Rechtsprechung
| BFH, 19.01.2001 - IV B 57/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 128 Abs. 2 i.d.F. d. 2.FGOÄndG; ; FGO § 51 Abs. 1; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; 2.FGOÄndG Art. 4
- Wolters Kluwer
Einkommensteuer - Einkommensteuervorauszahlung - Zuschläge - Zuleitung an die Geschäftsstelle - Fristversäumnis wegen Erkrankung - Urteilsaufhebung - Vertagung zur erneuten Verhandlung - Befangenheit - Verletzung rechtlichen Gehörs - Amtsermittlungsgrundsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.01.1995 - IV B 104/93
Auszug aus BFH, 19.01.2001 - IV B 57/00
Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629).Anders verhält es sich nur, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780, und in BFH/NV 1995, 629, jeweils m.w.N.).
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BFH, 19.01.2001 - IV B 57/00
Mit Schreiben vom 18. Juni 1999 hatte der Senatsvorsitzende dem Kläger mitgeteilt, es sei nicht gelungen, die unterschriebenen Urteile innerhalb der nach dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 2603) einzuhaltenden Frist von fünf Monaten der Geschäftsstelle zu übergeben. - BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 19.01.2001 - IV B 57/00
Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, …und vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629).
- BFH, 27.03.1997 - XI B 190/96
Auszug aus BFH, 19.01.2001 - IV B 57/00
Anders verhält es sich nur, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780, und in BFH/NV 1995, 629, jeweils m.w.N.). - BFH, 30.09.1998 - XI B 22/98
Richterablehnung
Auszug aus BFH, 19.01.2001 - IV B 57/00
Im Beschwerdeverfahren ist deshalb nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur über die im ursprünglichen Ablehnungsantrag genannten Gründe zu befinden (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1990 X B 115/89, BFH/NV 1991, 253; vom 30. September 1998 XI B 22/98, BFH/NV 1999, 348). - BFH, 24.07.1990 - X B 115/89
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 19.01.2001 - IV B 57/00
Im Beschwerdeverfahren ist deshalb nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur über die im ursprünglichen Ablehnungsantrag genannten Gründe zu befinden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1990 X B 115/89, BFH/NV 1991, 253;… vom 30. September 1998 XI B 22/98, BFH/NV 1999, 348).
- BFH, 04.10.2000 - IV R 33/00
Steuerberater - Nichtabgabe von Steuererklärungen - Steuerstrafverfahren - …
Über die Abhilfe der dagegen gerichteten Beschwerde (Az. IV B 57/00) habe der Senat des FG befinden müssen.Sie hingen deshalb von dem vorgreiflichen Beschwerdeverfahren IV B 57/00 bezüglich des Befangenheitsgesuchs ab.
- BFH, 04.10.2000 - IV R 36/00
Steuerberater - Nichtabgabe von Steuererklärungen - Steuerstrafverfahren - …
Über die Abhilfe der dagegen gerichteten Beschwerde (Az. IV B 57/00) habe der Senat des FG befinden müssen.Sie hingen deshalb von dem vorgreiflichen Beschwerdeverfahren IV B 57/00 bezüglich des Befangenheitsgesuchs ab.
- BFH, 04.10.2000 - IV R 34/00
Steuerberater - Nichtabgabe von Steuererklärungen - Steuerstrafverfahren - …
Über die Abhilfe der dagegen gerichteten Beschwerde (Az. IV B 57/00) habe der Senat des FG befinden müssen.Sie hingen deshalb von dem vorgreiflichen Beschwerdeverfahren IV B 57/00 bezüglich des Befangenheitsgesuchs ab.
- BFH, 04.10.2000 - IV R 35/00
Steuerberater - Nichtabgabe von Steuererklärungen - Steuerstrafverfahren - …
Über die Abhilfe der dagegen gerichteten Beschwerde (Az. IV B 57/00) habe der Senat des FG befinden müssen.Sie hingen deshalb von dem vorgreiflichen Beschwerdeverfahren IV B 57/00 bezüglich des Befangenheitsgesuchs ab.
- BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 70/19 B
Übernahme der Kosten für Behandlungen mittels Elektroakupunktur nach Dr. Voll
3 Z 25/85">FamRZ 1986, 291, 293; Brandenburgisches OLG vom 19.4.2013 - 13 WF 24/13, 13 WF 25/13 - juris RdNr 12; s ferner zu § 51 FGO BFH vom 24.7.1990 - X B 115/89 - juris RdNr 19; BFH vom 19.1.2001 - IV B 57/00 - juris RdNr 28) .
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