Rechtsprechung
| BVerwG, 13.06.1966 - IV B 6.66 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bedeutsamkeit der Möglichkeit einer Planänderung für eine Abbruchsverfügung betreffend ein Wochenendhaus - Stillschweigende Duldung eines illegalen Baues als Verzicht auf die Abrissberechtigung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1965 - I A 292/62
- BVerwG, 13.06.1966 - IV B 6.66
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.12.1963 - I B 161.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.06.1966 - IV B 6.66
Entgegen dem Beschwerdevortrag ergeben sich hieraus keine klärungsbedürftigen Grundsatzfragen, Der damals noch für Baurechtssachen zuständige I. Senat hat in seinemBeschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 161.63 = Buchholz BVerwG 406.11 § 33 BBauG Nr. 1 - in einem den Abbruch von Wochenendhäusern betreffenden Verfahren eingehend dargelegt, daß selbst ein förmlicher Beschluß der Gemeinde nach § 33 BBauG nur dann der Beurteilung zugrunde zu legen ist, wenn der Stand des Planungsverfahrens einen hinreichend sicheren Schluß darauf zuläßt, daß das betreffende Vorhaben mit dem künftigen Bebauungsplan übereinstimmen wird. - BVerwG, 19.12.1957 - I C 84.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.06.1966 - IV B 6.66
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die stillschweigende Duldung eines illegalen Baues keinen Verzicht auf die Abrißberechtigung bedeutet (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. Dezember 1957 - BVerwG I C 84.57 - in BBauBl. 1958 S. 138).
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Rechtsprechung
| BFH, 12.08.1966 - IV B 6/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 86, 544
- DB 1966, 1593
- BStBl III 1966, 596
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 26.09.2017 - IV B 57/17
AdV eines Steuerbescheids bei einer Nichtigkeits- und Restitutionsklage, …
NV: Ein Antrag auf AdV, der erstmals oder erneut während der Anhängigkeit einer Nichtigkeits- und Restitutionsklage gestellt wird, richtet sich nach § 69 FGO (Aufgabe des BFH-Beschlusses vom 12. August 1966 IV B 6/66, BFHE 86, 544, BStBl III 1966, 596) 11 .Soweit der Senat in dem Beschluss vom 12. August 1966 IV B 6/66 (BFHE 86, 544, BStBl III 1966, 596) die Auffassung vertreten hat, dass ein während eines Wiederaufnahmeverfahrens gestellter Antrag auf AdV der gerichtlich bestätigten Steuerbescheide in § 150 Satz 3 FGO geregelt sei, hält er daran nicht mehr fest (ebenso BFH-Beschluss vom 9. November 1976 VII B 47/76, BFHE 120, 162, BStBl II 1977, 49).
- BFH, 27.07.1989 - V B 41/87
Beschwerde gegen Restitutionsklage eines Urteils eines Gerichts der …
Wird ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichts der Finanzgerichtsbarkeit mit der Restitutionsklage angegriffen, so ist gemäß § 150 Satz 3 FGO der § 69 FGO sinngemäß anwendbar (BFH-Beschluß vom 24. Januar 1967 VII B 9/66, BFHE 88, 18, BStBl III 1967, 253; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 12. August 1966 IV B 6/66, BFHE 86, 544, BStBl III 1966, 596, und vom 9. November 1976 VII B 47/76, BFHE 120, 162, BStBl II 1977, 49).Wird ein diesbezüglicher Aussetzungsantrag durch das FG abgewiesen, so ist eine hiergegen eingelegte Beschwerde aufgrund der in der FGO selbst enthaltenen Vorschriften (vgl. insbesondere § 128 FGO) statthaft (vgl. Beschluß in BFHE 86, 544, BStBl III 1966, 596; siehe auch Beschluß in BFHE 88, 18, BStBl III 1967, 253).
- BFH, 16.11.1977 - VII S 1/77
Vollstreckungsmaßnahme - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Sebständige …
Gegenstand von Anträgen gemäß § 69 FGO können auch Vollstreckungsmaßnahmen sein, wenn sie selbständiger Gegenstand von Klageverfahren sind (vgl. auch BFH-Beschluß vom 12. August 1966 IV B 6/66, BFHE 86, 544, BStBl III 1966, 596). - BFH, 09.11.1976 - VII B 47/76
Geltungsbereich - Vollstreckung aus gerichtlichen Entscheidungen - Berufung auf …
Beide vom FG Düsseldorf zitierten Beschlüsse des BFH (vom 12. August 1966 IV B 5/66, BFHE 86, 544, BStBl III 1966, 596, und vom 24. Januar 1967 VII B 9/66, BFHE 88, 18, BStBl III 1967, 253) betreffen Fälle der Einstellung der Zwangsvollstrekkung aus rechtskräftigen finanzgerichtlichen Urteilen während eines Wiederaufnahmeverfahrens, also zweifellos Anwendungsfälle des § 150 FGO. - BFH, 02.06.1967 - IV B 15/66
Festsetzung des Streitwertes bei einem Verfahren wegen einstweiliger Einstellung …
Mit ihrem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung für die Dauer des Wiederaufnahmeverfahrens erstrebte die Stpfl. im wesentlichen das Gleiche wie mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheides (§ 69 Abs. 3 FGO; vgl dazu Entscheidung IV B 6/66 vom 12. August 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86, S. 544, - BFH 86, 544 -, BStBl III 1966, 596) oder auf Stundung der Steuerschuld.
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