Rechtsprechung
| BFH, 08.03.1973 - IV B 18/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Mehrere Anträge des Klägers - Hauptantrag - Hilfsantrag - Streitwert - Kumulative Auswirkung - Wertmäßig weitestgehender Antrag - Aufteilung der Kosten - Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung
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Papierfundstellen
- BFHE 109, 14
- BStBl II 1973, 505
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66
Pensionszusage als Gewinnverteilungsabrede - Behandlung von Pensionszusagen bei …
Auszug aus BFH, 08.03.1973 - IV B 18/69
Nachdem das für den Hauptsachestreit einschlägige Urteil des Senats vom 16. Februar 1967 IV R 62/66 (BFHE 87, 531, BStBl III 1967, 222) ergangen war, das eine gewinnmindernde Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft nicht anerkannte, schlug die Klägerin zur Erledigung des Rechtsstreits vor, daß das FA einen neuen Feststellungsbescheid erlasse, in dem zwar der Gewinn nicht um den ursprünglich streitigen Pensionsaufwand gemindert, die insoweit eingetretene Gewinnerhöhung aber entsprechend der Entscheidung IV R 62/66 nach dem Gewinnverteilungsschlüssel aufgeteilt werde.Das sei hier die Klägerin, weil diese ihr Ziel, durch Zuführung von Beträgen zu Pensionsrückstellungen den Gesamtgewinn des Unternehmens zu mindern, im Hinblick auf das Urteil des BFH IV R 62/66 nicht hätte erreichen können.
Daß der Hilfsantrag auf abweichende Verteilung begründet gewesen wäre, ergibt sich aus dem Urteil IV R 62/66.
- BFH, 04.05.1972 - IV 251/64
Einheitlicher Feststellungsbescheid - Einlegung von Rechtsbehelfen - …
Auszug aus BFH, 08.03.1973 - IV B 18/69
Daß von der Geschäftsführung der Klägerin nur für die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer hätte geklagt werden können, weil nur durch die Aufteilung, nicht aber durch die Feststellung des Gesamtgewinns eine Beschwer auftreten könne, trifft nicht zu (vgl. Urteil des Senats vom 4. Mai 1972 IV 251/64, BFHE 105, 449, BStBl II 1972, 672). - BGH, 21.02.1962 - IV ZR 235/61
Rechtsmittel
- BFH, 19.11.1971 - III B 29/71
Einheitswerte des Grundvermögens - Streitwert der rechtsstreitigkeiten - …
Auszug aus BFH, 08.03.1973 - IV B 18/69
Das Verbot der reformatio in peius gilt insoweit nicht (BFH-Urteil vom 19. November 1971 III B 29/71, BFHE 103, 316, BStBl II 1972, 85). - BFH, 26.01.1968 - VI R 131/66
Privatvermögen - Betriebsvermögen - Abgrenzung der Begriffe - Kaufmann - …
Auszug aus BFH, 08.03.1973 - IV B 18/69
Der Streitwert muß deshalb erhöht werden, weil im Streitfall der Gesamtgewinn der Klägerin über 7 Millionen DM und die Gewinnanteile der Gesellschafter-Geschäftsführer über 600 000 DM bzw. über 700 000 DM betrugen, so daß der Streitwert nicht, wie dies das FG getan hat, mit dem sonst üblichen Satz von 25 v. H., sondern wegen der Gewinnhöhe mit 50 v. H. des streitigen Gewinnbetrages von 203 896 DM, sohin mit 101 948 DM festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1968 VI R 131/66, BFHE 91, 413, BStBl II 1968, 342).
- FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - 16 K 12118/21
Akteneinsicht und Aktenkopie nach DSGVO und AO
Rn. 173 Haben Kläger nur mit dem Hilfsantrag Erfolg, so sind, wenn dieser Erfolg nicht dem mit dem Hauptantrag erstrebten Erfolg im Wesentlichen gleichkommt, die Kosten entsprechend der Gewichtigkeit der Anträge aufzuteilen.[Vgl. BFH, Beschluss vom 8. März 1973 - IV B 18/69][Vgl. BFH, Beschluss vom 8. März 1973 - IV B 18/69] Die Kläger haben mit ihrem Hilfsantrag zwar nicht das erreichen können, was sie mit ihrem Hauptantrag begehrt haben, aber bezüglich des Hilfsantrags (Antrag zu II.) unterliegen sie nur zu ca. 10%. - FG Münster, 17.06.2016 - 9 K 593/13
Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflichtigkeit eines im Inland betriebenen …
Da der Streitwert sich nicht verdoppelt, wenn - wie hier - Gegenstand des Verfahrens eine Nichtigkeitsfeststellungsklage und eine Anfechtungsklage mit weitgehend identischen Begehren sind (Rechtsgedanke des § 45 Abs. 1 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG -), kann es für die Kostenentscheidung nicht entscheidend darauf ankommen, ob ein Kläger mit seinem Haupt- oder Hilfsantrag obsiegt, wenn diese inhaltlich weitgehend übereinstimmen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 08.03.1973 IV B 18/69, BStBl II 1973, 505;… vom 28.04.1998 VII R 83/96, BFH/NV 1998, 1400;… Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 136 FGO Rz. 3, 9). - BFH, 28.04.1998 - VII R 83/96
Erledigung einer Zolltarifauskunft in einem Verfahren zur Rücknahme dieser durch …
Insofern ist die Klägerin nur zu einem geringen Teil unterlegen (vgl. BFH-Beschluß vom 8. März 1973 IV B 18/69, BFHE 109, 14, BStBl II 1973, 505), so daß der OFD die gesamten Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen waren (§ 136 Abs. 1 Satz 3 FGO).
