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| BVerwG, 31.07.1974 - IV B 97.74 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Zulässigkeit von Werbeanlagen an Brücken, Bäumen oder Masten - Beschränkung der Werbung auf Anlagen an der Stätte der Leistung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.04.1974 - I A 110/73
- BVerwG, 31.07.1974 - IV B 97.74
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65
Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des …
Auszug aus BVerwG, 31.07.1974 - IV B 97.74
In diesem Zusammenhang rügt die Beschwerde ferner, daß das Berufungsurteil von dem Urteil des Senats vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - (BVerwGE 21, 251) abweiche (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO). - BVerwG, 29.08.1961 - I C 167.59
Landesrechtliches Verbot von Werbemitteln an Brücken ohne Rücksicht auf …
Auszug aus BVerwG, 31.07.1974 - IV B 97.74
Nur zur Klarstellung sei bemerkt, daß der Meinung des Berufungsgerichts auch ein durchaus zutreffendes Verständnis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1961 - BVerwG I C 167.59 - [DVBl. 1962, 178 (179)] zugrunde liegt; denn in jenem Urteil sind die Erörterungen über die Herkömmlichkeit der Brückenwerbung in H. offenkundig dadurch veranlaßt, daß die damalige Klägerin bereits (und zwar infolge eines ihr günstigen verwaltungsgerichtlichen Urteils) Brückenwerbung betrieb; die Klägerin des vorliegenden Verfahrens hat aber an der hier in Rede stehenden Brücke bisher Werbeanlagen nicht angebracht.
- OVG Saarland, 03.04.2019 - 2 A 22/19
Zulässigkeit von Brückenwerbung; Bahnbrücke; Begriff der Fassade
Das hat nichts mit der Frage zu tun, ob und in welchem Umfang die Beklagte als Kommune auf der Grundlage des § 85 Abs. 1 Nr. 1 LBO einzelfallbezogen befugt ist, im Sinne einer positiven, konkret ortsbildbezogenen Gestaltungspflege einschränkende Vorgaben in Örtlichen Bauvorschriften speziell für Werbeanlagen an Brücken in ihrem Stadtgebiet zu erlassen.(vgl. zu den Möglichkeiten der Einschränkung so genannter "Brückenwerbung" etwa BayVerfGH, Urteil vom 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 -, BRS 79 Nr. 143, zu einer Werbeanlagensatzung für das Stadtgebiet von Nürnberg, jurisRn 127, wonach auch insoweit mit Blick auf den Normzweck zumindest ein Differenzierungsgebot zu beachten sein dürfte; ausdrücklich abweichend dagegen zur Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Brückenwerbeverbots in § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 HBauO ohne Rücksicht auf verunstaltende Wirkungen im Einzelfall mit Blick auf den Art. 14 GG VG Hamburg, Urteil vom 20.5.2015 - 6 K 2948/13 -, bei juris mit Rechtsprechungsnachweisen zu einer Vorläuferbestimmung BVerwG, Urteil vom 29.8.1961 - I C 167.59 -, DVBl. 1962, 178; siehe dazu auch § 50 Abs. 5 NBauO für Niedersachsen, dort zur Vorläuferbestimmung in § 49 NBauO a.F. BVerwG, Beschlüsse vom 24.8.1976 - IV B 93.76 -, und vom 31.7.1974 - IV B 97.74 -, betr. - BVerwG, 24.08.1976 - 4 B 93.76
Anforderungen an die Substantiierung einer revisionsrechtlich relevanten …
Daß ein generelles landesrechtliches Verbot der Werbung an Brücken - jedenfalls insoweit, als an der Brücke Werbung bisher nicht betrieben worden ist - mit Art. 14 GG vereinbar ist, hat auch der beschließende Senat in Übereinstimmung mit dem Urteil des I. Senats vom 29. August 1961 bereits ausgesprochen (Beschluß vom 31. Juli 1974 - BVerwG IV B 97.74 - [S. 4]).
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