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Rechtsprechung
   BFH, 11.05.2006 - IV B 208/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8440
BFH, 11.05.2006 - IV B 208/04 (https://dejure.org/2006,8440)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2006 - IV B 208/04 (https://dejure.org/2006,8440)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - IV B 208/04 (https://dejure.org/2006,8440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; EStG § 23 Abs. 1; ; EStG § 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstücksübertragung bei rückwirkend vereinbartem Zeitpunkt

  • datenbank.nwb.de

    Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück bei rückwirkend vereinbartem Übergabezeitpunkt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückwirkender Übergang eines Grundstücks möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück bei rückwirkend vereinbartem Übergabezeitpunkt (IMR 2007, 1059)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 43/90

    Zeitpunkt der Anschaffung eines Grundstücks ist der Tag des Übergangs von Besitz, …

    Auszug aus BFH, 11.05.2006 - IV B 208/04
    a) Für den Zeitpunkt der Anschaffung eines Wirtschaftsguts kommt es im Einkommensteuerrecht auf den Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an (Senatsurteil vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398).
  • BFH, 04.05.2004 - XI R 43/01

    Dachausbau; wirtschaftliches Eigentum; degressive AfA

    Auszug aus BFH, 11.05.2006 - IV B 208/04
    Im BFH-Urteil vom 4. Mai 2004 XI R 43/01 (BFH/NV 2004, 1397) ging es um das wirtschaftliche Eigentum des Mieters, wenn er das Gebäude bzw. den Gebäudeteil im Einverständnis mit dem zivilrechtlichen Eigentümer auf eigene Rechnung und Gefahr hergestellt hat und ihm ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Wertes des Gebäudes bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses zusteht.
  • BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04

    Vollmacht

    Auszug aus BFH, 11.05.2006 - IV B 208/04
    Soweit sich der Kläger im Stil einer Revisionsbegründung gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung und die vom FG vorgenommene Einzelfallwürdigung wendet, reicht dies zur ordnungsgemäßen Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes ebenfalls nicht aus (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234, Nr. 1 a).
  • BFH, 16.05.2002 - IV R 19/00

    Jagd als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

    Auszug aus BFH, 11.05.2006 - IV B 208/04
    Im Vorstadium des Eigentumserwerbs an Grundstücken entsteht wirtschaftliches Eigentum, wenn der Erwerber die tatsächliche Sachherrschaft innehat und aufgrund der erklärten Auflassung sowie der ins Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung in der Lage ist, den Veräußerer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut auszuschließen (Senatsurteil vom 16. Mai 2002 IV R 19/00, BFHE 199, 266, BStBl II 2002, 692).
  • BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 11.05.2006 - IV B 208/04
    Im Übrigen lässt sich der Beschwerdebegründung eine ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes nicht entnehmen (s. Senatsbeschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 15.06.2005 - IV B 28/05

    Ansparrücklage nach § 7g EStG

    Auszug aus BFH, 11.05.2006 - IV B 208/04
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützt (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), so setzt die Darlegung des Revisionsgrundes schlüssige Ausführungen dazu voraus, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsfrage beruht, deren Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, die klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2005 IV B 28/05, BFH/NV 2005, 2008).
  • BFH, 27.10.1967 - VI R 127/66

    Begriff der Anschaffung - Begriff des Erwerbs - Kaufvertrag - …

    Auszug aus BFH, 11.05.2006 - IV B 208/04
    Das BFH-Urteil vom 27. Oktober 1967 VI R 127/66 (BFHE 90, 478, BStBl II 1968, 142) betraf die Ermittlung der Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), die der BFH wegen der --im Urteil auch ausdrücklich so bezeichneten-- besonderen Umstände des damaligen Streitfalles trotz des Fehlens einer rechtlich wirksamen Bindung schon bei der Begründung des Eigenbesitzes beginnen ließ.
  • BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

    Allerdings versetzt eine solche Rückbeziehung des Gefahrübergangs auf einen Zeitpunkt vor dem Abschluss des maßgeblichen Übertragungsvertrages den Erwerber gerade nicht in die Lage, den Veräußerer bereits vor dem Vertragsabschluss von der Einwirkung auf das übertragene Grundstück auszuschließen (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2006 IV B 208/04, BFH/NV 2006, 1823;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 2. März 2004 III B 114/03, BFH/NV 2004, 1109).
  • BFH, 15.12.2009 - IX R 9/08

    Sonderabschreibungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im …

    Ist der Eigentumswechsel --wie hier zum 31. Dezember 1998-- noch nicht vollzogen, kommt es im Vorstadium des Eigentumserwerbs an Grundstücken auf den Zeitpunkt an, in dem das wirtschaftliche Eigentum (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) übertragen wird und die Erwerberin in der Lage ist, die Veräußerin von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut auszuschließen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2006 IV B 208/04, BFH/NV 2006, 1823, unter 2. a, m.w.N.).
  • FG München, 31.07.2013 - 13 K 101/11

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags, rückwirkendes Ereignis, Übergang des …

    Das wirtschaftliche Eigentum (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) ist übertragen, wenn der Erwerber in der Lage ist, den Veräußerer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut auszuschließen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2006 IV B 208/04, BFH/NV 2006, 1823).
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