Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zur Rückzahlung einer Ausgleichszahlung bei Kenntnis von den Voraussetzungen eines Rückforderungsanspruchs seitens des Ausgleichsamtes - Zurechnung der Nichtberücksichtigung des Ruhegeldes als Verschulden des Empfängers - Umfang von Treu und Glauben ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 07.01.1960 - 8 KL 211/58
- BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62
Papierfundstellen
- DVBl 1963, 521
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62
Dabei sind die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts mit heranzuziehen (vgl. u.a. Urteil des Senatsvom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 -, abgedr.in "Buchholz" unter 427.3, § 335 a LAG Nr. 1, in BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] und in NJW 1958 S. 154, mit Anm. von Haueisen NJW 1958 S. 642).
Im Urteil vom 28. Juni 1957 (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]) ist ausgesprochen, daß Verwaltungsakte mit Dauerwirkung grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden dürfen, es sei denn, der Verwaltungsakt sei erschlichen oder mit unlauteren Mitteln erwirkt worden (vgl. a. Urteile vom 9. Juni 1961, 8. September 1961 - BVerwG IV C 273.60; IV C 113.61).
- BVerwG, 14.10.1959 - IV C 420.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62
Daß der Staatsbürger seiner Mitwirkungspflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts auch dann genügen kann, wenn er das seinige zur Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen beiträgt, auch ohne sich eines amtlichen Vordrucks zu bedienen, ist ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 420.58 - vom 23. September 1960 - BVerwG IV C 405.59 - und Urteil des III. Senatsvom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 53.59 -, abgedr. bei "Buchholz" 427.3, § 234 LAG Nrn. 5, 8 und 6). - BVerwG, 12.05.1960 - III C 53.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62
Daß der Staatsbürger seiner Mitwirkungspflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts auch dann genügen kann, wenn er das seinige zur Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen beiträgt, auch ohne sich eines amtlichen Vordrucks zu bedienen, ist ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 420.58 - vom 23. September 1960 - BVerwG IV C 405.59 - und Urteil des III. Senatsvom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 53.59 -, abgedr. bei "Buchholz" 427.3, § 234 LAG Nrn. 5, 8 und 6).
- BVerwG, 23.09.1960 - IV C 405.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62
Daß der Staatsbürger seiner Mitwirkungspflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts auch dann genügen kann, wenn er das seinige zur Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen beiträgt, auch ohne sich eines amtlichen Vordrucks zu bedienen, ist ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 420.58 - vom 23. September 1960 - BVerwG IV C 405.59 - und Urteil des III. Senatsvom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 53.59 -, abgedr. bei "Buchholz" 427.3, § 234 LAG Nrn. 5, 8 und 6). - BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
Auszug aus BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62
Diese Beurteilung richtet sich nach der Erkenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung (vgl.Urteil vom 30. August 1961 - BVerwG IV C 86.58 - in NJW 62, 360). - BVerwG, 02.11.1956 - IV C 117.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62
Dagegen ist nicht zutreffend, daß Rückforderungsansprüche für rechtswidrig gewährte Leistungen unmittelbar aus § 290 Abs. 1 Satz 1, § 350 a LAG herzuleiten sind (vgl.Urteile vom 10. November 1955 - BVerwG III C 68.54 -, abgedruckt bei "Buchholz" 427.3, § 290 LAG Nr. 1, vom 2. November 1956 - BVerwG IV C 117.55 - und das bereits zitierte Urteil vom 28. Juni 1957). - BVerwG, 09.06.1961 - IV C 273.60
Auszug aus BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62
Im Urteil vom 28. Juni 1957 (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]) ist ausgesprochen, daß Verwaltungsakte mit Dauerwirkung grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden dürfen, es sei denn, der Verwaltungsakt sei erschlichen oder mit unlauteren Mitteln erwirkt worden (vgl. a. Urteile vom 9. Juni 1961, 8. September 1961 - BVerwG IV C 273.60; IV C 113.61). - BVerwG, 08.09.1961 - IV C 113.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62
Im Urteil vom 28. Juni 1957 (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]) ist ausgesprochen, daß Verwaltungsakte mit Dauerwirkung grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden dürfen, es sei denn, der Verwaltungsakt sei erschlichen oder mit unlauteren Mitteln erwirkt worden (vgl. a. Urteile vom 9. Juni 1961, 8. September 1961 - BVerwG IV C 273.60; IV C 113.61). - BVerwG, 10.11.1955 - III C 68.54
Auszug aus BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62
Dagegen ist nicht zutreffend, daß Rückforderungsansprüche für rechtswidrig gewährte Leistungen unmittelbar aus § 290 Abs. 1 Satz 1, § 350 a LAG herzuleiten sind (vgl.Urteile vom 10. November 1955 - BVerwG III C 68.54 -, abgedruckt bei "Buchholz" 427.3, § 290 LAG Nr. 1, vom 2. November 1956 - BVerwG IV C 117.55 - und das bereits zitierte Urteil vom 28. Juni 1957). - RG, 12.03.1941 - IV 4/41
1. Bezieht sich die Übergangsbestimmung des § 95 Satz 2 EheG. auch auf Fälle, in …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62
Die Bindung des Senats an diesen Tatsachenstoff ist aber hiervon unabhängig, denn der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen alle unmittelbar oder mittelbar aus dem Urteil der Tatsacheninstanz ersichtlichen Tatsachen, ohne Rücksicht darauf, ob sie von dieser für die Entscheidung verwertet worden sind (vgl. hierzu Stein-Jonas 18. Aufl. § 561 ZPO, Anm. II 1 a und III, sowie RGZ 166, 263).
- BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren; …
Dies gilt auch dann, wenn die tatrichterliche Würdigung - wie hier - für die Vorinstanz nicht entscheidungserheblich war (Urteil vom 25. Januar 1963 - BVerwG 4 C 1.62 - DVBl 1963, 521; stRspr). - BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 7.22
Ausführungen zur Begründetheit in einer als unzulässig verworfenen Berufung
- BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96
Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die …
Die Bindung des Senats an die tatsächlichen Feststellungen des LSG entfällt nicht etwa deshalb, weil die tatsächlichen Feststellungen für dessen Entscheidung möglicherweise nicht entscheidungserheblich waren (…vgl: BSGE 73, 195, 196 = SozR 4100 § 249e Nr. 3; Rudisile, DVBl 1988, 1135, 1138 f; BVerwG DVBl 1963, 521;… Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, Rz 2 zu § 163).
- BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Ob wegen Unrichtigkeit dieser Rechtsansicht die Beschwerde bereits unzulässig ist, kann offenbleiben; jedenfalls fehlt es der Beschwerdebegründung an der Darlegung, daß das LSG-Urteil überhaupt die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen enthält und daß diese es trotz ihrer Unerheblichkeit für die zweitinstanzliche Entscheidung der Revisionsinstanz ermöglichten, die aufgeworfenen materiell-rechtlichen Fragen zu entscheiden (vgl. zu dieser Problematik: BSGE 9, 80, 85 f; BSG, Urteil vom 10. November 1993 - 11 RAr 47/93 - [zur Veröffentlichung vorgesehen]; BVerwG DVBl 1963, 521); die Beschwerdebegründung läßt ohnedies jegliche Sachverhaltsschilderung vermissen. - BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93
Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision
Bindend sind dabei nicht nur von den Beteiligten nicht oder nicht mit zulässigen und begründeten Revisionsrügen angegriffene Feststellungen, auf die die Vorinstanz ihre Entscheidung gestützt hat, sondern alle aus dem Urteil ersichtlichen Tatsachen (BVerwG DVBl 1963, 521). - BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 26.83
Aufklärung - Vorhaben - Grundstückseigentümer - Verfahren - …
Derartige, nicht entscheidungserhebliche und daher überflüssige tatsächliche Feststellungen sind dann nicht als verfahrensrechtlich fehlerhaft anzusehen und nicht als nicht geschrieben zu behandeln, wenn in Wahrung rechtlichen Gehörs den in der Vorinstanz obsiegenden Revisionsbeklagten die Möglichkeit eingeräumt wird, bis zum Schluß der Revisionsinstanz Rügen gegen die ihnen ungünstigen tatsächlichen Feststellungen zu erheben, die sich in der Vorinstanz für sie im Ergebnis nicht ungünstig ausgewirkt haben (vgl. RGZ 166, 263 [267/268]; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1963 - BVerwG 4 C 1.62 - [DVBl. 1963, 521]; BAG, Urteil vom 14. Juli 1965 - 1 AZR 343/64 - [NJW 1965, 2268]; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1975 - IX ZR 166/73 - [MDR 1976, 138];… ferner: Kopp, VwGO, 5. Auflage 1981, Anm. 24 zu § 137;… Thomas-Putzo, ZPO, 12. Auflage 1982, Anm, 5 zu § 561;… Stein-Jonas, ZPO, 20. Auflage 1977, Rd.Nr. 25 zu § 561). - BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 33.93
Zuordnung von nach dem Recht der DDR rechtswirksam erworbenen Vermögens einer …
Die Bindung des Revisionsgerichts gilt aber auch für solche tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz, auf welche das Urteil nicht gestützt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1963 - BVerwG 4 C 1.62 -, DVBl 1963, 521). - BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 31/93
Anspruch auf eine Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung - …
Dies ergibt sich aus den berufungsgerichtlichen Feststellungen, die von der Klägerin nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen angegriffen worden sind (vgl. zur Bindung des Revisionsgerichts an alle aus dem Urteil der Vorinstanz ersichtlichen Tatsachen: BSG, Urteil vom 10. November 1993 - 11 RAr 47/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerwG DVBl 1963, 521). - BVerwG, 28.04.1967 - VI B 15.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Im übrigen sei zur Klarstellung bemerkt, daß such der Rechtsprechung des III. und IV. Senats zur Rücknahme fehlerhafter begünstigender Verwaltungsakte der Begriff des Verantwortungsbereichs in dem oben dargelegten Sinn geläufig ist (vgl. z.B. Urteil vom 25. Januar 1963 - BVerwG IV C 1.62 - [DVBl. 1963 S. 521] und BVerwGE 24, 294). - BVerwG, 25.11.1983 - 8 C 64.83
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision - Bindungswirkung bei …
Nach den im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen, an die das Bundesverwaltungsgericht in einem Revisionsverfahren gebunden wäre (vgl. § 137 Abs. 2, § 134 Abs. 3 Satz 1 VwGO), auch wenn die Vorinstanz ihre Entscheidung darauf nicht gestützt hat (vgl. Urteil vom 25. Januar 1963 - BVerwG IV C 1.62 - DVBl. 1963, 521;… Redeker/v.-Oertzen, VwGO, 7. Aufl. 1981, § 137 Rdnr. 15;… .Kopp, VwGO, 5. Aufl. 1981, § 137 Rdnr. 24), war in dem am 9. November 1977 bezugsfertig gewordenen Familienheim des Klägers mit einer Wohnfläche von 234, 77 qm eine zweite zur dauernden Führung eines selbständigen Haushalts geeignete und bestimmte Wohnung weder vorhanden noch vorgesehen.
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