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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.1969 - IV B 43.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,752
BVerwG, 17.03.1969 - IV B 43.68 (https://dejure.org/1969,752)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1969 - IV B 43.68 (https://dejure.org/1969,752)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1969 - IV B 43.68 (https://dejure.org/1969,752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beispielhaftigkeit der Merkmale " wenn die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist" in § 35 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 35 BBauG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 35 Abs. 3
    Regelungsgehalt des § 35 Abs. 3 BBauG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1969 - IV B 43.68
    Die Merkmale "wenn die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist" stehen in § 35 Abs. 3 BBauG überhaupt nur beispielhaft für das Bestreben des Gesetzes, die Entwicklung unorganischer Siedlungsstrukturen und damit jede Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern (Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - in BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - BVerwG IV C 25.66] [139 f.]).

    Denn das, was das Berufungsgericht auf der Grundlage seiner Auffassung als "Anschlußbebauung" dem Begriff der "Splittersiedlung" entzieht, kann je nach Lage des Einzelfalles als Verstoß gegen eine organische Siedlungsstruktur nicht weniger unerwünscht oder gar untragbar sein als eine von der zusammenhängenden Bebauung "deutlich" abgesetzte Bebauung (vgl. auch dazu das Urteil vom 26. Mai 1967 a.a.O. sowie die Beschlüsse vom 7. Mai 1968 - BVerwG IV B 143.67 - [S. 3 f.] und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG IV B 9.68 - [S. 4]).

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1969 - IV B 43.68
    Die Beklagte meint ferner zu Unrecht, daß die angefochtene Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - (BVerwGE 18, 247) abweiche und deshalb die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen sei.
  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1969 - IV B 43.68
    Auf dieser Grundlage hat auch der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 - (BVerwGE 26, 287 [292 f.]) ausgesprochen und näher dargelegt, daß unter bestimmten Voraussetzungen die einem Vorhaben entgegenstehenden Darstellungen eines Flächennutzungsplanes unbeachtlich sein können.
  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 48.66

    Kein Anspruch auf Bodenverkehrsgenehmigung bei entgegenstehendem …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1969 - IV B 43.68
    Nach dieser Rechtsprechung setzt der Begriff der Splittersiedlung aber keineswegs - wie das Berufungsgericht meint - "eine deutliche räumliche Trennung des Grundstücks, auf dem ein Vorhaben errichtet werden soll, von ausgewiesenen Baugebieten oder den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen voraus" (vgl. insbesondere das Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 48.66 - [S. 9]).
  • BVerwG, 07.05.1968 - IV B 143.67

    Nichtzulassung der Revision mangels Verfahrensmängel - Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1969 - IV B 43.68
    Denn das, was das Berufungsgericht auf der Grundlage seiner Auffassung als "Anschlußbebauung" dem Begriff der "Splittersiedlung" entzieht, kann je nach Lage des Einzelfalles als Verstoß gegen eine organische Siedlungsstruktur nicht weniger unerwünscht oder gar untragbar sein als eine von der zusammenhängenden Bebauung "deutlich" abgesetzte Bebauung (vgl. auch dazu das Urteil vom 26. Mai 1967 a.a.O. sowie die Beschlüsse vom 7. Mai 1968 - BVerwG IV B 143.67 - [S. 3 f.] und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG IV B 9.68 - [S. 4]).
  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen …

    Selbst wenn nicht die vom Berufungsgericht erwogene Gefahr bestünde, daß sich "noch eine oder zwei gewerbliche Ansiedlungen in seiner unmittelbaren Nachbarschaft" bilden könnten (Berufungsurteil S. 16), müßte das Entstehen einer Splittersiedlung doch schon deshalb befürchtet werden, weil bereits das Vorhaben des Beigeladenen zu 1) als solches eine (zu mißbilligende) Splittersiedlung darstellen würde (vgl. dazu die Beschlüsse vom 1. Dezember 1967 - BVerwG IV B 23.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 63 S. 219 [221] und vom 17. März 1967 - BVerwG IV B 43.68 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 81 S. 5 [6] sowie das Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] [139]).
  • VGH Bayern, 26.07.1991 - 20 CS 89.1224

    Drittwiderspruch gegen nachbarliche Baugenehmigung; Antrag auf Wiederherstellung …

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2023 - 2 A 2666/21

    Erteilung eines Vorbescheids für die Genehmigung einer Nutzungsänderung bzw. der …

