Rechtsprechung
| BFH, 27.08.2009 - IV B 67/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Auslegung einer Gewinnverteilungsabrede; Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren
- Judicialis
FGO § 139 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 139 Abs. 4
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.e. Auslegung einer Gewinnverteilungsabrede einer Kommanditgesellschaft (KG) durch das Finanzgericht bei einzelfallbezogener Entscheidung - datenbank.nwb.de
Auslegung einer Gewinnverteilungsabrede durch das FG nicht von grundsätzlicher Bedeutung; Erstattung der außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01
- BFH, 27.08.2009 - IV B 67/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.05.2009 - IV B 143/08
Kostenerstattung für Beigeladenen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des …
Auszug aus BFH, 27.08.2009 - IV B 67/08
Jedenfalls entspricht die Kostenerstattung deshalb i.S. von § 139 Abs. 4 FGO der Billigkeit, weil der Kläger durch seinen Schriftsatz vom 8. September 2008 das Beschwerdeverfahren wesentlich gefördert hat (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 687). - BFH, 13.10.1992 - VIII R 57/91
Gewinnfeststellung einer atypischen stillen Gesellschaft anhand der …
Auszug aus BFH, 27.08.2009 - IV B 67/08
Die Rüge, die Vorentscheidung weiche vom BFH-Urteil vom 13. Oktober 1992 VIII R 57/91 (BFH/NV 1993, 518) ab, nach dem eine Gewinnbeteiligung auch in der Weise vereinbart werden kann, dass der Anteil eines Gesellschafters nicht prozentual, sondern mit absoluten Beträgen festgesetzt wird, ist unschlüssig. - BFH, 28.09.1982 - VIII R 92/82
Auszug aus BFH, 27.08.2009 - IV B 67/08
Darüber hinaus sind ihnen auch in entsprechender Anwendung des § 139 Abs. 4 FGO die außergerichtlichen Kosten des Klägers, der am vorliegenden Beschwerdeverfahren --vergleichbar einem Beigeladenen-- beteiligt ist, aus Gründen der Billigkeit aufzuerlegen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. September 1982 VIII R 92/82, [...];… Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 139 Rz 140).
- BFH, 01.06.2022 - I R 31/19
Gewinnverteilungsbeschluss
Vielmehr hat er eine Bindung (§ 118 Abs. 2 FGO) an die vom FG vorgenommene Auslegung des Gesellschafterbeschlusses bejaht (…z.B. Senatsurteil vom 16.05.2007 - I R 84/06, BFH/NV 2007, 1925, Rz 12;… Senatsbeschluss vom 11.02.2003 - I B 63/02, BFH/NV 2003, 1062; BFH-Beschluss vom 27.08.2009 - IV B 67/08, BFH/NV 2010, 37, zur Gewinnverteilungsabrede bei einer Personengesellschaft). - BFH, 14.01.2010 - II B 112/09
Zinsloses Darlehen zum Zweck der Begründung einer Tilgungsversicherung als …
Das folgt schon daraus, dass in der --das Revisionsgericht regelmäßig bindenden (§ 118 Abs. 2 FGO)-- Auslegung einer vertraglichen Abrede durch das FG lediglich eine einzelfallbezogene Entscheidung zu sehen ist, die nicht das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren kann (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 2009 IV B 67/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, 1196).
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