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Rechtsprechung
   BFH, 20.01.1999 - IV B 40/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3761
BFH, 20.01.1999 - IV B 40/98 (https://dejure.org/1999,3761)
BFH, Entscheidung vom 20.01.1999 - IV B 40/98 (https://dejure.org/1999,3761)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - IV B 40/98 (https://dejure.org/1999,3761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 236; ; AO 1977 § 227; ; AO 1977 § 236 Abs. 1; ; AO 1977 § 163

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegung - Prozeßzinsen - Anspruch - Steuererhebungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 236; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Prozesszinsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96

    Prozeßverzinsung von marktordnungsrechtlichen besonderen Vergünstigungen

    Auszug aus BFH, 20.01.1999 - IV B 40/98
    Der BFH hat auch nach Einführung der Vollverzinsung daran für die Auslegung des § 236 AO 1977 festgehalten, daß es einen allgemeinen Rechtsgrundsatz auf Verzinsung rückständiger Staatsleistungen nicht gibt; das Gesetz kennt nur die Verzinsung nach Maßgabe genau umschriebener Tatbestände (BFH-Urteil vom 29. April 1997 VII R 91/96, BFHE 182, 253, BStBl II 1997, 476).

    Es muß jedoch, weil vom Gesetzgeber so gewollt, nach der Rechtsprechung des BFH beachtet werden (BFH-Urteil in BFHE 182, 253, BStBl II 1997, 476).

  • FG Hessen, 01.02.1989 - 6 K 439/87

    Abgabenordnung; keine Verzinsung von im Billigkeitswege erstatteten Steuern

    Auszug aus BFH, 20.01.1999 - IV B 40/98
    Mehrere Finanzgerichte (FG) haben ebenfalls entschieden, daß eine auf § 227 AO 1977 gestützte Billigkeitsentscheidung kein Fall der Herabsetzung der festgesetzten Steuer i.S. von § 236 Abs. 1 AO 1977 ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 24. Oktober 1989 II 173/87, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1990, 401; Hessisches FG, Urteil vom 1. Februar 1989 6 K 439/87, EFG 1989, 496).

    Das Hessische FG (EFG 1989, 496) hat sich mit dem Einwand auseinandergesetzt, daß die hier begehrte Erstattung aus Billigkeitsgründen selbst dann nicht mit der Herabsetzung der Steuer aus Rechtsgründen vergleichbar sei, wenn das Ermessen der Behörde derart eingeschränkt sei, daß nur eine einzige Entscheidung möglich sei.

  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 20.01.1999 - IV B 40/98
    Grundsätzliche Bedeutung ist einer Rechtssache zuzumessen, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebende Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und/oder Handhabung des Rechts berührt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
  • BFH, 26.04.1988 - VII R 97/87

    Zur Konkurstabelle festgestellte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis …

    Auszug aus BFH, 20.01.1999 - IV B 40/98
    Der Kläger geht nicht darauf ein, daß durch die Rechtsprechung des BFH zu § 111 FGO a.F. geklärt ist, daß § 236 der Abgabenordnung (AO 1977) einen Anspruch auf Prozeßzinsen nicht vorsieht, wenn die vorausgegangene gerichtliche Entscheidung nicht im Steuerfestsetzungs-, sondern im Steuererhebungsverfahren ergangen ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1988 VII R 97/87, BFHE 153, 490, BStBl II 1988, 865; vom 12. Mai 1987 VII R 203/83, BFHE 150, 298, BStBl II 1987, 702).
  • BFH, 12.05.1987 - VII R 203/83

    Überzahlung von Steuern - Festsetzung - Verfahren - Abrechnungsbescheid

    Auszug aus BFH, 20.01.1999 - IV B 40/98
    Der Kläger geht nicht darauf ein, daß durch die Rechtsprechung des BFH zu § 111 FGO a.F. geklärt ist, daß § 236 der Abgabenordnung (AO 1977) einen Anspruch auf Prozeßzinsen nicht vorsieht, wenn die vorausgegangene gerichtliche Entscheidung nicht im Steuerfestsetzungs-, sondern im Steuererhebungsverfahren ergangen ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1988 VII R 97/87, BFHE 153, 490, BStBl II 1988, 865; vom 12. Mai 1987 VII R 203/83, BFHE 150, 298, BStBl II 1987, 702).
  • BFH, 15.10.1996 - X B 32/96

    Hinreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage der …

    Auszug aus BFH, 20.01.1999 - IV B 40/98
    Zur schlüssigen Darlegung, eine Rechtsfrage sei trotz einer ständigen Rechtsprechung erneut oder noch immer klärungsbedürftig, muß ausgeführt werden, daß, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist, und zwar in einer Weise, die eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs erkennen läßt (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1996 X B 32/96, BFH/NV 1997, 414, m.w.N.).
  • BFH, 02.06.1998 - VIII B 60/97

    Zulassungsgründe - Bezeichnungserfordernis - Divergenzrüge - Grundsätzliche …

    Auszug aus BFH, 20.01.1999 - IV B 40/98
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert u.a. eine Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 2. Juni 1998 VIII B 60/97, BFH/NV 1999, 53).
  • FG Hamburg, 24.10.1989 - II 173/87

    Abgabenordnung; Anspruch auf Prozeßzinsen

    Auszug aus BFH, 20.01.1999 - IV B 40/98
    Im Streitfall ist auch nicht zu entscheiden, ob Prozeßzinsen zu zahlen sind, wenn Steuern deshalb erstattet werden, weil das FA sie aufgrund einer Billigkeitsentscheidung nach § 163 AO 1977 niedriger festsetzt, so daß § 236 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 eingreift (vgl. FG-Hamburg, Urteil in EFG 1990, 401).
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