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Rechtsprechung
   BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17553
BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04 (https://dejure.org/2006,17553)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2006 - IV B 189/04 (https://dejure.org/2006,17553)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2006 - IV B 189/04 (https://dejure.org/2006,17553)
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  • Judicialis

    EStG § 52 Abs. 21 Satz 2; ; EStG § ... 7 Abs. 1 Satz 7; ; EStG § 7 Abs. 2 Satz 4; ; EStG § 7 Abs. 2; ; EStG § 7 Abs. 5; ; EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Nämlichkeit der Wohnung für die Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03

    Sog. große Übergangslösung: Anbauten an eigengenutzte Wohnung

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04
    Allerdings könnte eine nachträgliche Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 15. Februar 2005 IX R 40/04 (…BFH/NV 2005, 1516) und vom 22. September 2005 IX R 21/03 (BFH/NV 2006, 278) vorliegen.

    An seiner bisherigen Rechtsprechung, der zufolge es darauf ankam, ob die zusätzlich geschaffene Wohnfläche von untergeordneter Bedeutung war oder die Wohnung wesentlich vergrößerte, hat er nicht mehr festgehalten (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 278, 279, re.Sp.).

    Die Nämlichkeit der ursprünglichen Wohnung ist nämlich dann nicht gewahrt, wenn sich die Struktur der Wohnung durch Einbeziehung von Räumen ändert, die zuvor in einem anderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang gestanden haben (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 278, 279, li.Sp.), z.B. durch Einbeziehung einer bisher fremd genutzten Wohnung oder eines beruflich genutzten Arbeitszimmers (…BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313).

  • BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96

    Aktien als Sonderbetriebsvermögen II

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04
    Es besteht weder ein Anspruch auf die Durchführung eines Erörterungstermins noch auf die Erteilung eines Hinweises, wenn das Gericht beabsichtigt, sich der Auffassung des Prozessgegners anzuschließen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383).
  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04
    Dabei hat sich das FG auf die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98 (BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123) berufen.
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04
    Das Vorliegen eines gravierenden Rechtsfehlers, der auch ohne grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache oder Divergenz zur Zulassung der Revision führt, hat der BFH bejaht, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 146/75

    Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann Beteiligung an …

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04
    Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann nicht bereits die Wertminderung, sondern nur der Verlust eines Wirtschaftsgutes berücksichtigt werden (vgl. z.B. Senatsurteile vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334, und vom 23. November 1978 IV R 146/75, BFHE 126, 298, BStBl II 1979, 109).
  • BFH, 02.09.1971 - IV 342/65

    Verlust aus einem betrieblich gegebenen Darlehen bei der …

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04
    Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann nicht bereits die Wertminderung, sondern nur der Verlust eines Wirtschaftsgutes berücksichtigt werden (vgl. z.B. Senatsurteile vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334, und vom 23. November 1978 IV R 146/75, BFHE 126, 298, BStBl II 1979, 109).
  • BFH, 15.09.2005 - V B 173/04

    NZB: Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04
    Die Kläger haben auch keinen abstrakten Rechtssatz des FG-Urteils herausgearbeitet, der einem Rechtssatz in einer Entscheidung eines anderen Gerichts widerspricht (vgl. hierzu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. September 2005 V B 173/04, BFH/NV 2006, 558, mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 15.02.2005 - IX R 40/04

    VuV; sog. Übergangslösung; DG-Ausbau

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04
    Allerdings könnte eine nachträgliche Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 15. Februar 2005 IX R 40/04 (BFH/NV 2005, 1516) und vom 22. September 2005 IX R 21/03 (…BFH/NV 2006, 278) vorliegen.
  • BFH, 17.08.1999 - IV B 155/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04
    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, das FG habe gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 76 FGO) verstoßen, so muss u.a. schlüssig dargelegt werden, welche Beweise das FG nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat oder warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag habe aufdrängen müssen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. August 1999 IV B 155/98, BFH/NV 2000, 438).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 58/96

    Große Übergangsregelung: Übertragung des Miteigentumsanteils und Umbau

    Auszug aus BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04
    Die Nämlichkeit der ursprünglichen Wohnung ist nämlich dann nicht gewahrt, wenn sich die Struktur der Wohnung durch Einbeziehung von Räumen ändert, die zuvor in einem anderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang gestanden haben (…BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 278, 279, li.Sp.), z.B. durch Einbeziehung einer bisher fremd genutzten Wohnung oder eines beruflich genutzten Arbeitszimmers (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313).
  • BFH, 16.02.1993 - IX R 132/88

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Absetzungen für außergewöhnliche …

  • BFH, 31.01.2024 - X R 11/22

    Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 …

    Rn. 51 dd) Inzwischen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass der Verlust eines Wirtschaftsguts im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG entsprechend dieser Regelung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Urteile vom 14.01.1982 - IV R 168/78, BFHE 135, 188, BStBl II 1982, 345, unter 1. und 3.: Beteiligung eines Architekten an einer Bauträger-AG und vom 05.11.2015 - III R 12/13, BFHE 252, 304, BStBl II 2016, 420, Rz 31: Beteiligung eines gewerblichen Einzelunternehmers an einer GmbH; s.a. BFH-Beschlüsse vom 09.02.2006 - IV B 60/04, unter II.d cc; vom 31.03.2006 - IV B 189/04, unter 1.d …und vom 11.07.2007 - XI B 184/06, BFH/NV 2007, 1880, unter b).
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