    Rn. 68 Vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 17. März 1969 - IV B 43.68 -, BRS 22 Nr. 72.
  • VGH Bayern, 09.09.2015 - 1 B 15.251

    Bebauungszusammenhang; Ausuferung der Bebauung in den Außenbereich

    Dennoch ist das Vorhaben in entsprechender Anwendung von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB zu missbilligen, weil mit ihm die Zersiedlung des Außenbereichs eingeleitet würde (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.1969 - 43.68 - BRS 22 Nr. 72).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2023 - 2 A 2817/21

    Erteilung eines Vorbescheids für die Genehmigung einer Nutzungsänderung bzw. der …

    Rn. 79 Vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 17. März 1969 - IV B 43.68 -, BRS 22 Nr. 72.
  • BVerwG, 26.07.1972 - IV B 49.72

    Gemeindliche Planungshoheit und Gegenstand der Bauleitplanung

    Für den hier interessierenden Punkt gilt das nicht: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Anschluß an das Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - (BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] [139 f.]) in seinem Beschluß vom 17. März 1969 - BVerwG IV B 43.68 - (BRS 22, 117) ausgesprochen, daß in § 35 Abs. 3 BBauG die Merkmale "wenn die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist" nur beispielhaft für das Bestreben des Gesetzes stehen, die Entwicklung unorganischer Siedlungsstrukturen und damit jede Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern.
  • BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71

    Bestimmung des Umfangs des Bestandsschutzes - Übertragung des Bestandsschutzes …

    Die Merkmale "wenn die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist" stehen in § 35 Abs. 3 BBauG nur beispielhaft für das Bestreben des Gesetzes, die Entwicklung unorganischer Siedlungsstrukturen und damit jede Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern (Beschluß vom 17. März 1969 - BVerwG IV B 43.68 - [BRS 22, 117]); für die Tatsache einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist gleichgültig, ob eine, zu mißbilligende Splittersiedlung erstmals entsteht oder erweitert wird (Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 in BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [113]).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1989 - 8 S 599/89

    Nutzungsänderung einer Vereinssportanlage; Anlage eines Kleinspielfeldes

    Denn der Gesichtspunkt der Entstehung, Erweiterung oder Verfestigung einer Splittersiedlung steht nur beispielhaft für das Bestreben des Gesetzgebers, eine unorganische, d.h. planlose Zersiedlung des Außenbereichs zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.3.1969 -- IV B 43.68 --, Urt. v. 9.6.1976 -- IV 42.74 -- u. v. 3.6.1977 -- IV 37.75 --, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nrn. 81, S. 6, 128, S. 31 u. 136, S. 47).
  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 1 ZB 11.1536

    Voraussetzungen einer Überleitung bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes

    In dieser Situation wäre nämlich für die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens zwar nicht § 35 BauGB alleine maßgeblich, sondern § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Baulinienfestsetzung und "im Übrigen" § 35 BauGB für das - entsprechend den obigen Ausführungen - im Außenbereich liegende Baugrundstück; auch nach diesem Maßstab jedoch wäre die nicht privilegierte Wohnbebauung auf dem Baugrundstück nicht zulässig, weil es öffentliche Belange (§ 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB) beeinträchtigen würde; das beantragte Vorhaben würde insbesondere zu einer unorganischen Siedlungstruktur und damit zur Zersiedelung des Außenbereichs führen (vgl. zum Begriff der unerwünschten Splittersiedlung: BVerwG vom 26.5.1967 BVerwGE 27, 137; vom 17.3.1969 BRS 22 Nr. 72).
  • VG Saarlouis, 17.08.2011 - 5 K 2414/10

    Erteilung eines Vorbescheides

    Rn. 39 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.03.1969 - 4 B 43.68 -, BRS 22 Nr. 72 und Beschluss vom 24.02.1994 - 4 B 14.94 -, ZfBR 1994, 151; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.05.1999 - 2 R 10/98 - und Urteil vom 27.05.1988 - 2 R 513/88 -.
  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2411/10

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich (Einzelfall)

  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 5 K 140/05

    Verlängerung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines …

  • BVerwG, 08.08.1972 - IV B 107.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 1 ZB 11.1534

    Ein Generalbaulinienplan im Sinn von § 59 Abs. 1 Satz 1 Bauordnung 1901 gilt …

  • BVerwG, 27.03.1974 - IV B 188.73

    Darlegung einer Rechtsfrage des Landesrechts mit grundsätzlicher Bedeutung in der …

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