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| BFH, 22.08.1983 - IV B 35/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.11.1979 - VIII R 193/77
Zusammenveranlagung von Ehegatten für das Kalenderjahr des Todes des Ehegatten. …
Auszug aus BFH, 22.08.1983 - IV B 35/83
Eine Zusammenveranlagung nach § 26 EStG ist auch nach dem Tod eines Ehegatten möglich; an die Stelle des Verstorbenen tritt sein Erbe (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1979 VIII R 193/77; Ausführungen zur Bekanntgabe von zusammengefaßten Steuerbescheiden). - BFH, 29.11.1972 - II R 42/67
Erbengemeinschaft - Grunderwerbsteuerbescheid - Identifizierung der Gemeinschaft …
Auszug aus BFH, 22.08.1983 - IV B 35/83
NV: Verwirklicht eine Erbengemeinschaft selbst einen Besteuerungstatbestand (Steuerrechtsfähigkeit), so muß die Steuerschuld gegen die Erbengemeinschaft unter Bezeichnung aller Miterben festgesetzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 29.11.1972 II R 42/67). - BFH, 28.03.1973 - I R 100/71
Berichtigungsbescheid - Adressat - Adresse - Erstbescheid - Hinweis im …
Auszug aus BFH, 22.08.1983 - IV B 35/83
NV: Zur Feststellung des Adressaten eines Steuerbescheids können auch Erläuterungen in einem beigefügten Prüfungsbericht herangezogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 28.3.1973 I R 100/71).
- BFH, 17.07.1986 - V R 96/85
Nichtigkeit eines Steuerbescheids bei nicht hinreichend bestimmtem …
Zur Auslegung eines Steuerbescheids wegen eines nicht eindeutig bestimmten Steuerschuldners dürfen auch Erläuterungen aus einem dem Steuerbescheid beigefügten Bericht der Steuerfahndung herangezogen werden (BFH-Beschluß vom 22. August 1983 IV B 35/83, nicht veröffentlicht); Entsprechendes gilt, wenn in einem Steuerbescheid auf einen Steuerfahndungsbericht verwiesen wird. - FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98
Inhaltliche Bestimmtheit des an die Erbengemeinschaft als Gesamtrechtsnachfolger …
Dabei ist der Bescheid, auch unter Berücksichtigung eines beigefügten oder in Bezug genommenen Prüfungsberichts auszulegen (vgl. BFH-Urteile vom 17.06.1986 V R 96/85, BStBl II 1986, 843 und Beschluß vom 22.08.1983 IV B 35/83 -nv-). - VG Meiningen, 23.02.2006 - 8 K 231/01
Kommunale Steuern; Grundsteuererlass; Grundsteuer; Erlassantrag; Frist; …
Die Bescheide vom 12.02.1998 und 13.04.1999 sind gemäß § 125 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) nichtig, denn sie sind aufgrund der fehlenden Bezeichnung des Steuerschuldners nach § 119 Abs. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 AO zu unbestimmt (vgl zur Nichtigkeit eines Steuerbescheides das Urteil der Kammer im Parallelverfahren 8 K 786/01.Me vom 23.02.2006 und BFH Großer Senat, B. v. 21.10.1985 - GrS 4/84 - BFHE 145, 110; BFH, U. v. 23.02.1995 - VII R 51/94 - , zitiert nach juris; U. v. 17.07.1986 - V R 96/85 - NJW 1987, 920; u. v. 22.08.1983 - IV B 35/83 - zitiert nach juris; OVG Münster, U. v. 09.04.1990 - 22 A 1630/87 - NVwZ-RR 1991, 205). - VG Meiningen, 23.02.2006 - 8 K 786/01
Kommunale Steuern; Grundsteuer; Grundsteuer; Bezeichnung des Steuerschuldners; …
Lässt ein Steuerbescheid den Schuldner nicht erkennen, ist er nichtig (vgl. BFH Großer Senat, B. v. 21.10.1985 - GrS 4/84 - BFHE 145, 110; BFH, U. v. 23.02.1995 - VII R 51/94 - , zitiert nach juris; U. v. 17.07.1986 - V R 96/85 - NJW 1987, 920; u. v. 22.08.1983 - IV B 35/83 - zitiert nach juris; OVG Münster, U. v. 09.04.1990 - 22 A 1630/87 - NVwZ-RR 1991, 205). - FG Münster, 15.03.2001 - 7 K5316/98 Dabei ist der Bescheid, auch unter Berücksichtigung eines beigefügten oder in Bezug genommenen Prüfungsberichts auszulegen (vgl. BFH-Urteile vom 17.06.1986 V R 96/85, BStBl II 1986, 843 und Beschluß vom 22.08.1983 IV B 35/83 -nv-).
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