- BFH, 16.01.1986 - IX R 36/85
Zulässigkeit einer Revision
7347 ff.; vgl. demgegenüber zum Haupt- und Hilfsantrag z. B. BFH-Beschluß vom 8. März 1973 IV B 18/69, BFHE 109, 14, BStBl II 1973, 505) beurteilt und gemäß § 5 ZPO die Voraussetzungen für die Zusammenrechnung des Wertes des Haupt- und Hilfsbegehrens gegeben sein sollten (vgl. dazu z. B. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 1983 III ZR 87/83, Wertpapier-Mitteilungen 1983, 1320;… Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 13. Aufl., 1985, § 5 ZPO Anm. 2a und 3c).7347 ff.; vgl. demgegenüber zum Haupt- und Hilfsantrag z. B. BFH-Beschluß vom 8. März 1973 IV B 18/69, BFHE 109, 14, BStBl II 1973, 505) beurteilt und gemäß § 5 ZPO die Voraussetzungen für die Zusammenrechnung des Wertes des Haupt- und Hilfsbegehrens gegeben sein sollten (vgl. dazu z. B. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 1983 III ZR 87/83, Wertpapier-Mitteilungen 1983, 1320;… Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 13. Aufl., 1985, § 5 ZPO Anm. 2a und 3c).
- BFH, 09.11.1976 - VIII R 27/75
Kosten für die Aufstellung von Elektro-Nachtspeicheröfen - Gebäudeaufwendungen - …
In Fällen dieser Art richtet sich der Streitwert nach dem weitergehenden Begehren, die Steuer um 1 773 DM herabzusetzen (vgl. BFH-Beschluß vom 8. März 1973 IV B 18/69, BFHE 109, 14, BStBl II 1973, 505). - FG Brandenburg, 26.04.1995 - 1 K 1228/94
Umsatzsteuerbarkeit einer Optionsgebühr als echter Schadenersatz; Weigerung eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.08.1986 - VIII R 414/83
Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses als Voraussetzung für die Festsetzung …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der Streitwert nach dem Wert des weitergehenden Antrags zu bemessen, wenn der Kläger einen Haupt- und einen Hilfsantrag gestellt hat (Beschlüsse vom 8. März 1973 IV B 18/69, BFHE 109, 14, BStBl II 1973, 505, und vom 18. Februar 1976 I R 203/75, BFHE 118, 157, BStBl II 1976, 434). - FG Köln, 01.04.2004 - 10 K 5777/98
Keine Berücksichtigung der Steuerabzugsbeträge bei Streitwertbemessung; Kein …
Wie im Fall des BFH-Beschluss vom 8. März 1973 IV B 18/69, BFHE 109, 14, BStBl II 1973, 505 (im Ergebnis durch die Änderung des § 19 GKG durch das KostÄndG vom 24. Juni 1994 überholt) hält sich deshalb der Hilfsantrag nicht innerhalb des vom Hauptantrag gesteckten Rahmens hält, sondern zielt auf etwas ganz anderes ab, nämlich auf die Anerkennung von Sonderbetriebsausgaben. - BFH, 08.09.1982 - I R 55/78 § 11 Abs. 3 GKG a.F. ist nicht anwendbar, da sich die Vorschrift nicht auf vom Kläger veranlaßte, sondern nur auf Wertänderungen infolge von Wertschwankungen bezieht (vgl. BFH-Urteil vom 15.11.1967 IV 311/62; Literatur).12. NV: Zum Zwecke der Kostenverteilung im Revisionsverfahren sind die Streitwerte von Revision und Anschlußrevision zusammenzurechnen (vgl. BFH-Beschluß vom 2.2.1967 IV 224/64).13. NV: Bei einem Haupt- und mehreren Hilfsanträgen des Klägers ist für die Bemessung des Streitwerts vom wertmäßig weitestgehenden Antrag auszugehen (vgl. BFH-Beschluß vom 8.3.1973 IV B 18/69).14. NV: Auch im Falle der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels wegen fehlender Beschwer ist für die Bemessung des Streitwerts allein der umstrittene Steuerbetrag maßgebend (vgl. BFH-Urteil vom 22.5.1974 I R 169/72).
- BFH, 18.10.1977 - VII R 4/77
Pfändung einer Forderung - Streit um Rechtmäßigkeit - Bewertung nach Betrag - …
Da der Kläger einen Haupt- und einen Hilfsantrag gestellt hat, ist der mit dem einen oder dem anderen Antrag verfolgte weitestgehende Anspruch maßgeblich (vgl. BFH-Beschluß vom 8. März 1973 IV B 18/69, BFHE 109, 14, BStBl II 1973, 505). - BFH, 01.06.1989 - IV R 95/88
Ermittlung des Streitwerts eines Verfahrens über die Rechtmäßigkeit einer …
- BFH, 18.02.1976 - I R 203/75
Verfahren über Gewinnfeststellung - Verteilung des abzugsfähigen Betrages - …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.11.2001 - 5 K 2425/98
Bemessung des umsatzsteuerlichen Eigenverbrauchs für unternehmenseigene Pkw bei …
- BFH, 08.06.1988 - IX E 4/87
Streitwertbestimmung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 26.06.1984 - VII K 6/82
- BFH, 23.02.1984 - IV R 150/81
- BFH, 28.02.1975 - VI B 28/73
Lohnsteuerermäßigung - Unzulässige Klageänderung - Klageänderung - Übergang der …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 12.05.1969 - IV B 18.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.11.1968 - 282 I 67
- BVerwG, 12.05.1969 - IV B 18.69
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