - III R 86/90
Zulässigkeit einer Revision ohne Zulassung der Revision
Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 91 Abs. 1 Satz 2 FGO über die Abkürzung der Ladungsfrist kann mit der zulassungsfreien Revision ebensowenig, und zwar schon deshalb nicht gerügt werden, weil die Abkürzung der Ladungsfrist -- ebenso wie die Terminsbestimmung selbst (BFH-Beschluß vom 22. August 1989 IV B 147/88, BFH/NV 1990, 646), die Aufhebung eines Verhandlungstermins, eine Terminsverlegung oder ihre Ablehnung (…BFH-Beschluß vom 2. Dezember 1987 IX B 138 und 139/87, BFH/NV 1988, 382) -- eine im Ermessen des Gerichts stehende prozeßleitende Verfügung ist (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Dezember 1982 I B 41/82, BFHE 137, 224, BStBl II 1983, 230), die nach § 128 Abs. 2 FGO nicht angefochten werden kann.
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