Rechtsprechung
| BFH, 27.05.2004 - IV B 64/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 90a Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 90a Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 79a Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 79a Abs. 4; ; FGO § 155; ; ZPO § 321a; ; ZPO § 321a Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens gegen einen Gerichtsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
Auszug aus BFH, 27.05.2004 - IV B 64/04
Unter den besonderen Umständen des Streitfalls hält der Senat die Auslegung dieses Einspruchs als Antrag auf mündliche Verhandlung für zwingend, weil nur sie dem aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes folgenden Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung von Verfahrensvorschriften Rechnung trägt (…vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 1994 IV R 97/93, BFH/NV 1995, 279, sowie Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1975 2 BvR 630/73, BStBl II 1976, 271). - BFH, 05.12.2002 - IV B 190/02
Beschwerde bei Verletzung von Verfahrensvorschriften
Auszug aus BFH, 27.05.2004 - IV B 64/04
Ein solcher Rechtsbehelf ist im Finanzprozess seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl I 2001, 1887) mit der Einfügung des § 321a in die Zivilprozessordnung (ZPO) generell nicht mehr statthaft (im Einzelnen Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2002 IV B 190/02, BFHE 200, 42, BStBl II 2003, 269). - BFH, 16.06.1994 - IV R 97/93
Zulassung von Sonderabschreibungen für den Kauf eines Lastzuges einer Spedition …
Auszug aus BFH, 27.05.2004 - IV B 64/04
Unter den besonderen Umständen des Streitfalls hält der Senat die Auslegung dieses Einspruchs als Antrag auf mündliche Verhandlung für zwingend, weil nur sie dem aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes folgenden Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung von Verfahrensvorschriften Rechnung trägt (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 1994 IV R 97/93, BFH/NV 1995, 279, sowie Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1975 2 BvR 630/73, BStBl II 1976, 271).
- BFH, 23.11.2020 - VIII B 174/19
Rechtsschutzinteresse eines Antrags auf mündliche Verhandlung gemäß § 90a Abs. 2 …
Dabei können auch außerhalb der Erklärung liegende weitere Umstände berücksichtigt werden (…vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 28.11.2016 - VIII B 47/16, BFH/NV 2017, 468;… BFH-Beschluss vom 19.09.2017 - IV B 85/16, BFH/NV 2018, 51, Rz 4; zum Antrag gemäß § 90a Abs. 2 Satz 1 FGO BFH-Beschluss vom 27.05.2004 - IV B 64/04, juris, unter 2. [Rz 7]). - BFH, 24.08.2005 - X B 73/05
Umdeutung unzulässiger Rechtsbehelf
Eine Umdeutung scheidet aber aus, wenn sowohl der nach der Erklärung eingelegte Rechtsbehelf als auch der für eine Umdeutung in Betracht zu ziehende Rechtsbehelf --wenn auch aus unterschiedlichen Gründen-- unzulässig sind (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2004 IV B 64/04, juris Nr: STRE200450799).
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