Rechtsprechung
| BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6 Abs. 2 § 15 Abs. 2
NZB: Totalgewinnprognose, Berücksichtigung von Subventions- und Lenkungsnormen - datenbank.nwb.de
Berücksichtigung von Sofortabschreibungen nach § 6 Abs. 2 EStG bei Totalgewinnprognose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
- BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05
Diese Frage ist insoweit durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, als negative Einkünfte aus der Anwendung von Subventions- und Lenkungsnormen nicht berücksichtigt werden dürfen, um den Zweck der Begünstigung nicht zu gefährden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, Nr. 2 e, der Gründe). - BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01
Darlegung der Revisionszulassungsgründe
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05
a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn über Rechtsfragen zu entscheiden ist, deren Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt und die klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juli 1966 VI B 2/66, BFHE 86, 708, BStBl III 1966, 628, und vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837). - BFH, 06.03.2003 - IV R 26/01
Liebhaberei bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05
Andererseits ist ebenfalls geklärt, dass Auswirkungen aus der Anwendung von Vereinfachungsvorschriften für die steuerliche Gewinnermittlung bei der Totalgewinnprognose zu berücksichtigen sind; denn der Prognose ist der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn zu Grunde zu legen (BFH-Urteil vom 6. März 2003 IV R 26/01, BFHE 202, 119, BStBl II 2003, 702).
- BFH, 01.10.1992 - IV R 130/90
Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten bei Unternehmensbeteiligung
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05
c) Soweit die Kläger eine Abweichung von dem BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 130/90 (BFHE 170, 36, BStBl II 1993, 574) geltend machen, kann dahinstehen, ob den genannten Anforderungen an eine schlüssige Darlegung der Abweichung genügt ist. - BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05
Dem ist ein abweichender tragender Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH gegenüberzustellen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, …und vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80). - BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92
Geringwertige Wirtschaftsgüter - Anschaffungskosten - Überschußeinkünfte - …
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05
§ 6 Abs. 2 EStG ist entgegen der Ansicht der Kläger keine Subventions- und Lenkungsnorm, sondern eine Vereinfachungsvorschrift, die eine "Sofortabschreibung" anstelle der an sich gebotenen Aktivierung und Aufwandsverteilung nach § 7 EStG gestattet (BFH-Urteil vom 27. Januar 1994 IV R 101/92, BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638). - BFH, 18.07.2001 - X B 46/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - …
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05
Das kann dann der Fall sein, wenn das FG von der Rechtsprechung des BFH oder anderer Gerichte abgewichen ist oder Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bestehen oder zu erwarten sind (BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596). - BFH, 07.10.2003 - X B 52/03
Divergenzrüge
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05
Dem ist ein abweichender tragender Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH gegenüberzustellen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80). - BFH, 15.07.1966 - VI B 2/66
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05
a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn über Rechtsfragen zu entscheiden ist, deren Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt und die klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juli 1966 VI B 2/66, BFHE 86, 708, BStBl III 1966, 628, und vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837). - BFH, 08.06.1977 - I R 169/75
Abschreibung eines Restbuchwertes - Betriebsvermögen - Unfall mit betrieblichem …
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05
Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, die höchstrichterlich bereits entschieden ist, ohne dass zwischenzeitlich neue gewichtige Gesichtspunkte in Erscheinung getreten sind (BFH-Beschluss vom 21. Juli 1977 IV B 16-17/77, BFHE 123, 48, BStBl II 1977, 760).
- BFH, 23.10.2019 - VII B 40/19
Keine Prozesszinsen auf einen Steuererstattungsanspruch bei fehlender …
Das kann dann der Fall sein, wenn das FG von der Rechtsprechung des BFH oder anderer Gerichte abgewichen ist oder Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bestehen oder zu erwarten sind (BFH-Beschluss vom 27.10.2006 - IV B 8/05, BFH/NV 2007, 231). - FG Münster, 16.12.2016 - 4 K 2628/14
Steuerliche Anerkennung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; …
Soweit sich das Finanzgericht Düsseldorf auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 9. November 2004 12 K 383/98, EFG 2005, 770, rkr nach BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2006 IV B 8/05, BFH/NV 2007, 231) bezieht, trägt auch das nicht. - BFH, 09.01.2020 - XI B 117/19
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 28.5.2019 - XI B 2/19: …
Rn. 16 3. Nur beiläufig weist der Senat zur Herstellung von Rechtsfrieden darauf hin, dass --wenn man ungeachtet der Rechtsform der Klägerin eine Prüfung nach Maßgabe der sog. Liebhaberei-Grundsätze vornehmen wollte-- eine AfA mit 3 % (entgegen der Auffassung der Klägerin) noch nicht automatisch die Gefahr birgt, dass daraus auf ein Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht geschlossen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 27.10.2006 - IV B 8/05, BFH/NV 2007, 231, unter 1.c, Rz 9); denn auch die bei einer Betriebsaufgabe oder -veräußerung zu erfassenden stillen Reserven können zu einer positiven Totalgewinnprognose führen (vgl. BFH-Urteil vom 06.03.2003 - IV R 26/01, BFHE 202, 119, BStBl II 2003, 702, unter 3., Rz 18). - FG München, 19.12.2013 - 10 K 1076/12
Keine Sonderabschreibung neben der Poolabschreibung
Nach Auffassung des Senats ist auch die Formulierung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 27. Oktober2006 (IV R 8/05, BFH/NV 2007, 231): " ,Sofortabschreibung' nach § 6 Abs. 2 EStG anstelle der an sich gebotenen Aktivierung und Aufwandsverteilung nach § 7 EStG" nicht so zu verstehen, dass der BFH insoweit die Sofortabschreibung als Anwendungsfall der Regelabschreibung qualifizieren wollte.
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