Rechtsprechung
| BFH, 03.09.2010 - IV B 93/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Rügeverzicht bei Beweisantrag
- openjur.de
Rügeverzicht bei Beweisantrag
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 155, ZPO § 295
Rügeverzicht bei Beweisantrag - rechtsinformationen.bund.de
Rügeverzicht bei Beweisantrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 155 FGO, § 295 ZPO
Rügeverzicht bei Beweisantrag - rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 155 FGO, § 295 ZPO
Rügeverzicht bei Beweisantrag - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verzicht auf die Geltendmachung eines Verfahrensmangels wegen Übergehen eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen durch Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge; Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht auf naheliegende tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte bei ...
- datenbank.nwb.de
Pauschale Bezugnahme eines Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf sein schriftliches Vorbringen als Rüge des Übergehens eines Beweisantrags nicht ausreichend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 27.05.2009 - 2 K 93/08
- BFH, 03.09.2010 - IV B 93/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08
Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer …
Auszug aus BFH, 03.09.2010 - IV B 93/09
Der Verfahrensmangel muss in der (nächsten) mündlichen Verhandlung gerügt werden, in der der Rügeberechtigte erschienen ist; verhandelt er zur Sache, ohne den Verfahrensmangel zu rügen, obwohl er den Mangel kannte oder kennen musste, verliert er das Rügerecht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35, m.w.N.). - BFH, 07.05.2009 - IX B 13/09
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Gewährung rechtlichen …
Auszug aus BFH, 03.09.2010 - IV B 93/09
Abgesehen davon muss ein Beteiligter bei unklarer Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (BFH-Beschluss vom 7. Mai 2009 IX B 13/09, BFH/NV 2009, 1266, m.w.N.). - BFH, 07.12.1999 - IV B 45/99
Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 03.09.2010 - IV B 93/09
Aufgrund des finanzgerichtlichen Grundsatzes, den Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen (§ 79 Abs. 1 Satz 1 FGO), musste die Klägerin damit rechnen, dass das FG nach der mündlichen Verhandlung abschließend entscheidet und keine Beweiserhebung anordnet (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 1991 VII B 98/91, BFH/NV 1992, 603; vom 7. Dezember 1999 IV B 45/99, BFH/NV 2000, 735). - BFH, 04.10.1991 - VII B 98/91
Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei Verletzung einer Verfahrensvorschrift …
Auszug aus BFH, 03.09.2010 - IV B 93/09
Aufgrund des finanzgerichtlichen Grundsatzes, den Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen (§ 79 Abs. 1 Satz 1 FGO), musste die Klägerin damit rechnen, dass das FG nach der mündlichen Verhandlung abschließend entscheidet und keine Beweiserhebung anordnet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 1991 VII B 98/91, BFH/NV 1992, 603;… vom 7. Dezember 1999 IV B 45/99, BFH/NV 2000, 735).
- BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10
Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des …
Es war deshalb damit zu rechnen, dass das FG nach der mündlichen Verhandlung abschließend entscheiden und keine Beweiserhebung anordnen würde (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 1991 VII B 98/91, BFH/NV 1992, 603;… vom 7. Dezember 1999 IV B 45/99, BFH/NV 2000, 735; vom 3. September 2010 IV B 93/09, BFH/NV 2011, 52). - BFH, 30.04.2025 - XI R 15/23
(E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
Rn. 35 (3) Wer als fachkundig Beteiligter keinen Antrag auf Beweiserhebung stellt und die Unterlassung einer nach seiner Auffassung gebotenen Beweiserhebung von Amts wegen nicht in der mündlichen Verhandlung rügt, verzichtet auf diese Rüge, was auch in der Sache das Berufen auf eine Verletzung der Aufklärungspflicht gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung ausschließt (…BFH-Beschlüsse vom 29.10.2004 - XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, unter II.1.a; vom 03.09.2010 - IV B 93/09, BFH/NV 2011, 52, Rz 3;… vom 01.03.2013 - IX B 48/12, BFH/NV 2013, 1238, Rz 6). - BFH, 01.03.2013 - IX B 48/12
NZB: Anteilsübertragung, Wertermittlung; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; …
Vielmehr haben die --in der über zweieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung vor dem FG fachkundig vertretenen-- Kläger rügelos zur Sache verhandelt und damit --auch insoweit-- ihr Rügerecht verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO;… BFH-Beschlüsse vom 3. November 2010 I B 102/10, BFH/NV 2011, 808; vom 3. September 2010 IV B 93/09, BFH/NV 2011, 52).
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